Vorlage an den Landrat


Der Landrat wird erstmals in umfassender Form über die Bemühungen des Regierungsrates zur Verminderung der Fluglärmbelastung orientiert. Mit dieser Neuerung soll Fluglämberichterstattung verbessert und kompakter gestaltet werden. Der aktuelle Anlass stellt die Inkraftsetzung der Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen (SGS 486.31) per 1. Juli 2001 dar. Die Fluglärmkommission wurde als gemeinsames Gremium der beiden Kantone zur Beratung beider Regierungen neu konstituiert. Der Kanton Basel-Landschaft verfügt seither über eine paritätische Vertretung.

Seit 1976 ist die Regierung des Kantons Basel-Stadt verpflichtet, den Grossen Rat jährlich über die Entwicklung des Fluglärms zu orientieren. In unserem Kanton besteht im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt keine formale gesetzliche Grundlage für diese Berichterstattung. Trotzdem ist eine gleichartige und -zeitige Berichterstattung sinnvoll und notwendig. Zum ersten kann damit der wohl letzte formale Unterschied in der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Fluglärmdebatte aufgehoben werden. Zum zweiten soll mit gemeinsamen Berichterstattung ein weiterer Schritt in Richtung Verbesserung und Vereinheitlichung der Informationspolitik vollzogen werden.


Der Bericht an den Landrat stützt sich auf den Bericht der Fluglärmkommission (FLK) für das Jahr 2001, der den Geschäftsbericht der Ombudsstelle für Fluglärmklagen enthält, und auf Ergänzungen des Regierungsrates.



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