2002-237 (1)
Bericht Nr. 2002-237 an den Landrat |
Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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27. Mai 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Postulat 2000/088
von Monika Engel "Für eine blühende Kulturlandschaft im Laufental" und der Vorlage 2002/237 an den Landrat
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Bemerkungen:
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1. Organisation der Kommissionsberatung
Die Bau- und Planungskommission hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 15. Mai 2003, nach Anhörung der Postulantin Monika Engel, im Beisein von Frau Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider-Kenel beraten und verabschiedet.
2. Vorstellen der Vorlage
Sämtliche Laufentaler Gemeinden erhielten vom Kanton den Auftrag, bis ins Jahr 2004 den Zonenplan den Richtlinien des Kantons anzupassen.
Mit einer parallel dazu verlaufenden Vorbereitung einer Gesamtmelioration könnten gualitativ hochstehende Planungs- und Entscheidungsgrundlagen, basierend auf einer gesamtheitlichen Betrachtung der Kulturlandschaft, geschaffen werden.
Das von der Postulantin gewünschte Förderprogramm soll dazu dienen, die Grundlagenerarbeitung für den Zonenplan Landschaft, kombiniert mit einer Strukturveränderung, mit Hilfe der Gesamtmelioration in Angriff zu nehmen. Dabei soll sich der Kanton zu 50% an den Kosten beteiligen.
Der Regierungsrat ist bereit, ein Förderprogramm unter Federführung des Vermessungs- und Meliorationsamtes auszuarbeiten. Dabei werden die bei der Umsetzung für den Kanton anfallenden Kosten aufgezeigt.
Der Bericht des Regierungsrates hält fest, dass für die Subventionierung kommunaler Landschaftsplanungen keine gesetzliche Grundlage besteht, wogegen für Gesamtmeliorationen eine Subventionierung möglich ist.
Nach Meinung des Regierungsrates besteht im Laufental insofern eine spezielle Situation, als die Laufentaler Gemeinden als Folge des Kantonswechsels ihre Planung anpassen und gleichzeitig die Abklärung der in den meisten Gemeinden anstehenden Gesamtmelioration vornehmen müssen.
Eine finanzielle Unterstützung ist dann vertretbar, wenn die Vorarbeiten zur kommunalen Landschaftsplanung mit denjenigen der Gesamtmelioration koordiniert werden.
Die Regierung vertritt die Ansicht, mit der Ankündigung dieses Förderprogramms werde dem Begehren der Postulantin entsprochen und das Postulat könne als erfüllt abgeschrieben werden.
3. Kommissionsberatung
Eine Verknüpfung der beiden Planungen macht insofern Sinn, als bestimmte Grundlagenerhebungen dieselben sind.
Die Bau- und Planungskommission versteht jedoch nicht, was die Laufentaler Gemeinden daran hindert, die Arbeiten in Angriff zu nehmen. Die Kommission ist entschieden gegen eine Subventionierung der kommunalen Landschaftsplanungen im Laufental, da dies einer Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen - darunter auch zahlreichen finanzschwachen - Gemeinden im Kanton gleichkäme, die ihre Planung aus eigenen Mitteln finanzieren mussten.
Auch bei der Subventionierung der Meliorationskosten ist der Regierungsrat aufgefordert, sich an die gesetzlichen Grundlagen zu halten.
Dass die Laufentaler Gemeinden vom Kanton fachlich und mit den gesetzlich zulässigen finanziellen Mitteln unterstützt werden, ist für die Kommission hingegen unbestritten.
Der Name "Förderprogramm" erscheint der Kommission allerdings etwas zu hoch gegriffen.
Der Kanton soll in einem Arbeitspapier das Vorgehen sowie die für das Laufental anfallenden Kosten und die Kantonsbeiträge aufzeigen.
Die Bau- und Planungskommission ist der Ansicht, dass das Postulat 2000/088 erst nach Vorliegen des Arbeitspapiers abgeschrieben werden soll.
4. Antrag
Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat mit 12:0 Stimmen, das Postulat stehen zu lassen.
Oberdorf, 27. Mai 2003
Namens der Bau- und Planungskommission:
Der Präsident: Karl Rudin
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