2002-255
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Peter Meschberger: Nutzung der Rheinhäfen
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Autor/in:
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Peter Meschberger, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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17. Oktober 2002
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Nr.:
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2002-255
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Einige Tage später hat der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion in einem Zeitungsinterview gewisse Vorbehalte geäussert und in diesem Geschäft den Eindruck erweckt, dass zumindest unsere Regierung gar nicht unbedingt hinter dem Vorhaben stehe.
Gegenwärtig ist eine kleine Revision des Rheinhafengesetzes vorgesehen.
Wegen dieser Tatsachen mache ich mir Sorgen um die Entwicklung des Birsfelder Rheinhafengebietes. Die Gemeinde Birsfelden hat wie andere Gemeinden und die Stadt Basel selber das Problem, dass steuerzahlende Personen abwandern, weil sie keine ihren Wünschen entsprechende Wohnungen in Birsfelden finden. In der Gemeinde selber besteht kaum mehr Platz für neue Wohnüberbauungen. Das Gebiet des Rheinhafens Birsfelden ist Birsfeldens einzige grössere Industrie- und Gewerbezone. Dies geht auch aus den Äusserungen der Regierung zum Zusammenschluss der Rheinhäfen hervor. Abgesehen von einigen sehr gut geführten Firmen hat man den Eindruck, dieses bestens erschlossene Hafen- und Industriegebiet werde kaum bewirtschaftet. Auf dem grossen Areal, das dem Kanton gehört, sind keine diesbezüglichen Anstrengungen erkennbar.
Das seit bald zehn Jahren in Kraft stehende Rheinhafengesetz schreibt zwar im Zweckparagraphen 1 vor, dass die Rheinhäfen "…einer optimalen Nutzung zuzuführen" seien. Im Grundsatzparagraphen 2 steht neben anderem, dass die Rheinhäfen und das Industrieareal im Eigentum des Kantons durch die zuständige Direktion zu bewirtschaften seien. Weil aber nach wie vor wenig Initiative ersichtlich ist und der grösste Teil der Grundfläche im Eigentum des Kantons liegt, deshalb auch steuerfrei ist, sind die Steuereinnahmen für Birsfelden aus diesem Gebiet gering.
Engagierte Leute in Birsfelden kritisieren, dass Gewerbe- und Industrieareal - u.a. wegen der sehr tiefen Baurechtzinsen - über Jahre brach liegt bzw. solches Areal an bester Lage wirtschaftlich kaum genutzt wird. Es stellt sich auch die Frage einer anderweitigen (abgegrenzten) Nutzung, z.B. als Wohnraum.
Diesbezügliche Anfragen aus der Gemeinde Birsfelden sind in der Vergangenheit mit der Begründung der langfristigen Baurechtsverträge abschlägig beantwortet worden.
Aus der Rheinhafenrechnung kann entnommen werden, dass die Rheinhäfen durch die Hafenabgaben von ca. 6.6 Millionen Franken und die Baurechtszinsen von ca. 3.1 Millionen Franken bei grosszügiger Rechnung im Jahre 2001 immerhin einen Überschuss von 2.7 Millionen Franken abgeworfen haben. Für das Jahr 2003 ist gar ein Überschuss von 5.5 Millionen Franken budgetiert. Hinzu kommen noch die Zolleinnahmen des Bundes.
Demgegenüber sehen die Steuereinnahmen aus diesem Gebiet vor allem für die Gemeinde Birsfelden erbärmlich aus. Die Steuererträge seit Inkrafttreten des Rheinhafengesetzes haben praktisch nicht zugenommen.
In die vorgesehene neue Rheinhafengesellschaft müssen auch die bestehenden Vermögenswerte der bisherigen Anlagen einbezogen werden.
Wegen der vielen bestehenden Unklarheiten bitte ich den Regierungsrat um folgende Auskünfte (bitte schriftlich):
1.
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Welches sind die Vermögenswerte der beiden Rheinhäfen Birsfelden und Muttenz, welche in die neue Gesellschaft eingebracht werden sollen?
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2.
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Wie sieht das Nutzungskonzept dieser Rheinhäfen aus?
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3.
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Wie will der Regierungsrat seine im Rheinhafengesetz postulierte Aufgabe der "optimalen Nutzung" künftig wahrnehmen?
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4.
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Mit welchen Mitteln will der Regierungsrat seiner gesetzlichen Pflicht in den Rheinhäfen nachkommen?
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5.
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Welche Entwicklung für die beiden Rheinhäfen sieht der Regierungsrat kurz- und mittelfristig?
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6.
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Sieht der Regierungsrat im Birsfelder Hafen eine verstärkte Industrie- und Gewerbetätigkeit vor? Falls ja: Welche Industrie- und Gewerbetätigkeit soll angesiedelt werden? Könnte das Hafenareal nach dem Wegfall der Pflichtlager verkleinert und ein Teil davon zu Wohnraum umgenutzt werden?
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7.
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Wann wird der Kanton, um den Bestimmungen des Rheinhafengesetzes zu folgen, mit den Baurecht nehmenden Firmen Verhandlungen führen im Hinblick auf bessere Nutzungen dieser Areale?
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8.
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Wie stellt sich der Regierungsrat zur Tatsache, dass der Kanton den grössten Teil des Rheinhafenareals in seinem Besitz hält und durch Hafenabgaben und Baurechtszinsen erkleckliche Einnahmen generiert, die Gemeinden aber vom Landbesitz weder Steuern erheben, noch an den anderen Einnahmen teilhaben können ?
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9.
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Wie sieht die Zukunft des Rheinhafengesetzes aus, wenn die Rheinhäfen zusammengeschlossen werden? Basel-Stadt hat meines Wissens kein Rheinhafengesetz.
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10.
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Welche Wertschöpfungsmassnahmen sieht der Regierungsrat vor und nach dem Zusammenschluss der Rheinhäfen?
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11.
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Sind für den Regierungsrat auch andere als industrielle oder gewerbliche Nutzungen, etwa Wohnüberbauungen, vorstellbar?
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