2003-5

Gemäss § 66 "Finanzbeschlüsse" der Kantonsverfassung setzt der Landrat im Rahmen des Finanzplanes den jährlichen Voranschlag fest.
Am 13. April 2000 hat der Landrat das Regierungsprogramm und den Finanzplan 1999 bis 2003 behandelt und dabei folgende Beschlüsse gefasst:


Der verabschiedete Finanzplan 99-03 sah für das Jahr 2003 in der laufenden Rechnung einen Ertragsüberschuss von 10 Mio CHF und einen Selbstsfinanzierungsgrad von 95% vor. Das vom LR am 9. Dezember 2002 verabschiedete Budget 2003 rechnet mit einem Aufwandüberschuss von 44 Mio. CHF und einem Selbstfinanzierungsgrad von 54%.
Zur Erinnerung: Der Selbstfinanzierungsgrad für die letzten Rechnungsjahre liegt bei 91% (2000), 58% (2001) und 54% (gemäss Budget 2002).


Auch wenn es sich beim Finanzplan - wie der Name sagt - um ein Planungsinstrument handelt, stellen sich doch einige Fragen, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Bedeutung, welche die Verfassung diesem Instrument einräumt. Der Regierungsrat wird daher gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:



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