2002-226 (1)


Dem Geschäftsbericht 2001 der Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) kann entnommen werden, dass per Ende 2001 eine Deckungslücke von 827 Mio Franken besteht. Der Rückgang der Börsenindices lässt darauf schliessen, dass sich diese Lücke im Laufe dieses Jahres auf über 1 Milliarde Franken erhöhen wird. Die Strategie der BLPK ist es, die Deckungslücke durch eine hohe Performance der Kapitalanlagen zu schliessen. Die aktuelle Situation an den Börsen zeigt klar auf, dass es nicht einfach sein wird, dieses Ziel zu erreichen.

In der BLPK sind nebst dem dem Kanton zusätzliche Arbeitgeber wie die Basellandschaftliche Kantonalbank, Gemeinden, Kirchen und weitere Institutionen angeschlossen. Diese befinden sich gegenwärtig in der Budgetphase und damit bei der Planung der Personalkosten, worunter die Beiträge an die Pensionskasse einen wesentlichen Anteil haben.


Aus diesem Grund hat Landrat Peter Zwick, CVP, am 19. September 2002 die Interpellation "Basellandschaftliche Pensionskasse - wie weiter" eingereicht.


Der Wortlaut der Interpellation lautet:


"Dem Geschäftsbericht 2001 der BLPK kann entnommen werden, dass per Ende 2001 eine Deckungslücke von 827 Mio Franken besteht. Der - beinahe - nachhaltige Rückgang der Börsenindices lässt darauf schliessen, dass sich diese Lücke im Laufe dieses Jahres auf über 1 Milliarde Franken erhöhen wird. Die bisher bekannte Strategie der BLPK ging in die Richtung, die Deckungslücke durch eine hohe Performance der Kapitalanlagen zu erreichen. Kaum weit hergeholt sein dürfte die Feststellung, wie schwer es wird, mit dieser Strategie das Ziel einer mindestens 100%-igen Deckung der vohandenen Lücke zu erreichen.


In der BLPK sind nebst dem Kanton zusätzliche Arbeitgeber wie die Basellandschaftliche Kantonalbank, Gemeinden, Kirche und weitere Institutionen angeschlossen. Diese befinden sich gegenwärtig in der Budgetphase und müssten sich allenfalls Gedanken machen in bezug auf die Planung der Personalkosten, worunter die Beiträge an die Pensionskasse einen wesentlichen Anteil haben.


Deshalb bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:


Der Regierungsrat nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Wie hoch sind die Verluste des laufenden Jahres und wie hat sich die Deckungslücke entwickelt?


Der Zwischenabschluss per 30. Juni 2002 weist ein negatives Ergebnis von 236 Mio CHF aus.


Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Die Deckungslücke erhöhte sich von 827 auf 1'063 Mio. CHF netto bzw. von 407 auf 679 Mio. CHF brutto. Der Deckungsgrad reduzierte sich von 79,9% auf 75,0% netto bzw. von 90,1% auf 84% brutto. (1)


Die Entwicklung des Bruttodeckungsgrades seit 1995 zeigt folgendes Bild:




Zu Frage 2: Falls die Strategie der hohen Performance nicht fruchtbar sein sollte, wie gedenkt die BLPK die Deckungslücke zu decken?


Im Herbst 2000 ist der Auftrag für eine integrierte Asset & Liability-Studie (ALM) (3) vergeben worden. Diese Studie - verbunden mit der Zielsetzung, die Deckungslücke mit der Erzielung einer über der Minimalrendite liegenden Rendite zu schliessen - bildet die Basis für die strategische Asset Allocation (4) der BLPK. Diese wurde nach Vorliegen der ALM-Studie Ende 2001 unter Miteinbezug kantonaler Stellen angepasst. Die BLPK geht davon aus, mit der gewählten Strategie die Deckungslücke innerhalb der nächsten 8 - 10 Jahren schliessen zu können.


Der Performancevergleich "Wertschriften" mit dem Pictet BVG Index der Jahre 1999 bis 2001 zeigt folgendes Bild:


Grafik


Für die Schliessung der Deckungslücke stehen, nebst der oben erwähnten, folgende Varianten zur Verfügung:


- Einschiessen des Fehlbetrags
- Reduktion der Leistungen
- Erhöhung der Pensionskassenbeiträge
- Verzinsung des Fehlbetrags und Übernahme des Risikos
- Einfrieren von Leistungen


Diese Varianten könnten auch in Kombinationen zu einem Paket zusammengestellt werden, welches die Schliessung der Deckungslücke ermöglicht.




