2003-39

Die Flugbewegungen auf dem EAP zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens haben prozentual zugenommen. Zudem will die Flughafendirektion vermehrt Billigflieger, Charter und Luftfrachter nach Basel holen, also jene Segmente des Luftverkehrs, die sich durch ältere und lärmige Maschinen auszeichnen und mit Vorliebe nachts fliegen. Ferner wollen die Airlines wegen des neuen Luftverkehrsabkommens mit Deutschland vermehrt Nacht- und Wochenendflüge nach Basel verschieben. Bekanntlich hat das zuständige deutsche Gericht die Klage gegen das im Abkommen enthaltene Nachtflugverbot abgelehnt. Aber damit nicht genug: Die von Parlament und Regierung in Zürich soeben beschlossene Standesinitiative für ein Nachtflugverbot von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr wird den Druck auf Basel weiter verstärken. Dies umso mehr, als die Regierungen sämtlicher Nachbarkantone von Zürich die gleiche Nachtflugsperre gefordert haben.

Die bekannten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Nachtfluglärms verbieten jeden Ausbau des nächtlichen Flugverkehrs in unserer Region. Dem Plan der Flugbetreiber, die in Zürich nicht mehr tragbaren Nachtflüge nach Basel zu verschieben, muss sofort und entschieden begegnet werden, bevor vollendete Tatsachen geschaffen sind.


Das Baselbiet hat das gleiche Recht auf Nachtruhe wie die andern Kantone. Unsere Bevölkerung erwartet vom Regierungsrat, dass er sich sofort und mit der gleichen Entschlossenheit für ihre Gesundheit und Wohnqualität einsetzt, wie die Regierungen des Kantons Zürich und seiner Nachbarkantone.


Der Landrat beauftragt den Regierungsrat:


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