2003-16 (1)


1. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 19. März 2003 in Anwesenheit von Thomas Keller, Vorsteher KIGA, beraten. Zur Anhörung eingeladen war der Verfasser des Postulates, Landrat Peter Holinger.

2. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Landrat Peter Holinger befürchtet, dass es bei Submissionen der öffentlichen Hand mit "offenem" Verfahren jetzt oft zur Situation kommt, dass z.B. die Werkstätten des Arxhofes mit extrem tiefen Preisen mitrechnen können. Peter Holinger stützt sich auf das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesens: § 1 "Zweck": Der Kanton will mit diesem Gesetz "Die Gleichstellung aller Anbietenden gewährleisten" sowie auf § 5 Absatz 1, dass nur beauftragt werden darf, wer beteiligter Arbeitgeber eines GAV ist. Peter Holinger bittet deshalb den Regierungsrat, dafür zu sorgen, dass sich Betriebe des Kantons nicht mehr an öffentlichen Submissionen beteiligen können.

3. Detailberatung
Peter Holinger verweist auf den grossen Aufwand, welchem sich ein Unternehmen unterziehen muss, wenn es sich für einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Angefangen von den Geschäftsangaben, über die Haftpflichtversicherung, die Garantieleistungen, Kostenanteile, Termine, Regiearbeiten bis zur Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages, dem Nachweis zur Erhaltung des Bundesgesetztes über die Gleichberechtigung von Mann und Frau und weiteren. Für ihn bleibt fraglich, wie beispielsweise der öffentlich-rechtliche Betrieb Arxhof all die geforderten Formulare korrekt, adäquat und für alle Beteiligten fair ausfüllen kann.
Eine durch Peter Holinger präsidierte Arbeitsgruppe des Schweizerischen Gewerbeverbandes hat ein Merkblatt für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zum Thema "Wie kann das öffentliche Beschaffungswesen KMU-freundlicher werden?" verfasst. Als Empfehlung wurde festgeschrieben, dass "der Staat seine Nachfragemacht nicht ausnützen darf und dass ein fairer Wettbewerb stattfinden soll". Der Postulent vertritt die Ansicht, dass Anstalten wie der Arxhof zwar die Möglichkeit erhalten sollten, sinnvolle Arbeiten auszuführen. Dabei sollte es sich jedoch um kleinere Aufträge handeln, welche direkt vergeben werden sollten, ohne dass die Privatunternehmen zum Offerieren eingeladen werden.
Thomas Keller, Vorsteher des KIGA stellt fest, dass gemäss § 3 Absatz 2 des Submissionsgesetzes Vergaben an Behinderten-, Wohltätigkeitsorganisationen, Strafanstalten (Arxhof) sowie für arbeitsmarktliche Massnahmen nach Arbeitslosenversicherungsgesetz vom Regulativ dieses Gesetzes ausgenommen werden. Folglich gelangen die Verpflichtungen eines GAV oder das Entrichten branchenüblicher Löhne weder zur Anwendung noch müssen sie vom KIGA kontrolliert werden. Eine gewisse Analogie kann er sich beim Vollzug der Arbeitslosenversicherung vorstellen. Die innerhalb von Programmen herzustellenden Produkte sollen in sinnstiftenden, sozial reintegrativen Arbeitsprozessen stattfinden, was vom Gewerbe als unstatthafte Konkurrenzierung moniert wurde. Dies führte zur Vorschrift, dass die Programme zur vorübergehenden Beschäftigung Arbeitsloser das Gewerbe nicht unmittelbar konkurrenzieren dürfen. Ohne ein Okay der zuständigen Branche bewilligt das KIGA deshalb keine Programme.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission stimmt der Beurteilung der Regierung zu; hat jedoch Verständnis für das Anliegen der KMU, insbesondere für den hohen Aufwand bei den Offertstellungen.

4. Antrag
Die VGK beantragt mit 9 Jastimmen und 1 Enthaltung das Postulat 2000/135 abzuschreiben.


Muttenz, 28. April 2003

Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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