2002-258 (1)


I.

Am 17. Oktober 2002 hat Landrätin Juliane Nufer eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht:


1. Ausgangslage
Anlässlich eines Workshops im Thierstein (Kt.SO) unter dem Patronat des FORUM Regio PLUS im Februar 2002 haben sich Gemeinde- u. Gewerbevertreter getroffen und ihre Gedanken ausgetauscht.
Ein Schwerpunktthema (unter anderen), welches die Teilnehmer in den Arbeitsgruppen stark beschäftigte, waren die fehlenden Pflegeplätze, welcher sich bei allen Entscheiden im Bereich Pflege aufgrund der demographische Entwicklung bemerkbar macht. Der Kostendruck im Kanton SO sowie im Gesundheitswesen tun ihr übriges dazu.
In diesem Zusammenhang ist auch die Motion der FDP Fraktion vom Frühjahr 2001 verwiesen.
Der Regierungsrat arbeitet zu Zeit an der Regionalen Spitalplanung. Die Gemeinden z.Teil als Einzelkämpfer suchen nach Lösungen für fehlende oder ungenügende Pflegeplätze in ihren Gemeinden und näheren Regionen.
Jeder kämpft in seinem Bereich und jeder gibt sein Bestes. Doch wer koordiniert ?
Wie wir alle Wissen, bezahlt die fehlende Koordination schlussendlich immer der Steuerzahler via Kantons- Gemeinde- Bundessteuern und speziell im Gesundheitswesen mit immer steigenden Krankenkassenprämien.
Ebenfalls an dem Anlass der Laufentaler Arena "wie können wir im Laufental/Thierstein alt werden?" im Oktober hat sich fast das genau gleiche Bild wie im Februar 2002 anlässlich des Anlasses des FORUM Regio PLUS ergeben. Mit dem Unterschied, dass die Bevölkerung aus der Vielzahl der Angebote nicht weiss, an wen sie sich in erster Instanz bei einem Problem wenden kann.


2. Fragen an den Regierungsrat
Aufgrund der obenerwähnten Ausgangslage bitten wir den Regierungsrat um schriftliche Beantwortung der nachstehenden Fragen:

Für die Beantwortung der Fragen danken wir dem Regierungsrat im voraus.



II.

Auftragsgemäss berichtet der Regierungsrat was folgt:


Allgemeine Bemerkungen


Die Planungskompetenzen in den verschiedenen angesprochenen Bereichen sind im Kanton Basel-Landschaft auf verschiedenen Ebenen mit verschiedenen gesetzlichen Grundlagen angesiedelt.



Beantwortung der Fragen

1. Gibt es im Zusammenhang mit der Regionalen Spitalplanung eine Koordinationsstelle, welche die gesamte Komplexität der regionalen- u. überregionalen Zusammenarbeit im Bereich Pflege, stationär und ambulant, betreut und koordiniert ? Wenn ja, wer ist damit beauftragt ?


Diese Frage muss nach den oben angeführten Bemerkungen differenziert betrachtet werden.
Die Spitalplanung, die Spitalabkommen mit anderen Kantonen und ausserkantonalen Trägerschaften und die Hospitalisationen nach Art. 41.3 KVG sind Aufgabe des Kantons und werden von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion wahrgenommen. Diese wird im Akutbereich gemeinsam und koordiniert mit dem Kanton Basel-Stadt durchgeführt. Sie erstreckt sich aber ausdrücklich nicht auf den stationären und ambulanten (Langzeit-)Pflegebereich.
Im Bereich der Alters- und Pflegeheime und der Spitex sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus. So sind Gemeinden z.B. berechtigt mit Trägern anderer Kantone Vereinbarungen über den Einkauf von Leistungen abzuschliessen. Allerdings besteht keine Koordinationsstelle für die bezeichneten Bereiche, welche diesen Auftrag im Auftrag aller Gemeinden erfüllt.


2. Wenn nein, wer resp. welche Organisation soll dies nach Ihrer Meinung in den Regionen tun ?


Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist bisher keine generelle Koordinationsstelle für alle angesprochenen Bereiche vorgesehen. Im Entwurf des "Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter", welches sich zur Zeit im internen Mitberichtsverfahren befindet, soll die Rolle des Kantons in den angesprochenen Aufgabengebieten genauer definiert werden. Vorgesehen sind beratende und koordinierende Aufgaben unter dem Blickwinkel einer gesamtheitlichen, vernetzten Betrachtung insbesondere bezüglich der Schnittstellen zwischen den Aufgabenbereichen von Kanton und Gemeinden und den sich engagierenden privaten Organisationen.
Allerdings soll am Prinzip der grundlegenden Verantwortung der Gemeinden für die Spitex und die Alters- und Pflegeheime nichts geändert werden. Somit ist es grundsätzlich Aufgabe der oben genannten Stellen, auch eine koordinative Funktion in diesen Bereichen über die Kantonsgrenzen hinaus wahrzunehmen, wo das aus den regionalen Gegebenheiten sinnvoll erscheint.
Die konkrete Aufgabe des Kantons soll im Laufe der oben erwähnten Arbeiten genauer definiert werden.


