2002-265 (1)


1. Organisation der Kommissionsberatung
Die Bau - und Planungskommission hat die Vorlage an den Sitzungen vom 13. und 27. Februar, 20 März, 28. April, 15. Mai und 16. Juni 2003 im Beisein von Regierungsrätin Elsbeth Schneider sowie Hans-Georg Bächtold, Leiter Amt für Raumplanung, Martin Huber, Leiter Kantonsplanung und Walter Tomasoni, Stv. Leiter Kantonsplanung, behandelt.
An der Sitzung vom 20. März 2003 wurden Anhörungen mit folgenden Verbänden und Interessenvertretern durchgeführt:

2. Vorstellen der Vorlage
Grundlage für das Konzept der räumlichen Entwicklung ist das Raumplanungs- und Baugesetz des Kantons Baselland aus dem Jahre 1998. Das KORE wird die Richtung aufzeigen, in welche die kantonale Richtplanung KRIP gehen soll. Es legt dabei relativ breite Leitplanken in Form von Leitsätzen fest, welche im kantonalen Richtplan konkretisiert werden.
Das KORE und der kantonale Richtplan KRIP sollen sämtliche alten Regionalpläne ablösen, wobei das KORE als Vorstufe zum Richtplan für dessen Ausarbeitung verbindlich ist.
Zur Erarbeitung von KORE wurde in einem ersten Schritt eine Analyse der aktuellen Situation vorgenommen und mögliche Entwicklungstendenzen aufgezeigt.
Aus dem Spektrum möglicher Entwicklungen wurden die wünschenswerten aussortiert und als Leitsätze festgeschrieben.
Das KORE konzentriert sich dabei inhaltlich auf die Bereiche Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung.


3. Kommissionsberatung

Eintreten
Obwohl in der Eintretensdebatte Kritik am vorliegenden Konzept geäussert wurde, beschloss die Kommission mit 10 :1 Stimmen auf die Vorlage einzutreten.
Die Kritik bezog sich einerseits auf den Inhalt und andererseits auf die Aufhebung sämtlicher Spezialrichtpläne.
Dabei wurde bemängelt, dass das Konzept gegenüber der Vernehmlassungsvorlage deutlich an Profil verloren habe und die vorgegebenen Richtungen unklar definiert seien oder gar in eine falsche Richtung weisen.
Der Ersatz sämtlicher Spezialrichtpläne durch einen einzigen kantonalen Richtplan gab Anlass zur Skepsis.
Da der Richtplan einem Nutzungsplan nahe kommt, ist ein minimaler Detaillierungsgrad zwingend, ansonsten der Spielraum für die Auslegung nach Interessenlage zu gross wäre. Es wurde bezweifelt, ob dies mit nur einem Richtplan erreicht werden kann.
Aufgrund der Tatsache, dass bei Nichteintreten auf das KORE das Inkraft treten des Kantonalen Richtplans um mindestens ein Jahr verzögert würde, beschloss die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und gewisse Korrekturen bei der Beratung anzubringen.

1. Siedlungsstruktur

Leitsatz 1
Dazu wurde der Antrag gestellt - analog der Vernehmlassungsvorlage - die Siedlungsentwicklung vor allem in den Zentren zu fördern.
Nehme man die Schlagzeile "Region der kurzen Wege" ernst, müsse dies im Leitsatz auch zum Ausdruck gebracht werden.
Dem wurde entgegen gehalten, dass die Unternehmen ihren Entscheid, wo sie sich niederlassen, unabhängig des Leitsatzes fällen, wobei zudem eine Entwicklung in den Tälern erstrebenswert sei.
Mit 9:2 Stimmen beschloss die Kommission Leitsatz 1 unverändert beizubehalten.

Leitsatz 4
Den Antrag, das Wort "anzustreben" durch "sicherzustellen" zu ersetzen, lehnte die Kommission mit 9:3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, da sie mehrheitlich der Meinung war, dass der öffentliche Verkehr vorrangig dort unterstützt werden soll, wo mit den vorhandenen Mitteln der grösste Nutzen zu erreichen ist. Mit dem Wort "sicherstellen" müssten jedoch auch unrentable Linien gefördert und aufrecht erhalten werden.

Siedlungsqualität

Leitsatz 3
Nach Ergänzung durch das Wort "Neuschaffung" und Streichung des Wortes "privater" lautet Leitsatz 3 neu:
"Der Erhalt, die Gestaltung und die Neuschaffung öffentlicher Aussenräume wie Gassen, Plätze oder Vorgärten fördert die Wohn- und Arbeitsplatzqualität. Kanton und Gemeinden haben diesen Aspekt im Rahmen ihrer Bautätigkeit und ortspflegerischen Massnahmen zu berücksichtigen."

Leitsatz 4
Die Kommission beschliesst mit 6:5 Stimmen die Streichung des Ausdrucks "soweit als möglich":
"Die Wohngebiete sind von Lärm- und Luftschadstoffen zu entlasten."

Wirtschaft im Siedlungsraum

Leitsatz 2
Mit 6:3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschliesst die Kommission folgenden Zusatz:
"Wo nötig, ist die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr zu verbessern."

Leitsatz 3
Mit Stichentscheid des Präsidenten erfährt der Leitsatz folgende Ergänzung:
"Diese Stützpunkte sollen mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen sein."

