Vorlage an den Landrat


D. Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden

13. Zahlenbasis der Berechnungen


Die vorliegenden Ergebnisse des Wechsels der Schulträgerschaft beruhen auf Modellrechnungen. Insgesamt betragen heute die Realschulkosten für die Gemeinden rund 33 Mio. Fr., 11 Mio. Fr. trägt der Kanton über die Subventionen an die Besoldungen. In diesen Ausgaben nicht eingeschlossen sind die Kosten für den Unterhalt der Schulgebäude und die Amortisationen (Abschreibungen und Zinsen) für die Investitionen. Letztere bilden einen eigenen Themenkreis, der in einer separaten Vorlage behandelt wird.


Die hier verwendeten Ausgaben für die Realschulen (diese umfassen die Realschulklassen, Berufswahlklassen und die Kleinklassen der Oberstufe) beziehen sich auf die Besoldungen der Lehrkräfte und eine Pauschale von 6% für Schulmaterialen und Drucksachen (übriger Aufwand ohne Unterhalt und Amortisation der Schulbauten) gemessen an den Bruttobesoldungen. Diese Pauschale wurde aufgrund der Gemeinderechnungen geschätzt. Das finanzielle Gewicht der Realschulen ist in den Gemeinden sehr unterschiedlich. Einerseits profitieren die finanzschwächeren Gemeinden von höheren Subventionssätzen, andererseits sind die Schülerzahlen der Realschulen pro Gemeinde sehr unterschiedlich. In der Abbildung 1 im Anhang sind die Realschulausgaben pro Einwohner und Gemeinde dargestellt. Es gibt Gemeinden, die einen positiven Saldo haben, d.h. die Realschule bringt diesen Gemeinden anscheinend Gewinn. Es handelt sich dabei um Gemeinden, die Schulstandort einer Kreisschule sind. Dieser "Gewinn" resultiert aus den Bruttobesoldungen abzüglich Subventionen des Kantons und den Beiträgen der anderen Kreisschulgemeinden. Die Beiträge können hier nicht aufgeteilt werden auf die Besoldungsausgaben und den Anteil an den Schulraumkosten.


Die Durchschnittsausgaben der Gemeinden für die Realschulen (ohne Schulraum und Investitionskosten) betragen rund 130 Fr. pro Einwohner, das Maximum liegt bei über 300 Fr. pro Einwohner.


Als Grundlage für die Berechnungen wurden die Besoldungsausgaben der Lehrkräfte ermittelt. Da keine elektronisch gespeicherten Daten verwendet werden konnten, wurden für die Jahre 1998, 1999 und 2000 aus den Lohndaten der kantonalen Finanzverwaltung pro Jahr zwei Monate herausgezogen (März und September) und auf 12 Monate hochgerechnet. Grundlage bildete dabei die Bruttolohnsumme pro Schulart und der Staatsanteil.


Da die Subventionen für die Primarschulen ebenfalls neu gerechnet werden mussten, wurden diese ebenfalls erfasst. Zusätzlich sind auch die Besoldungen der Kindergärtnerinnen aus den Gemeinderechnungen ermittelt worden. Auch sie werden neu subventioniert.


Die Berechnungen des Finanzausgleichs basieren auf den Finanzausgleichsjahren 1998, 1999 und 2000. Die dazugehörigen Steuererträge beziehen sich auf die Jahre 1996 bis 1999. Basis für die Berechnung des Finanzausgleichs (z.B. 2000), der Subventionssätze an die Besoldungen der Lehrkräfte und die Beiträge der Gemeinden an den Kanton bilden die Steuererträge der zwei vorangehenden Rechnungsjahre (1998 und 1999).