3. Wie sollen sich Regionen wie z.B. das Laufental und Dorneck/Thierstein/Leimental in diesen Fragen verhalten ? (Unter dem Motto "Grenzen tief halten")


Die Antwort hängt von der konkreten Fragestellung ab. So ist es beispielsweise denkbar, dass sich auch einzelne Gemeinden zu Einkaufsgemeinschaften oder Planungsregionen zusammenschliessen und gemeinsam Leistungsvereinbarungen mit ausserkantonalen Trägerschaften abschliessen. Denkbar ist es auch, dass die Verbände zusammen mit den Gemeinden und den Krankenkassen Tarifverträge aushandeln. Allerdings ist es nicht Aufgabe des Kantons, den Gemeinden in dieser Hinsicht Vorgaben zu machen.
Einige Gemeinden machen auch heute schon Gebrauch von dieser Möglichkeit, allerdings nicht systematisch. Derzeit beziehen nach Angaben der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion rund 30 Personen Gemeindebeiträge für den Aufenthalt in ausserkantonalen Pflegebetten. Die effektive Anzahl an ausserkantonalen Heimaufenthaltern dürfte jedoch höher liegen, da die Selbstzahler in dieser Betrachtung nicht inbegriffen sind.


4. Begrüsst die Regierung die Bildung einer Projektgruppe "Pflege+" Region......, welche zum Ziel hat die fehlenden Schnittstellen zu koordinieren, Modelle für eine regionale und überregionale Zusammenarbeit auszuarbeiten ?


Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich Anstrengungen, welche zur Koordination dieser von einander abhängigen Bereiche beitragen. Ob diese Aufgaben im Rahmen einer Projektgruppe oder als Folgeaufträge aus den oben erwähnten Gesetzesarbeiten oder im Rahmen der Umsetzung der Psychiatrie-Folgeplanung II angegangen werden sollen, ist zum heutigen Zeitpunkt offen.


5. Hat die Regierung Kenntnis von einer bereits bestehenden Organisation od. Arbeitsgruppe, welche sich mit diesen Themen in einer Region irgendwo in der Schweiz auseinandersetzt ?


Neu formiert hat sich die "Alterskonferenz Baselland", bestehend aus den basellandschaftlichen Altersorganisationen (Graue Panther, Kantonalverband der Altersvereine Baselland und dem Seniorenverband Nordwestschweiz). Diese sucht den Dialog mit allen im Altersbereich tätigen Stellen und Organisationen und hat den Kanton um finanzielle Unterstützung für die Kosten der benötigten Infrastruktur ersucht.
Auf der Ebene der Alters- und Pflegeheime existiert eine Zusammenarbeit mit regelmässigen Treffen zwischen den Heimverbänden der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Ausserdem wurde von diesen Verbänden z.B. gemeinsam ein Projekt "Grundangebot und Basisqualität in den Alters- und Pflegeheimen" durchgeführt.
Auch die staatlichen Vertreter der Kantone Basel-Stadt und Solothurn und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden pflegen Kontakte.
Ansonsten sind nach Auskünften des Verbands CuraViva (ehemals Heimverband Schweiz) keine weiteren Organisationen oder Arbeitsgruppen in der Schweiz bekannt, welche sich mit diesen Themen auseinandersetzt.
Im Bereich der Spitex sind die Sanitätsdirektoren westschweizer Kantone (CRASS) mit den Kantonalverbänden an Arbeiten für eine interkantonale Statistik oder für Tarifvertragsverhandlungen. Auf gesamtschweizerischer Ebene wurde gemeinsam von Spitex Verband Schweiz und der Sanitätsdirektorenkonferenz eine Evaluation hinsichtlich eines einheitlichen Bedarfsabklärung durchgeführt.
Weitere Organisationen oder Arbeitsgruppen, welche sich spezifisch mit den gestellten Fragen befassen, sind dem Regierungsrat nicht bekannt.


6. Kann sich die Regierung vorstellen, solch ein überregionales Projekt finanziell und personell zu unterstützen? (z.B. Anschubfinanzierung oder aufgrund eines klar definierten Leistungsauftrages)


Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass diese Aufgaben in den Bereich der Gemeindehoheit fallen und deshalb grundsätzlich von diesen finanziert werden müssen. Allenfalls geprüft werden könnte eine Mitwirkung von Experten oder Expertinnen der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion.




Liestal, den 19. November 2002


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:



Fussnoten:
1 SGS 107
2 SGS 903
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