2002-228

Das Projekt "Regionale Spitalplanung" soll fortgeführt und ausgebaut werden. Entscheidend für die Planungsstrategie sind die von der Regierung formulierten Eckwerte.

Art. 39 KVG verlangt von den Kantonen die "Planung für eine bedarfsgerechte Spitalversorgung". Voraussetzung dafür ist eine "bedarfsgerechte Platzierung" von PatientInnen in Akutspitälern, Rehabilitationskliniken, Pflegeheimen und die Sicherstellung des Grundsatzes "soviel ambulant wie möglich und soviel stationär wie nötig". Nur solche PatientInnen sollen in den Kantonsspitälern hospitalisiert werden, die tatsächlich auf eine Akutversorgung angewiesen sind. Ferner dürfen sie hier auch nur so lange hospitalisiert sein, wie dies tatsächlich der Fall ist. Andernfalls haben die PatientInnen Bedarf an einer Rehabilitationsklinik oder an einem Pflegeheim. Oder sie können ambulant durch den Hausarzt oder einen niedergelassenen Spezialisten behandelt bzw. durch den Spitex-Dienst behandelt werden. Ziel ist die Vermeidung von "Fehlplatzierungen".


Wegen der demografischen Entwicklung ("Überalterung") im Kanton Basel-Landschaft ist diesen Fragen besonderes Augenmerk zu schenken. Es könnten dadurch wichtige Verlagerungsprozesse vom Akut- in den Reha- und Pflegebereich nötig werden.


Wir bitten deshalb den Regierungsrat,


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