2003-29
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Madeleine Göschke: Palliativmedizin, eine kantonale Aufgabe
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Autor/in:
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Madeleine Göschke-Chiquet, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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23. Januar 2003
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Nr.:
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2003-029
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Unter Palliativpflege, Palliativmedizin versteht man die symptomlindernde Behandlung von unheilbar Kranken.
Das Ziel der Palliativmedizin ist Leiden zu lindern und die bestmögliche Lebensqualität von Kranken im letzten Lebensabschnitt zu gewährleisten. Sie umfasst alle medizinischen und pflegerischen Behandlungen sowie psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung von Menschen, die an einer progredienten, unheilbaren Krankheit leiden. Die Palliativpflege kümmert sich auch um die Angehörigen von unheilbar Kranken.
Der Anteil alter Menschen an der Bevölkerung wird immer grösser. Hinzu kommt, dass auch unheilbar Kranke als Folge der medizinischen Entwicklung heute eine längere Lebenserwartung haben. Beides führt zu einer grossen Bedarfssteigerung bei der Palliativmedizin. Auch die Diskussionen um die Sterbehilfe haben die Notwendigkeit der Palliativmedizin bewusst gemacht.
Die Palliativmedizin ist zu allererst eine Aufgabe der Kantone. Dies ging auch aus der Antwort des Bundesrates auf Interpellationen im Nationalrat hervor.
Wir bitten den Regierungsrat folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Welchen Stellenwert hat die Palliativmedizin heute in der Gesundheitsversorgung unseres Kantons?
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2.
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Hat der Regierungsrat zur Palliativmedizin eine Standortbestimmung und eine Bedarfsabklärung vorgenommen?
Mit welchen Resultaten? |
3.
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Wie wird Palliativmedizin in der gegenwärtigen regionalen Spitalplanung berücksichtigt?
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4.
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Ist die Förderung von Palliativmedizin auch im Spitexbereich vorgesehen?
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5.
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Wie wird Palliativmedizin im Gesundheitsbudget berücksichtigt?
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6.
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Wie ist die Palliativmedizin im Kanton in der Ausbildung von Pflege- personal und ÄrztInnen integriert?
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