2003-1
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung des Postulats 94/10
der Petitionskommission vom 12. Januar 1994 betreffend Sicherung des Fussgängerübergangs Hauptstrasse Langenbruck durch eine Lichtsignalanlage
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vom:
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7. Januar 2003
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Nr.:
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2003-001
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Die am 30. Mai 1993 von Einwohnerinnen und Einwohner aus Langenbruck eingereichte Petition hatte folgenden Wortlaut:
"Ausgangslage: Langenbruck wird durch die relativ stark befahrene Obere Hauensteinstrasse auf der Süd - Nordachse durchquert. Der grösste Teil der Wohnsiedlungen befindet sich auf der einen Seite (West) der Oberen Hauensteinstrasse, wichtige öffentliche Gebäude wie Schule, Turnhalle, Kindergarten und die Kirche befinden sich auf der gegenüberliegenden Seite (Ost). Der allergrösste Teil der Schüler, Kindergärtler, Kirchgänger und Friedhofsbesucher müssen auf einem der drei ungeschützten Fussgängerstreifen die stark befahrene Hauptstrasse überqueren. Der Schulweg führt über diese Strasse. Ein Kadettendienst kann nicht eingeführt werden, da die Kinder ab der 5. Klasse die Schulen in Waldenburg und Oberdorf besuchen. Abklärungen des Gemeinderates mit der kantonalen Verkehrsabteilung in Lausen führten zu keiner Lösung dieses Problems.
Damit auch die schwächsten Verkehrsteilnehmer (Kindergartenschüler, betagte Menschen) die verkehrsreiche Hauptstrasse gesichert passieren können, gelangen wir mit folgenden Forderungen an den Landrat:
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Der Fussgängerstreifen auf der Höhe der Milchzentrale ist durch eine Signalanlage zu schützen.
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Diese Anlage ist so zu konzipieren, dass auch Lastwagen jederzeit korrekt anhalten können.
Die Unterzeichnenden bitten den Landrat, diese Forderungen zu erfüllen."
Nach Anhörung der Pententen und der Verwaltung beschloss die Petitionskommission:
"Sowohl die PetentInnen als auch die Kommissionsmitglieder sind sich darüber klar, dass auch andere als die vorgeschlagenen Lösungen gefunden werden können" und beantragte mit Bericht vom 12. Januar 1994, das Begehren dem Regierungsrat im Sinn der Ausführungen in diesem Bericht als Postulat zu überweisen.
Das antragsgemäss überwiesene Postulat hat der Landrat in den vergangenen Jahren jeweils stehengelassen, nachdem der Regierungsrat in seinen Beantwortung dargelegt hat, dass eine Lichtsignalanlage im Normalzustand daselbst nicht erforderlich sei und im Rahmen der gelegentlichen Sanierung aber eine Insel erstellt würde.
Diesen Herbst ist nun das betroffene Teilstück der Kantonsstrasse zwischen Passhöhe und Milchzentrale erneuert worden. Dabei wurde der dortige Fussgängerstreifen mit einer Mittelinsel versehen. Wenn nach Abschluss der Instandstellungsarbeiten des Belchentunnels die behelfsmässige und leihweise installierte Ampelregelung entfällt, kann die Strassenüberquerung durch zu Fuss Gehende dadurch künftig in zwei Etappen erfolgen.
Mit dem Bau der Insel konnte eine dauerhafte und auch kostengünstige Lösung realisiert werden, welche zudem der Verkehrsberuhigung dient.
Es ist vorgesehen, in absehbarer Zeit auch die Kantonsstrasse im Bereich des Postplatzes zu erneuern und den dortigen Fussgängerstreifen - welcher nicht Gegenstand der vorliegenden Petition ist, aber ebenfalls zur Schule führt - in gleicher Art und Weise mit einer Insel zu versehen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 94/10 der Petitionskommission vom 12. Januar 1994 als erledigt abzuschreiben.
Liestal, 7. Januar 2003
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann
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