2003-22 (1)


Am 23. Januar 2003 reichte Landrat Roger Moll im Namen der FDP-Fraktion eine Interpellation zum Stand der Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Basel-Landschaft mit folgendem Wortlaut ein:

Wie steht es um die Integration im Kanton Baselland?


I. Ausgangslage


Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht bloss vorübergehend, sondern während längerer Zeit oder gar unbefristet in der Schweiz ansässig sind, ist eine vordringliche und unverzichtbare Aufgabe. Integration ist keine einseitige Angelegenheit, sondern bedarf aktiver Anstrengungen: Nicht nur von Seiten des Gastgeberlandes, des Gastgeberkantons, der Wohnsitzgemeinde und deren Institutionen, sondern vor allem auch von den Ausländerinnen und Ausländern selbst. Eine sinnvolle Integrationspolitik muss von Massnahmen begleitet sein, welche es der ausländischen Wohnbevölkerung ermöglichen, sich mit der Sprache, der Mentalität, der Kultur, den gesellschaftlichen Gepflogenheiten, den staatspolitischen Grundlagen und der Gesetzgebung in den Grundzügen vertraut zu machen. Die FDP erwartet, dass sich die hier ansässigen Ausländerinnen und Ausländer integrieren und vor allem eine der Landessprachen erlernen.


Gemäss unserer Kantonsverfassung sind Kanton und Gemeinden verpflichtet, in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen, die Wohlfahrt und die Eingliederung der Ausländer zu fördern (§ 108).




II. Fragen an den Regierungsrat


Seit dem Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmung sind nun 15 Jahre vergangen. Im Sinne einer Standortbestimmung bitten wir den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:




Der Regierungsrat nimmt zur Interpellation wie folgt Stellung:


Frage 1
Welches Konzept liegt der Integrationspolitik in unserem Kanton zugrunde?


Antwort
Der Kanton Basel-Landschaft orientiert sich stark an der Integrationspolitik des Bundes, namentlich derjenigen der Eidgenössischen Kommission für Ausländer (EKA). Der Kanton Basel-Stadt hat ebenfalls ein sehr differenziertes sorgfältiges Leitbild seiner Integrationspolitik erarbeitet.


Deshalb wurde im Kanton Basel-Landschaft auf Seiten des Forums für Integration ganz bewusst darauf verzichtet, erneut die gleiche Diskussion um ein Leitbild zu führen.


Die Grundgedanken fast aller Integrationsleitbilder, nämlich die Wahrung der Chancengleichheit, den ressourcenorientierten Ansatz in der Integrationsarbeit und gute Sprachbildung als prioritäres Instrument für eine gute Integration sind selbstverständlich auch die Grundpfeiler der basellandschaftlichen Integrationspolitik.




Frage 2
Welche Aktivitäten und Massnahmen haben Kanton und Gemeinden bisher unternommen, um die Integration der Ausländerinnen und Ausländer in unserem Kanton zu fördern?


Antwort
Auf Kantonsebene wurde




Frage 3
Mit welchen privaten Organisationen ist die Zusammenarbeit bisher erfolgt?


Antwort
Im Rahmen von Leistungsvereinbarungen erfolgt eine Zusammenarbeit mit folgenden Anbietern:




Frage 4
Welchen Beitrag hat das Forum für Integrationsfragen bisher an die Integration von Ausländerinnen und Ausländern leisten können?


Antwort




Frage 5
Zu welchen Ergebnissen haben die bisher durchgeführten Integrationsmassnahmen geführt?


Antwort




Frage 6
Welches Fazit zieht der Regierungsrat aus der bisherigen Integrationspolitik? Wo sieht er die Vorzüge, wo die Nachteile der in unserem Kanton geltenden Konzeption?


Antwort
Ausgezeichnet bewährt hat sich das Konzept, in der Integrationsarbeit von Seiten des Kantons mit einem privaten "Lizenznehmer", in diesem Fall dem Ausländerdienst in Pratteln, zusammenzuarbeiten und eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen.


Dank der effizienten Zusammenarbeit von Ausländerdienst, Forum und Stabsstelle, konnten bereits während der Aufbauphase, in einer relativ kurzen Zeitspanne, wichtige Projekte, wie z.B. die "NeuzuzügerInnenbegrüssung" und "Connectica" realisiert werden.


Die Einrichtung eines Integrationskontos beim Lotteriefonds Baselland lässt eine rasche und weitgehend unbürokratische Finanzierungsregelung zu. Da Lotteriefondsgelder jedoch nur eine einmalige Anschubsfinanzierung zulassen, ist die langfristige Unterstützung von wichtigen Integrationsprojekten noch nicht geregelt.


Der Kanton Basel-Landschaft ist in wichtigen nationalen Gremien vertreten und schneidet im Vergleich mit anderen Kantonen sehr gut ab. Es gibt vereinzelt Kantone, die in der Integrationsarbeit führend sind, wie z.B. der Kanton Neuenburg, der Kanton Basel-Stadt und die Stadt Zürich. Diese Kantone verfügen allerdings auch über entsprechend grössere finanzielle und personelle Ressourcen.


Im weiteren muss Integration als Querschnittaufgabe vermehrt in allen Direktionen wahrgenommen werden.




Frage 7
Welchen Stellenwert räumt der Regierungsrat der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Zukunft ein und bei welchen Themen wird das Schwergewicht der Integrationspolitik in den nächsten Jahren liegen?


Antwort
Integrationsfragen sind Seismografen der gesellschaftlichen Befindlichkeit. Sie sind nie gleichmässig verteilt und immer abhängig von der Entwicklung der Migrationsströme. Integration bleibt auch in den nächsten Jahren ein wichtiges Thema. Für Baselland heisst dies, dass Kanton und Gemeinden ihre Integrationsbemühungen weiterhin intensivieren müssen. Dieser Notwendigkeit wird ja auch namentlich durch die Schaffung eines Integrationsgesetzes Rechnung getragen.




Frage 8
Welcher Beitrag wird von Seiten der ausländischen Bevölkerung an ihre eigene Integration erwartet?


Antwort
Integration ist ein gegenseitiger Prozess, der natürlich auch Anstrengungen auf Seiten der MigrantInnen erfordert. Die Aufnahmegesellschaft sollte hier die Integrationsbereitschaft durch entsprechende Angebote unterstützen. Selbstverantwortung wird vor allem durch Mitspracherecht und Partizipation am gesellschaftlichen Leben in der neuen Heimat gefördert. In diesem Sinne möchten wir nach dem Grundsatz "Wer fordert, fördert" die im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Migrantinnen und Migranten dazu motivieren, von dem breiten Integrationsangebot Gebrauch zu machen. Wenn wir die vermehrte Nachfrage nach Deutschkursen in Betracht ziehen, ist uns das auch gelungen.


Motivations- und Willenskraft sind aber letztlich bei jedem Menschen individuell verschieden stark ausgeprägt und entziehen sich dem Aufgabenbereich des Staates.




Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir, die Interpellation 2003/022 "Wie steht es um die Integration im Kanton Baselland?" als erledigt abzuschreiben.


Liestal, 25. März 2003


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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