Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Bericht über den Stand der Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung im Jahre 2001 | |
vom: | 29. Oktober 2002 | |
Nr.: | 2002-267 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Entwicklung der Lärmbelastung
Wie bereits vorne dargestellt, wurden per Jahreswechsel 2000/2001 mit der definitiven Einführung der CIEMAS-Anlage die Fluglärmmessung und damit verbunden die Fluglärmberichterstattung des EuroAirports auf eine neue Basis gestellt. Insbesondere erfolgen heute die Fluglärmmessungen an anderen Standorten, die den flugbetrieblichen Gegebenheiten besser entsprechen. Lärmmessstationen befinden sich in der Schweiz im Quartier Basel-Neubad und in Allschwil, in Frankreich in Blotzheim und Bartenheim sowie in Deutschland in Blansingen.
Die folgende Tabelle 4 zeigt die Lärmbelastung an den einzelnen Messtationen im Verlaufe des Jahres 2001. Die Lärmerfassung beruht dabei auf einer kontinuierlichen Messung des Schallpegels des Gesamtlärms (Ltot). Ausgewertet werden die Messungen nach dem sogenannten "äquivalenten Dauerschallpegel" (Leq), dem üblichen Mass zum Beschrieb einer Lärmbelastung über eine längere Zeit. Auf dieses stützen sich die meisten europäischen Lärmschutzvorschriften - insbesondere auch die schweizerische Lärmschutzverordnung (LSV) -, weil er ein guter Indikator für das Störempfinden des Menschen ist.
Der in der Tabelle 4 dargestellte Wert "Leq total" umfasst alle am jeweiligen Messstandort erfassten Lärmkomponenten (d.h. Fluglärm ebenso wie Umgebungslärm) während den Tagesstunden (0600-2200) und während den Nachtstunden (2200-0600). Ab dem 2. Semester 2002 werden zusätzlich auch die äquivalenten Dauerschallpegelwerte "Leq AC" für jene Fluglärmereignisse dargestellt, deren Messwert mindestens 68 dB(A) erreicht hat. Diese Messwerte können wegen den unterschiedlichen Messstandorten und Auswerteverfahren nur beschränkt mit den bis 1999 publizierten Werten der früheren Anlage CATEBAS verglichen werden.
Die Beurteilung der Tabellenwerte führt etwa zu den folgenden Feststellungen:
- | Die Fluglärmbelastung (Leq AC) am Messstandort Allschwil ist markant höher als am Standort Basel-Neubad und auch noch höher als im ebenfalls erheblich belasteten Blotzheim. Die Situation am Standort Basel-Neubad wird dabei auch vom Rückgang des Verkehrs auf der Direktstartroute beeinflusst. |
- | Die Umgebungslärmkomponente (d.h. der Nicht-Fluglärm, Strassenverkehr etc.) übertrifft mit Ausnahme Allschwils den Fluglärmanteil zum Teil erheblich. Der für die Tagstunden gemessene Fluglärm-Wert (Leq AC) ist im Mittel um fast 8 dB(A) niedriger als der insgesamt gemessene Wert (Leq total). |
- | Es ist davon auszugehen, dass am Tag die Lärmauswirkungen des Flugverkehrs schwergewichtig die schweizerischen und französischen Gebiete im Süden bzw. Südwesten des Flughafens (Allschwil, Hégenheim, Hésingue) betreffen, während in der Nacht aufgrund der vermehrten Starts nach Norden der Schwerpunkt eher im Norden liegt (vgl. Messwerte Bartenheim). |
Um die Änderung der Lärmimmissionen durch die gesteigerte Benützung der verlängerten Ost/West-Piste überwachen zu können, hat die französische Umweltkommission auf Empfehlung der ACNUSA im Sommer 2001 verlangt, dass drei zusätzliche, mobile Lärmmessstationen in den elsässischen Gemeinden Hegenheim, Ranspach-le-Haut und Kappelen installiert werden. Lieferung, Installation und Testbetrieb wurden bis Ende Jahr abgeschlossen. Erste Auswertungen sind im Umwelt-Bulletin des EAP für das 1. Quartal 2002 veröffentlicht worden.
6. Entwicklung der Fluglärmreklamationen
Ab Mitte 2000 wird jede beim Flughafen eingehende Mitteilung, die eine Fluglärmklage beinhaltet (Schreiben, Fax, E-Mail oder Anruf), unabhängig von der darin erwähnten Anzahl Ereignisse als eine einzige Reklamation registriert. Dies gilt auch für mehrere Mitteilungen des gleichen Reklamanden, die den gleichen Vorfall betreffen. Im Vergleich zu den Vorjahren wird damit heute eine andere Zählweise angewendet. Ähnlich wie im Fall der Fluglärmmesswerte sind daher Vergleiche mit Zahlen vor 2000 nur eingeschränkt möglich.
