2002-261
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Peter Holinger: Zahlungsfristen des Kantons Basel-Landschaft
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Autor/in:
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Peter Holinger, SVP
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Eingereicht am:
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17. Oktober 2002
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Nr.:
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2002-261
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In den letzten Wochen mussten wir leider in unserer Gegend von grossen Konkursen von Bau- und Gipsergeschäften Kenntnis nehmen. Die Bau- und Ausbaubranche ist auch in der Nordwestschweiz unter einem sehr grossen Auslastungs- und Preisdruck. Auf der einen Seite kann festgestellt werden, dass fast ausschliesslich der Preis für eine Vergabe entscheidend ist (bei privaten wie öffentlichen Ausschreibungen) auf der anderen Seite fällt auf, dass die Zahlungsmoral je länger je schlechter ist. In einem mir bekannten Fall war eine Rechnung nach über 120 Tagen noch nicht bezahlt worden. Der Auftraggeber war der Kanton Basel - Landschaft. In dieser wie beschrieben schwierigen Zeit, ist die Liquidität der Firmen auch von grosser Bedeutung. Die Löhne, Lieferantenrechnungen, die Steuern etc. müssen fristgerecht bezahlt werden. Werden z.B. die Steuern (Staats- Bundes- Gemeinde- oder Mehrwertsteuer) zu spät bezahlt, werden ab dem 1. Tag Verzugszinsen verlangt. Dies alles ist ein krasser Widerspruch. Insbesondere auch im Widerspruch zu den immer vor allen Wahlen versprochenen Unterstützung der KMU's!
Die beschriebenen Tatsachen werfen doch folgende Fragen auf und ich bitte den Regierungsrat, wenn möglich, um schriftliche Beantwortung.
1.Wie kann es dazu kommen, dass eine grössere Rechnung im Ausbaubereich trotz mehrmaligen "Reklamationen" erst nach 129 Tagen bezahlt worden ist?
2. Besteht für Firmen auch die Möglichkeit "Verzugszinsen", wie die öffentliche Hand bei den Steuern, zu verlangen? Wenn ja, zu welchem Zinssatz?
3. Ist der Regierungsrat bereit, eine interne Regelung, z.B. ein Dekret zu den Zahlungsfristen, zu erlassen (z.B. 30 Tage), wie der Kanton ja auch seine Einwohner bei seinen Zahlungsfristen bei anderen Rechnungen (z.B. Gebühren, Bewilligungen etc.) behandelt?
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