2002-244 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Inhalt


Mit der Zustimmung zur Vorlage 2002/244 attestiert der Landrat die Rechtsgültigkeit der formulierten Ver-fassungs-Initiative "Für eine faire Partnerschaft", eingereicht am 19. April 2001, publiziert im Amtsblatt vom 30. Mai 2002 und formell zustandegekommen aufgrund der fristgerechten Einreichung von 1'811 gültigen Unterschriften.




1.2 Rechtliche Grundlagen


Gemäss kantonalem Verfassungsrecht ist es Aufgabe des Landrates, unmögliche oder offensichtlich rechtswidrige Volksbegehren für ungültig zu erklären. Die Abklärung der Rechtsgültigkeit besorgt der Rechtsdienst des Regierungsrates.




1.3 Abklärungsergebnis


Der Rechtsdienst des Regierungsrates gelangt in seiner Abklärung zusammenfassend zum Ergebnis, dass die Verfassungsinitiative rechtsgültig sei, indem sie dem Erfordernis der Einheit der Materie genüge und mit dem geltenden Bundesrecht vereinbar sei. Einer Gültig-erklärung durch den Landrat stehe aus rechtlicher Sicht nichts entgegen. Vorbehalte werden einzig mit Blick auf die noch nicht beschlossenen Konzeption des Neuen Finanzausgleichs des Bundes (NFA) angebracht (vgl. dazu insbesondere S. 4, 3. Abschnitt der regierungsrätlichen Vorlage sowie die zwischenzeitlich vom Regierungsrat kommunizierten inhaltlichen Bedenken).




2. Kommissionsberatung


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2002 in Anwesenheit von Regierungsrat Adrian Ballmer, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Leiter Finanz-kontrolle.


Auf zusätzliche Erläuterungen zur Vorlage bzw. den umsichtig und verständlich ausgeführten rechtlichen Ausführungen in der Vorlage konnte verzichtet werden.


In der Beratung schliesst sich die Finanzkommission kommentarlos dem begründeten Fazit des Regierungs-rates an.




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat einstimmig, die formulierte Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" für gültig zu erklären.


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann


Reigoldswil, 19. Dezember 2002



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