Die Anzahl der Fluglärm-Reklamationen nach der genannten Zählweise belief sich im Jahr 2001 insgesamt auf 4'029 (1'834), was einer Zunahme von 120% (40,6%) gleichkommt. Davon kamen 423 oder 10,5% (32,7%) aus der Schweiz, 2'236 oder 55,5% (55,4%) aus Frankreich und 1370 oder 34% (12%) aus Deutschland.
Rund 40% aller Eingaben kamen allein aus den drei Gemeinden Hégenheim ( 597 , Vorjahr 240), Blansingen ( 548 , Vj. 0) und Buschwiller ( 434 , Vj. 75). Die meisten Reklamationen auf Schweizer Seite wurden in Allschwil ( 179 , Vj. 162) verzeichnet. Aus Basel-Stadt kamen 84 (182) Reklamationen, aus der Gemeinde Binningen 53 . Auf französischer Seite waren Reklamation vor allem in Blotzheim ( 286 , Vj. 201), Hésinque ( 148 , Vj. 134) und Bartenheim ( 110 , Vj. 36) zu verzeichnen. Reklamationen aus Deutschland kamen ausser aus Blansingen insbesondere aus Haltingen ( 212 , Vj. 27), Bad Bellingen ( 132 , Vj. k.A.), Kandern ( 114 , Vj. 10) und Weil ( 78 , Vj. 25).
Insgesamt ergibt sich in der Berichtsperiode ein Verhältnis der Anzahl Reklamationen zur Gesamtzahl der Flugbewegungen von 3,33% (2000: 1,44%).
Die für 2001 beobachtete Reklamationsentwicklung, insbesondere in den vom Startverkehr direkt betroffenen französischen Gemeinden, hängt zu einem grossen Teil sicher mit den im Rahmen von CILO 2000 per Mai 2000 vollzogenen Veränderungen der Abflugroutennutzung und der damit geänderten Lärmverteilung zusammen. Der starke Anstieg auch in den flughafenfernen Gemeinden in Deutschland weist aber auch darauf hin, dass die Zahl der Reklamationen von der (lokal)politischen Sensibilisierung und Mobilisierung der Bevölkerung abhängt. Insgesamt ist festzustellen, dass sich im Berichtsjahr der Trend des Vorjahres fortgesetzt hat und die Fluglärmsituation im Elsass und in Südbaden wesentlich stärker in der öffentlichen Diskussion stand als in den Schweizer Gebieten in der Nachbarschaft des Flughafens.
Die folgende Tabelle 5 zeigt die Verteilung der Fluglärmreklamationen aufgegliedert nach Ursachen. Es wird deutlich, dass v.a. als Abweichung von den Standardverfahren empfundene Ereignisse zu Reklamationen führen.
Ursachen für Fluglärmreklamationen | ||
Ursachen | Anteil (%) | Rang |
Flugverfahren allg. (Abweichung) | 22,5 | 1 |
Tiefflüge | 22,4 | 2 |
Besonders laute Flüge | 22,0 | 3 |
Nachtflüge | 8,5 | 4 |
Sichtanflug von Süden | 7,0 | 5 |
Allgemeine Reklamationen | 6,8 | 6 |
Triebwerkstests | 5,0 | 7 |
IFR-Flugtraining | 2,0 | 8 |
Rettungsflüge Rega-Helikopter | 1,5 | 9 |
Betrieb Ost-West-Piste | 0,6 | 10 |
Allg. Luftfahrt | 0,5 | 11 |
Hubschrauber | 0,4 | 12 |
Sportfliegerei | 0,4 | 12 |
Betriebszeiten (IFR) | 0,2 | 14 |
Betriebsstunden VFR | 0,1 | 15 |
Direktstart Hochwald | 0,1 | 15 |
Flugrouten VFR | 0 | 17 |
Total | 1 | |
Quelle: Umweltbericht EAP 2001 | ||
Tabelle 5 |
7. Geschäftsbericht 2001 der Ombudsstelle für Fluglärmklagen
Im Jahr 2001 sind die die Ombudsstelle für Fluglärmklagen bildenden Mitglieder der FLK zu einer Sitzung zusammengekommen, um die Ombudsstelle als gemeinsame Einrichtung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft neu zu konstituieren. Eine weitere Sitzung wurde nicht abgehalten, da sich auch im Laufe des Jahres 2001 keine Ombudsfälle ergeben haben. Auch aufgrund der weiterhin sehr geringen Anzahl von Kontakten bei der Ansprechstelle der Ombudsstelle hat sich kein Beratungsbedarf ergeben.
