2002-254
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Roland Plattner: Prävention Hochwasser und extreme Naturereignisse?
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Autor/in:
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Roland Plattner, SP
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Eingereicht am:
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17. Oktober 2002
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Nr.:
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2002-254
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Im vergangenen Sommer haben sich östlich unseres Landes verheerende Hochwasserereignisse zugetragen. Ein Muster davon hat sich auch in der Schweiz ereignet, für die Betroffenen schlimm, für das Umfeld beeindruckend, für die Volkswirtschaft verkraftbar. In der Nachbarländern haben die Hochwasser zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert und materielle Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Hier sind die~ Gemeinwesen jeder Stufe mehr als nur gefordert, bei der Bewältigung des Leids zu helfen, den normalen Alltag wieder zu organisieren und den Wiederaufbau einzuleiten.
Die Natur lässt sich vom Menschen nicht domestizieren - und das ist auch gut so. Besonders beunruhigend aber ist es für die Bevölkerung, dass sich in den letzten Jahrzehnten extreme Naturereignisse in quantitativer und qualitativer Hinsicht zunehmend verhalten. Was wir dagegen allerdings unternehmen können, ist unsere zivilisatorischen Bedingungen so gestalten, dass sie die Gewalt von Naturereignissen nicht noch überhöhen (Stichwort Treibhauseffekt) und sich diese nicht zusätzlich gravierend auszuwirken vermögen. Letzteres lässt sich durch eine kluge Planung in Bezug auf den Schutz vor Hochwasser, Erdrutschen und anderen existentiellen Naturgefahren erreichen.
Der Regierungsrat wird gestützt auf § 38 Landratsgesetz eingeladen, die folgenden grundsätzlichen Fragen schriftlich zu beantworten: Beurteilung Gefährdungspotential
1.
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Welche Prognose ist im Kanton Basel-Landschaft / Raum Nordwestschweiz in Bezug auf extreme Naturereignisse zu stellen? (Häufigkeit, Eintretenswahrscheinlichkeit, Tragweite, Anzeichen bzw. besondere Konstellationen etc.)
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2.
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Wie wird die Vorsorgesituation in Bezug auf extreme Naturereignisse beurteilt? Drängen sich aufgrund des Risikos (Eintretenswahrscheinlichkeit x Tragweite) solcher Ereignisse konzeptionelle Anpassungen hinsichtlich des Schutzes vor Naturgefahren (Hochwasser, andere) auf?
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3.
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Wie wird dem besonderen Risikopotential, welches mit den Chemiestandorten unter anderem entlang des Rheins verbunden ist, Rechnung getragen.
Mittel der Alarmierung, Schadenbewältigung und -prävention |
4.
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Mit welchen Massnahmen gedenkt der Regierungsrat, die Vorhersage, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung bei extremen Ereignissen sicherzustellen?
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5.
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Insbesondere: Besteht ein durchorganisiertes Frühwarnsystem oder ist ein solches in Aufbau, welches im Sinne einer Warnkette bis auf die Stufe der operativen Einsatzkräfte (GFS, FW, San, A, ZS, Samariter, weitere) funktioniert?
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6.
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Sind die Ressourcen vorhanden bzw. im Sinne der Aufwuchsfähigkeit bestimmt, um im Ereignisfall innert nützlicher Frist die zweckmässigen Schutzmassnahmen zu realisieren?
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7.
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Ist der Kanton seiner Pflicht gemäss Art. 6 Abs. 2 lit. c Raumplanungsgesetz betreffend Ausscheidung von Gefahrenzonen nachgekommen? Werden diese laufend aktualisiert?
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8.
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Wie ist der Stand der Ausscheidung von Gefahrenzonen im Sinne von § 30 Raumplanungs- und Baugesetz in den Gemeinden? Insbesondere: Bestehen pro Gemeinde Gefahrenkarten als wichtige Grundlage für nachhaltige Schutzmassnahmen?
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9.
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Inwiefern können/werden in identifizierten Gefahrenzonen durch Massnahmen wie Renaturierung, Auenbildung und drgl. Retentionsvolumen geschaffen, weiche Hochwasser im Siedlungsgebiet zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu mindern vermögen?
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