Siedlungsausstattung

Leitsatz 4
Die Kommission stimmt einer Umformulierung mit 6:4 Stimmen zu:
"Für personenintensive (arbeitsplatz- und kundenintensive) Betriebe sind geeignete Nutzungszonen zur Verfügung zu stellen, die auch mit dem öffentlichen Verkehrsmittel attraktiv erschlossen sind oder werden."

Leitsatz 6
"Quartierplanpflichtige Verkaufseinheiten sind auf die Verkehrskapazitäten des lokalen und regionalen Strassennetzes abzustimmen. Sie sollen mit dem öffentlichen Verkehrsmittel attraktiv erschlossen sein oder werden."

Nachdem sich die Kommission in 1. Lesung für eine Aenderung aussprach, beschloss sie in 2. Lesung mit 7:6 Stimmen auf die regierungsrätliche Fassung zurück zu kommen, mit dem Argument, dass ein Investor in jedem Fall an einer guten Verkehrserschliessung interessiert und zudem für Grosszentren ab 5000m2 eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei.

Natürliche Lebensgrundlagen

Keine Aenderungen

Land und Forstwirtschaft

Leitsatz 1
Neben dem Auftrag zu produzieren hat die Land- und Forstwirtschaft zusätzlich die Aufgabe die Kulturlandschaft zu pflegen und zu erhalten.
Der in diesem Zusammenhang gemachte Antrag in der 1. Lesung wurde in der 2. Lesung mit 7:3 Stimmen zugunsten der ursprünglichen Fassung widerrufen.

Natur- und Landschaftsschutz

Keine Aenderungen

Freizeit, Erholung und Sport

Keine Aenderungen

Uebergeordnete Verkehrsaspekte

Leitsatz 1
Ein Antrag, den Anteil an umweltfreundlichen Verkehrsmitteln am Gesamtverkehrsvolumen zu erhöhen, wird mit 7:5 Stimmen abgelehnt, mit den Begründungen, es seien alle Verkehrsträger gleichwertig zu behandeln und eine Erhöhung wäre ausserdem mit beträchtlichen finanziellen Folgen verbunden.

Leitsatz 2
Die Kommission beschloss eine Umformulierung vorzunehmen:
"Bei grösseren Verkehrsprojekten sind deren Raumverträglichkeit und die Auswirkungen auf die jeweils anderen Verkehrsträger abzuklären. Bei grösseren Verkehrsprojekten sind Alternativen mit anderen Verkehrsträgern aufzuzeigen."

Leitsatz 3
Die Kommission beschliesst, Leitsatz 3 im Sinne der Förderung des Langsamverkehrs abzuändern:
"Der Langsamverkehr ist zu fördern. Er benötigt dazu sichere, direkte und attraktive Netze."

Leitsatz 4
Hier hat sich die Kommission zugunsten einer offeneren Formulierung ausgesprochen:
"Die Einbindung der Region Basel mit dem Knoten Basel SBB ins europäische Hochgeschwindigkeitsnetz der Bahnen und die Anbindung des EuroAirports ans Schienennetz sind zu unterstützen."

Leitsatz 6
Mit 9:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschliesst die Kommission die Siedlungsplanung über die Planung des EuroAirport zu stellen.

"Planung und Ausbau des EuroAirport sind auf die Siedlungsplanung im Einzugsbereich des Flughafens abzustimmen."

Leitsatz 7
Die Kommission beschliesst, die Infrastruktur der Güterlogistik in einem zweiten Satz näher zu definieren:
"Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Planung und Realisierung der Infrastruktur Güterlogistik zu schaffen.
Zu dieser Infrastruktur gehören insbesondere die Rheinhäfen, Umschlagsterminals Schiene/Strasse, Rangierbahnhöfe, Luftfrachtterminals, Lageranlagen und deren Einbindung in die Verkehrsnetze."

Oeffentlicher Verkehr

Keine Aenderungen

Individualverkehr

Leitsatz 1
Nach zwei gegensätzlichen Anträgen in der 1. Lesung einigte sich die Kommission in der 2. Lesung mit 9:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf die ursprüngliche Fassung:
"Das übergeordnete Strassennetz ist nur dort auszubauen, wo dies regionale und nationale oder sicherheitsmässige Interessen erfordern.

Ver- und Entsorgung

Leitsatz 1
Die Kommission beschloss, die Grundversorgung auch für die Wirtschaft sicherzustellen.

Zusammenfassung
Nachdem die Kommissionsmitglieder vor allem in der 1. Lesung auf ihren Positionen verharrten, hat sich die Kommission in der 2. Lesung auf ihre Stärke, das Aushandeln von Lösungen, zurückbesonnen.
Das vorliegende KORE zeigt nun in die Richtung, in der sich der Kanton Baselland entwickeln soll.
Da nicht alle Leitsätze gleich gewichtet werden, bleibt für die Umsetzung der kantonalen Richtplanung genügend Spielraum. Dieser ist allerdings nicht über zu bewerten, da die kürzlich in der Regionalplan Siedlung beschlossenen Eckpfeiler kaum neu erfunden werden dürften.


4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Vorlage 2002/265 Konzept räumliche Entwicklung Kanton Basel-Landschaft (KORE) zuzustimmen.

Oberdorf, 30. Juni 2003

Im Namen der Bau- und Planungskommission

Der Präsident: Karl Rudin



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