Insgesamt registrierte die Ombudsstelle im Berichtsjahr 7 Kontakte; von diesen entfielen auf Basel-Stadt 2 und auf Basel-Landschaft 5. Bei 6 der 7 Kontakte ging es um konkrete Reklamationen über einzelne Flugereignisse, die wegen Unzuständigkeit der Ombudsstelle an den Flughafen verwiesen wurden. Der eine weitere Kontakt betraf eine allgemeine Mitteilungen zum Thema Fluglärm.
Offensichtlich ist die Kontaktstelle der Ombudsstelle deshalb immer wieder erste Anlaufstation für konkrete Fluglärmbeschwerden, weil die Kontaktadresse des Flughafens den Anrufenden nicht bekannt ist. Dass die Anzahl der beim Flughafen eingehenden Reklamationen ansteigt, während die Ombudsstelle kaum Kontakte registriert, deutet darauf hin, dass die Reklamationsbearbeitung durch den Flughafen inzwischen reibungslos funktioniert.
Insgesamt stellt die FLK fest, dass sich im Jahr 2001 die Fluglärmsituation am Flughafen Basel-Mulhouse nicht in beunruhigender Weise entwickelt hat. Auch wenn die ausgewiesenen, an einzelnen Punkten durchgeführten Lärmmessungen kein breit abgestütztes Bild der Fluglärmsituation im Sinne eines Lärmkatasters zeigen, kann davon ausgegangen werden, dass die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte (IGW) der Lärmschutzverordnung (LSV) in den Schweizer Gebieten in der Nachbarschaft des EAP nicht überschritten wurden. Die kritische Annäherung an die Belastungsgrenzwerte findet in der ersten Nachstunde (22-23 Uhr) statt. Ein entlastender Effekt resultiert dabei aus der starken Verkehrsabschwächung im Jahr 2001 aufgrund der generellen Schwäche der Luftfahrtkonjunktur und in der Folge der Terroranschläge des 11. September in New York sowie des Swissair-Zusammenbruchs. Daneben spielen aber auch die vom Flughafen per Ende 2000 beschlossenen und im Laufe von 2001 in Kraft gesetzten Lärmschutzregelungen (erweiterte Sperrzeiten für Flugzeuge gem. ICAO-Chapter II auf 20 bis 7 Uhr und für laute Flugzeuge gem. ICAO-Chapter III auf 22 bis 6 Uhr) eine Rolle.
Mit Blick auf die Verteilung des Fluglärms stellt die FLK fest, dass mit dem in 2001 angewandten System der An- und Abflüge die Lärmimmissionen aus dem Flugbetrieb am EuroAirport weiterhin primär im Süden / Südwesten und Norden / Nordwesten anfallen. Dabei ist die Lärmbelastung am Tag vor allem auf die dichter besiedelten südlichen und in der Nacht - infolge vermehrter Starts nach Norden - auf die weniger dicht besiedelten nördlichen Sektoren konzentriert. Die FLK stellt in diesem Zusammenhang auch fest, dass die Reklamationsschwerpunkte geographisch nicht mit den beobachtbaren Lärmschwerpunkten übereinstimmen.
Mit Bezug auf die Verkehrsentwicklung auf der Direktstartroute weist die FLK auf die Empfehlungen der französischen Fluglärmkontrollinstanz ACNUSA hin. Durch die vorgesehene Teilkorrektur des nach Mai 2000 etablierten Abflugsystems, die bis Herbst 2002 realisiert werden soll, ist ein deutlicher Wiederanstieg der Direktstarts zu erwarten. Ebenso ist mit politischem Druck auf Anpassung der seit 1998 geltenden Direktstartvereinbarung zu rechnen.
Für die künftige Darstellung der Lärmsituation am EAP empfiehlt die FLK im übrigen die Lärmimmissionen gebietsmässig in Beziehung zur Anzahl der von Fluglärm betroffenen Personen zu bringen. Dies entspricht auch dem Vorgehen im Zusammenhang mit den Empfehlungen der ACNUSA für den EuroAirport.
Fortsetzung >>>
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