Zu Frage 3: Müsste die Deckungslücke durch die angeschlossenen Arbeitgeber gedeckt werden, wie hoch ist der Anteil des Kantons?


Die geltenden Statuten regeln die Frage, wer wie für die Deckungslücke einstehen muss, nicht ausdrücklich. Die laufende Statutenrevision sieht dagegen vor, die Garantie des Kantons und der weiteren angeschlossenen Arbeitgeber im Grundsatz zu regeln. Geregelt ist allerdings in § 2 Abs. 3 der Statuten, dass ein angeschlossener Arbeitgeber bei einem allfälligen Austritt aus der Pensionskasse verpflichtet ist, die entsprechende Deckungslücke zu schliessen.


Der Kantonsanteil, basierend auf dem Anteil des Deckungskapitals per 31.12.2001 der aktiven Versicherten und der Rentner, liegt bei rund 65 %.




Zu Frage 4: Wurden die angeschlossenen Arbeitgeber bereits darüber informiert, wie hoch deren Anteil an der Deckungslücke ist, damit diese die nötigen Rückstellungen vornehmen können?


Die angeschlossenen Arbeitgeber werden regelmässig im Rahmen der jährlichen Berichterstattung mittels unserer Kundenzeitschrift "Aktuell" sowie dem Geschäftsbericht über die finanzielle Lage der BLPK informiert. Da gemäss der gültigen Statuten die Haftung für die Deckungslücke nicht geregelt ist, fehlt der BLPK die rechtliche Basis für die Definition der Garantiehaftung der einzelnen Arbeitgeber.


Die laufende Statutenrevision sieht vor, die Garantie des Kantons und der weiteren angeschlossenen Arbeitgebern im Grundsatz zu regeln.




Zu Frage 5: Welches sind die Alternativen, welche zu einer Beseitigung der schlechten finanziellen Lage der BLPK führen werden?


Die möglichen Varianten zur Schliessung der Deckungslücke sind unter Punkt 2 ersichtlich.


Im Sinne eines Benchmarkvergleiches zeigen wir nachfolgend die Stellung der BLPK mit dem Nettodeckungsgrad innerhalb der Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlichen Körperschaften per Ende 2000 auf (Quelle Studie der Swissca/Prevista vom Frühjahr 2002):




Zu Frage 6: Welche Auswirkungen auf die finanzielle Lage der BLPK hat die vorgesehene Statutenrevision?"


Die Statutenrevision beinhaltet keine wesentlichen Leistungsveränderungen. Die Beiträge senken sich aufgrund der Staffelung geringfügig. Sie reduzieren sich bei der derzeit gegebenen Altersstruktur im Durchschnitt für die Arbeitgeber von 11,0 % auf 10,34 % und für die Versicherten von 8,5 % auf 7,99 %.


Die Übergangsregelung für die Staffelung der Beiträge belastet die Bilanz der BLPK - bedingt durch versicherungstechnisch berechnete Gutschriften - einmalig mit etwa 100 Mio. Franken, was rund 2,6 % des notwendigen Vorsorgekapitals entspricht.


Unter den Leistungsverbesserungen ist die Einführung der Konkubinatsrente sowie der verbesserte Anspruch auf Überbrückungsrente zu erwähnen. Die finanziellen Auswirkungen der Überbrückungsrente fallen mit ca. 750'000 Franken nicht stark ins Gewicht. Bezüglich der Kosten der Einführung der Konkubinatsrente gibt es zwar noch keine konkreten Erfahrungszahlen. Vorsichtige Schätzungen der Experten rechnen jedoch mit versicherungstechnischen Mehrkosten in der Grössenordnung von 0.1% bis 0.2% der Summe der Beitragsverdienste.


Liestal, 15. Oktober 2002


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin



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Fussnoten:


1 Die Bruttobetrachtung zeigt die Deckungslücke bzw. den Deckungsgrad im Falle der vollen Auflösung der Schwankungsreserve.


2 Vor 1997 wurde die versicherungstechnische Bilanz nur alle 3 Jahre erstellt, daher ist der Deckungsgrad per 31.12.1996 nicht bekannt.


3 "Assets" = Aktiven; "Liabilities" = Passiven


4 Vermögenszuweisung an die verschiedenen Anlageklassen (Aktien, Obligationen etc.)