2002-242 (1)
Bericht Nr. 2002-242 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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17. Dezember 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Formulierte Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Tunnelröhre am Belchen; Antrag auf Ablehnung
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Bemerkungen:
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1. Einleitung
Die Bau- und Planungskommission hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 21. November 2002 im Beisein von Pascal Payllier, Generalsekretär BUD; Stephan Mathis, Generalsekretär JPMD; Ruedi Hofer, Kantonsingenieur, Andres Rohner, Rechtsdienst BUD und Beat Schüpbach, Leiter Abt. Verkehrssicherheit beraten.
Als Vertreter des überparteilichen Komitees wurde Nationalrat Hans-Rudolf Gysin angehört.
2. Vorstellen der Vorlage
Die formulierte Gesetzesinitiative hat zum Ziel, das Strassenverkehrsgesetz des Baselbiets zu ergänzen. Dabei wird der Regierungsrat beauftragt, unverzüglich alle rechtlichen und sachlich notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Bau einer vollwertigen 3. Tunnelröhre am Belchen zu realisieren.
Die 3. Belchenröhre tangiert eidgenössisches Recht, weshalb die Bundesbehörden abschliessend für die notwendigen Entscheide verantwortlich sind.
Die Initiative verlangt zusätzlich, dass die Einrichtungen im Bereich der Sicherheit zur Erreichung eines optimalen Wirkungsgrades laufend dem neusten technologischen Stand angepasst werden.
Nach heutigen Erkenntnissen wird die nächste Instandsetzung der beiden bestehenden Tunnelröhren im Jahre 2015 vorgenommen werden müssen, die Sanierungsdauer wird mit rund 4 Jahren pro Röhre veranschlagt.
Die Kosten für den Bau einer 3. Röhre belaufen sich gemäss Schätzung auf rund 250 Mio. Franken.
Nach heutigem Stand beteiligt sich der Bund daran mit 84%, die restlichen 16% entfallen auf die beiden Kantone Baselland und Solothurn.
3. Kommissionsberatung
Die Initianten bezwecken mit ihrer Initiative den kantonalen Behörden und dem Eidgenössischen Verkehrsdepartement seitens der Bevölkerung den notwendigen Druck aufzusetzen, um rascher zu einer Lösung zu gelangen.
Sie halten es für unhaltbar, dass der definitive Entscheid pro oder contra 3. Röhre erst in den Jahren 2008/09 fallen soll und fordern, dass mit dem Bau in den nächsten vier bis fünf Jahren begonnen wird.
Eine Mehrheit der Mitglieder der Bau- und Planungskommission lehnt die initiative mit der Begründung ab, dass aufgrund der Finanzlage des Kantons Prioritäten zu setzen sind.
Akuter Handlungsbedarf bestehe im Uebrigen nicht am Belchentunnel sondern in der Agglomeration, da hier die massivsten Verkehrsüberlastungen zu verzeichnen sind..
Selbst wenn es sich um keine Kapazitätserweiterung handle, was teilweise angezweifelt wird, sende man aus verkehrspolitischer Sicht ein völlig falsches Signal. Die Etikettierung der 3. Röhre als Sanierungstunnel wird als unehrlich empfunden.
Die Verkehrsprobleme im Individualverkehr haben inzwischen Ausmasse erreicht, die kaum mehr lösbar sind, auch die kurzfristige Beseitigung von Kapazitätsengpässen ändere daran nichts.
Eine Kommissionsminderheit unterstützt die Initiative mit dem Hinweis auf die Totalsanierung im Jahre 2015, die zur Folge hat, dass jeweils eine der beiden Röhren für je vier Jahre geschlossen werden muss. Hinzu kommen die speziellen geologischen Bedingungen, die immer wieder zu kurzfristigen Schliessungen führen könnten.
Die daraus resultierenden Staus sind volkswirtschaftlich teuer und führen zu unnötigen Belastungen der Seitentäler.
Eine Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene bietet für LKWs ab vierzig Tonnen technische Probleme und ist momentan auch preislich unattraktiver als der Transport auf der Strasse.
4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 6:4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die formulierte Gesetzesinitiative für die unverzügliche Realisierung der 3. Röhre am Belchen abzulehnen.
Oberdorf, 17. November 2002
Im Namen der Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Karl Rudin
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