2002-270
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Madeleine Göschke: Bedarfsabklärung als Grundlage der gemeinsamen Spitalplanung
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Autor/in:
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Madeleine Göschke, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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31. Oktober 2002
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Nr.:
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2002-270
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Die möglichst genaue Abklärung des zukünftigen Bedarfs an Spitalmedizin ist die unentbehrliche Voraussetzung der regionalen Spitalplanung.
In der am 30. November 2000 von Roland Meury eingereichten Motion
2000/243
"Für eine langfristige regionale Gesundheits- und Spitalplanung
" schreibt der Motionär: "Es sollte eine Planungs- und Evaluationskommission geschaffen werden, die...... den mittel- und langfristigen Bedarf gesamtheitlich definiert".
Der Vorstoss wurde als Postulat am 25.1.01 an die Regierung überwiesen.
Zwei Jahre sind seither vergangen, aber eine gründliche Bedarfsabklärung fehlt noch immer. Auf diesen Mangel wird von Experten immer wieder hingewiesen. Bedarfsabklärung und Bedarfsgerechtigkeit werden vom KVG ausdrücklich gefordet.
Wie wollen die beiden Kantone die schwierige Aufgabe der Spitalplanung bewältigen, ohne zuvor eine genaue Bedarfsabklärung vorgenommen zu haben?
Diese sollte so rasch als möglich nachgeholt werden, denn ohne genau zu wissen, was wir tatsächlich brauchen, lässt sich nicht planen.
Wir bitten den Regierungsrat, zusammen mit Basel-Stadt im Spitalbereich möglichst bald eine Bedarfsabkärung vorzunehmen und dem Landrat darüber zu berichten.
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