2003-52
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Agathe Schuler: Auswirkungen der neuen Stundentafel an der Sekundarschule und Auswirkungen der Einrichtung von 19 Sekundarschul-Kreisen
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Autor/in:
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Agathe Schuler, CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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6. Februar 2003
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Nr.:
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2003-052
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In der neuen Stundentafel sind die Anzahl Pflichtlektionen pro Woche (auch wöchentliche Pflicht-stundenzahl genannt) wie auch die wöchentliche Höchstundenzahl fast durchwegs um eine bis zwei Lektionen pro Woche und Klasse tiefer als in den heute gültigen Stundentafeln. Diese Reduktion der wöchentlichen Lektionenzahl ist eine Folge der in den letzten Jahren (via Schulversuch) schrittweise realisierten Fünftagewoche an den Schulen innerhalb der obligatorischen Schulzeit.
Ferner stellen sich Fragen bezüglich der Auswirkungen der Zusammenführung bisheriger Realschulen und Sekundarschulen zu 19 Sekundarschulen sowie bezüglich der Aufhebung der Sekundarschule Grellingen. Mit dem neuen Bildungsgesetz ändern teilweise auch die Richtzahlen betreffend die Klassengrössen und die Höchstzahlen werden gesenkt ( § 11).
Ich bitte, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Wie viele Lektionen wurden im Schuljahr 2002/03 (ev. Schuljahr 2001/02) auf der Sekundarstufe 1 (Real und Sekundar mit AA und PA) total im Pflicht- und im Pflichtwahlfachbereich erteilt? Wie viele Freifachlektionen wurden erteilt?
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2.
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Wie viele Lektionen, aufgeteilt in die drei Bereiche, werden es nach der vollständigen Einführung der neuen Stundentafel im Schuljahr 2008/09 voraussichtlich sein?
Haben diese Aenderungen finanzielle Auswirkungen? Wenn ja, welche? |
3.
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Könnten die Reduktionen Folgen haben für die Beschäftigungssituation der Lehrkräfte, im Allgemeinen, in bestimmten Fächern und Fachbereichen, an einzelnen Schulen?
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4.
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Wie wird sich das Total der Klassen an Sekundarschulen in den nächsten fünf Jahren bzw. bis nach Abschluss der Zusammenführung entwickeln im Vergleich zu heute (siehe Bildungsstatistik 2001/02)?
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5.
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Wie werden sich die Bildung der neuen Sekundarschulen und der Paragraph betreffend die Klassengrössen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse auswirken, wenn davon ausgegangen wird, dass die prozentuale Veteilung auf die drei Niveaus etwa gleich bleibt? (Vergleich mit Bildungsstatistik 2001/02)
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