2003-22

I. Ausgangslage


Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die nicht bloss vorübergehend, sondern während längerer Zeit oder gar unbefristet in der Schweiz ansässig sind, ist eine vordringliche und unverzichtbare Aufgabe. Integration ist keine einseitige Angelegenheit, sondern bedarf aktiver Anstrengungen: Nicht nur von Seiten des Gastgeberlandes, des Gastgeberkantons, der Wohnsitzgemeinde und deren Institutionen, sondern vor allem auch von den Ausländerinnen und Ausländern selbst. Eine sinnvolle Integrationspolitik muss von Massnahmen begleitet sein, welche es der ausländischen Wohnbevölkerung ermöglichen, sich mit der Sprache, der Mentalität, der Kultur, den gesellschaftlichen Gepflogenheiten, den staatspolitischen Grundlagen und der Gesetzgebung in den Grundzügen vertraut zu machen. Die FDP erwartet, dass sich die hier ansässigen Ausländerinnen und Ausländer integrieren und vor allem eine der Landessprachen erlernen.


Gemäss unserer Kantonsverfassung sind Kanton und Gemeinden verpflichtet, in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen, die Wohlfahrt und die Eingliederung der Ausländer zu fördern (§ 108).




II. Fragen an den Regierungsrat


Seit dem Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmung sind nun 15 Jahre vergangen. Im Sinne einer Standortbestimmung bitten wir den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:



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