2003-52

Als Folge des neuen Bildungsgesetzes erhält die Sekundarstufe 1 (Sekundarschule) mit ihren drei Niveaus A, E und P eine neue Stundentafel. Auch die Arbeiten an den neuen Lehrplänen laufen auf Hochtouren (Projekt Lehrplan 04), denn die Stundentafel und die Lehrpläne sollen ab 1. August 2004 aufsteigend in Kraft gesetzt werden.

In der neuen Stundentafel sind die Anzahl Pflichtlektionen pro Woche (auch wöchentliche Pflicht-stundenzahl genannt) wie auch die wöchentliche Höchstundenzahl fast durchwegs um eine bis zwei Lektionen pro Woche und Klasse tiefer als in den heute gültigen Stundentafeln. Diese Reduktion der wöchentlichen Lektionenzahl ist eine Folge der in den letzten Jahren (via Schulversuch) schrittweise realisierten Fünftagewoche an den Schulen innerhalb der obligatorischen Schulzeit.


Ferner stellen sich Fragen bezüglich der Auswirkungen der Zusammenführung bisheriger Realschulen und Sekundarschulen zu 19 Sekundarschulen sowie bezüglich der Aufhebung der Sekundarschule Grellingen. Mit dem neuen Bildungsgesetz ändern teilweise auch die Richtzahlen betreffend die Klassengrössen und die Höchstzahlen werden gesenkt ( § 11).


Ich bitte, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:


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