2002-266
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 31. Oktober 2002
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vom:
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29. Oktober 2002
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Nr.:
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2002-266
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Bemerkungen:
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1. Hildy Haas: Nutzungskonzept Schloss Wildenstein
Wie bekannt wurde, ist eine baudirektionsinterne Arbeitsgruppe daran, ein neues Nutzungskonzept für Schloss Wildenstein zu erarbeiten.
Die Pächterfamilie Sprunger wurde im Frühling 2002 dahingehend orientiert, dass ab 1. Januar 2003 die Bewilligung für ihre Bauernwirtschaft nicht mehr erneuert werde, weil nun im Schloss ein Restaurant eingerichtet werden solle.
In der Zwischenzeit hat Familie Sprunger aber weder eine schriftliche Kündigung noch eine Zusage für die Weiterführung des Beizlis erhalten, und tappt im Dunkeln, was die Zukunft anbelangt.
Fragen:
1.
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Wie weit ist das neue Konzept gediehen und auf welchen Zeitpunkt soll es in Kraft gesetzt werden?
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2.
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Kann man schon sagen, in welche Richtung sich Schloss Wildenstein entwickeln soll?
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3.
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Ist es wirklich eine Staatsaufgabe, im Schloss ein Restaurant zu führen?
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4.
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Weshalb wurde Familie Sprunger nicht mehr über die Planungsergebnisse informiert?
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5.
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Ist sich Frau Schneider bewusst, dass sie der Pächterfamilie Sprunger den mühsam aufgebauten und nun florierenden Betriebszweig "Bauernbeizli" ruiniert, wenn diese kein Wirtschaftspatent mehr bekommt?
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2. Bruno Steiger: Diebstahlserie in Laufen: Oft Asylbewerber
Gemäss Medienberichten musste die Polizei in Laufen und Zwingen seit Eröffnung des Asyl-Durchgangszentrums in Laufen vermehrt Ladendiebstähle registrieren. Offenbar haben sich unsere Bedenken, ein Durchgangszentrum in einem Wohn- und Einkaufszentrum zu realisieren, bestätigt. Die damalige Antwort des Regierungsrates auf eine entsprechende Interpellation vom 24. Januar 2002 entspricht offensichtlich nicht der Tatsache, dass die Kriminalität in einem Durchgangszentrum durch die Akklimatisierung an die neue Umgebung sogar eher unterdurchschnittlich sei.
Fragen:
1.
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Hat der Regierungsrat in der Zwischenzeit auch eingesehen, dass dieser Standortentscheid ein Fehlgriff war?
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2.
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Ist der Regierungsrat auch der Meinung, den Standort dieses Durchgangszentrums raschmöglichst aufzuheben und nach Pratteln zu verlegen?
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3.
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Werden die Asylgesuche von erwischten Dieben beschleunigt behandelt?
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3. Esther Aeschlimann-Degen: Spitalgesetz § 12 Notfälle
Im Spitalgesetz vom 24. Juni 1976 des Kantons Basel-Landschaft steht unter § 12 Notfälle: Notfälle dürfen nicht abgewiesen werden.
Dem Vernehmen nach werden im Kantonsspital Bruderholz Notfälle abgewiesen. Dies mit dem Hinweis, man habe keinen Platz - man solle es im Spital Dornach versuchen.
Fragen:
1.
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Kann es der Regierungsrat billigen, dass in unseren Kantonsspitälern Notfälle abgewiesen werden?
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2.
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Werden die entsprechenden Stellen darauf aufmerksam gemacht, dass sie als Kantonsspitäler eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme von Notfällen, jederzeit, haben?
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3.
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Gibt es auf der Notfallstation, bzw. im Bettenhaus des Kantonsspitals Bruderholz Platzprobleme und gedenkt man diese zu beheben, damit genügend Kapazitäten für Notfälle frei sind?
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4. Elisabeth Schneider: Justizzentrum
Der Landrat hat am 22. November 2001 dem Bedarf und dem Konzept für ein Justizzentrum Muttenz zugestimmt und einen Verpflichtungskredit für die Projektierung von Fr. 1'570'000.00 sowie Fr. 2'500'000.00 für den Landerwerb also total Fr. 4'070'000.00 gesprochen. Die Zustimmung des Landrates erfolgte aufgrund der vom Regierungsrat geschilderten unhaltbaren und unzumutbaren Raumverhältnisse in den Gerichten, (insbesondere im Strafgericht) und in der Staatsanwaltschaft. Es wurde betont, dass auch die Baselbieter Gefängnisse den Sicherheitsanforderungen nicht genügen, nicht EMRK-konform sind und akuter Handlungsbedarf bestehe.
Die Projektierung wurde nun offenbar im Zusammenhang mit dem Budget 2003 verschoben.
Fragen:
1.
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Wie kann der Betrieb der erwähnten Institutionen in den nächsten Jahren aufrecht erhalten werden?
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2.
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Was kosten die Provisorien und wie hoch sind die Zinsen für das erworbene Land?
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3.
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Wie steht es mit der Sicherheit in unseren Gefängnissen?
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4.
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Gibt es in Bezug auf die Nutzung von Gefängnisplätzen im Kanton Basel-Stadt neue Erkenntnisse, welche die Vorlage allenfalls redimensionieren lassen würden?
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5. Madeleine Göschke-Chiquet: Handy am Steuer
Vergangene Woche überschlug sich in Arlesheim ein Auto, weil die Lenkerin nach ihrem klingelnden Handy griff und dabei nicht mehr auf den Verkehr achtete. Auf unseren Strassen können wir täglich unzählige telefonierende Autolenkerinnen und Autolenker beobachten. Obwohl das Telefonieren mit Handys am Steuer bei uns verboten ist, scheint dies einfach geduldet zu werden.
Fragen:
1.
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Besteht das Telefonierverbot für fahrende Autolenkerinnen und -Lenker überhaupt noch?
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2.
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Wenn ja: warum werden sie nicht konsequent angehalten und verzeigt?
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3.
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Was gedenkt der Regierungsrat zu tun, um dieses gefährliche Fahrverhalten zu unterbinden?
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Liestal, 29. Oktober 2002
Landeskanzlei Basel-Landschaft
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