2003-57 (1)


1. Ausgangslage

Bei starken Niederschlägen tritt der Hemmikerbach bereits auf der Höhe des Industriegebietes von Ormalingen über die Ufer, schiesst auf der Hauptstrasse Richtung Dorfkern, richtet dort Schäden an und findet schliesslich beim Altersheim wieder ins Bachbett zurück. Im Sommer 1999 ereignete sich das gleich zweimal innerhalb einer Woche. Diese Ereignisse veranlassten den Gemeinderat von Ormalingen zusammen mit dem Tiefbauamt des Kantons aktiv zu werden, um Schäden in Zukunft vermeiden zu können.


Diverse Varianten, wie Rückhaltebecken, Entlastungskanal, Vergrösserung des bestehenden Bachlaufes, wurden geprüft und miteinander verglichen. Dabei blieb schliesslich die Lösung der Bachkorrektion d.h. Abtiefung und Verbreiterung der bestehenden hydraulisch ungenügenden, zum Teil durch Geschiebe aufgelandeten Bachquerschnitte auf das erforderliche Mass. Die Sohle des Baches wird wieder auf ihr ursprüngliches Niveau abgesenkt, die zerstörten Schwellen ersetzt und dabei die Fischgängigkeit wieder hergestellt.


Im oberen Abschnitt wird rechtsufrig die Stützmauer zwischen Kantonsstrasse und Bach auf der gesamten Länge erneuert.


Im mittleren Abschnitt ist baulich und zeitlich auf das Vorkommen der Geburtshelferkröte Rücksicht zu nehmen. Ein Oekobüro wird die Bauarbeiten fachlich begleiten.


In der Dorfkernzone gelten Baulinien, die das Bauen sehr nahe am Bach mit gewissen Auflagen zulassen. Da die Linienführung noch nicht völlig klar ist, sind die Anstösser angewiesen worden, ihre Projekte der Uferbebauung vorläufig zurückzustellen.


Die Kosten belaufen sich auf rund 2.3 Mio. Franken. Der Verteiler sieht vor, dass 80 % der Kosten der Kanton und 20 % die Anstösser tragen müssen. Anstösser können einen angemessenen Uferstreifen an den Kanton abtreten und werden somit von ihren Beiträgen befreit. Zum Teil ist der Kanton selbst Anstösser, z.B. bei Kantonsstrassen, sodass mit einem Rückfluss von weniger als 20 % der Kosten gerechnet werden muss.




2. Beratung in der Kommission


Die Umweltschutz- und Energiekommission hat die Vorlage 2003/057: Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen an ihrer Sitzung vom 17. März beraten. Sie wurde dabei begleitet von RR Elsbeth Schneider, Alberto Isenburg, Vorsteher AUE, Ruedi Hofer, Kantonsingenieur, Jaroslav Misun, Projektierung Wasserbau.


Die Umweltschutz- und Energiekommission nahm erfreut zur Kenntnis, dass nicht jeder Hochwasserschutz einen teuren Damm mit Rückhaltebecken und aufwändige Erdverschiebungen und Landschaftsveränderungen bedingt. Das Beispiel Hemmikerbach zeigt, dass es in einzelnen Fällen durchaus möglich ist, ein 100-jährliches Hochwasser mit Abtiefung und Verbreiterung des bestehenden Bachbettes schadlos ableiten zu können. Dass dabei der natürliche Gewässerverlauf aufgewertet wird, ist ein positiver Nebeneffekt. Das Projekt "Hochwasserschutz Hemmikerbach" entspricht dem kantonalen Ziel der Nachhaltigkeit. Neben der Oekologisierung des Gewässers werden die Menschen und ihre Güter vor Gefahren geschützt, und das zu tragbaren Kosten.


Es wurde gefordert, dass bei der Erteilung von Baubewilligungen in der Nähe von Gewässern vermehrt auf die Hochwassergefahr Rücksicht genommen werden muss. So könnten Schäden vor allem in Einstellhallen und Kellern vermieden werden.


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.




3. Antrag


Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt dem Landrat einstimmig mit 9 zu 0 Stimmen, dem Landratsbeschluss betreffend "Hochwasserschutz Hemmikerbach in Ormalingen, Bewilligung des Verpflichtungskredits und Erteilung des Enteignungsrechtes" zuzustimmen.


Allschwil, 3. April 2003


Im Namen der Umweltschutz- und Energiekommission
Die Präsidentin: Jacqueline Halder



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