2003-31


Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,

Herr Dr. Mathias Löw hat mit Schreiben vom 21. Januar 2003 seinen Rücktritt als Kantonsrichter per 31. März 2003 erklärt. Dr. M. Löw ist in der Abteilung Zivil- und Strafrecht des Kantonsgerichts als Richter tätig. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.


Die Abteilung Zivil- und Strafrecht des Kantonsgerichts besteht gemäss § 2 Abs. 2 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus zwei Gerichtskammern mit einem vollamtlichen Präsidium und einem teilamtlichen Präsidium sowie insgesamt acht Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Kantonsgerichts ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. b des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Kantonsgerichts gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 1 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.


Antrag:


Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts
Der Präsident: Dr. P. Meier
Der Justizverwalter: M. Leber



Back to Top