Methodischer Hinweis: Im Anhang Gesamtrechnungen wird die aus der Revision des Finanzausgleichs resultierende Mehrbelastung der Gemeinden aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Nachvollziehbarkeit jeweils voll über die Reduktion der Beiträge an gemeinsame Aufgaben ausgeglichen. Dabei werden die Detailposten der Beiträge nicht angepasst. Stattdessen bezieht sich die Reduktion einfach auf das Total der Beiträge. Bei der gesetzlichen Umsetzung des neuen Systems müssen aber die Verteilschlüssel für die einzelnen Aufgaben genau festgelegt werden. Weil nun die Mehrbelastung nicht jedes Jahr gleich hoch ausfällt, basiert bei ihrer Kompensation über die Reduktion der Beiträge der Verteilschlüssel für die Aufwendungen für die Ergänzungsleistungen (68% Gemeinden, 32 % Kanton) auf einem Durchschnittswert. Im Rahmen des angestrebten Nullsummenspiels zwischen dem Kanton und der Gesamtheit der Gemeinden ist das effektive Gesamtresultat nur über alle drei Jahre gesehen ausgeglichen. Einzeln betrachtet ergibt sich 1998 ausgeglichenes Resultat, 1999 eine Entlastung und 2000 eine Mehrbelastung für die Gemeinden.




14. Auswirkungen auf die Gemeinden


Der Wegfall der Realschulkosten ergibt bei allen Gemeinden einen Minderaufwand und wirkt entlastend. Der Wegfall der Steueranteile hingegen bedeutet eine Mindereinnahme für die Gemeinden und ist belastend.


Der ungebundene Finanzausgleich wird aufgrund der Steuerkraft berechnet. Überdurchschnittliche Anteile an über 79-Jährigen und kleineren Einkommen (1000 - 48000 Fr.) in der Gemeinde führen durch den Hochbetagten- und Sozialindex zu einer Korrektur der Steuerkraft, d.h. mehr Finanzausgleich. Durchschnittliche bzw. unterdurchschnittliche Werte führen zu keiner Anpassung der Steuerkraft.


Beim gebundenen Finanzausgleich werden neu nur noch Gemeinden, die ungebundenen Finanzausgleich erhalten, durch Subventionen unterstützt. Für die Berechnung des Subventionssatzes ist die Steuerkraft und der Kinderindex ausschlaggebend. Wenn eine Gemeinde einen hohen Anteil an Kindern unter 12 Jahren und/oder einen hohen Anteil an Kindern unter 12 Jahren ausländischer Herkunft aufweist, wird der Subventionssatz nach oben korrigiert: mehr gebundener Finanzausgleich. Der Maximale Subventionssatz beträgt 75 Prozent.


Weil die Beiträge an gemeinsame Aufgaben neu nicht mehr nach der Steuerkraft, sondern nach der Finanzausstattung (= neue Steuerkraft + ungebundener Finanzausgleich) verteilt werden, ergibt sich für Gemeinden mit kleiner Steuerkraft eine Mehrbelastung und für steuerkräftige Gemeinden eine Entlastung. Da das Total der Beiträge aus Kompensationsgründen (für die Mehrbelastung aus dem Wegfall der Steueranteile) reduziert wird, fallen die Mehrbelastungen bzw. Entlastungen nicht übermässig stark aus.




15. Aktualisierung des EL-Schlüssels


Die durch die "Arbeitsgruppe Revision Finanzausgleich" aufbereiteten Grundlagen basieren auf den Jahren 1998 bis 2000. Die Bemessungsgrundlagen (Steuererträge) für die Berechnungen des Finanzausgleichs bezogen sich jeweils auf die zwei vorangehenden Rechnungsjahre (also für 1998: Steuererträge der Gemeinden 1996 und 1997). Da die Berechnung der Gemeinderesultate mit Umfragen in den Gemeinden und aufwändigen Erhebungen von Daten in der Kantonsverwaltung verbunden ist, musste auf eine Aktualisierung der Gemeinderesultate verzichtet werden. Die Resultate für die drei Jahre haben aber für die Gemeinden stabile Resultate gezeigt. Hingegen werden hier die Auswirkungen zwischen Kanton und Gemeinden aktualisiert.


Im Gesamtergebnis zwischen dem Kanton und den 86 Gemeinden spielen nur einige wenige Aufwand- und Ertragsposten eine Rolle. Einerseits entfällt bei den Gemeinden der Aufwand für die Realschulen (Besoldungen nach Abzug der Subventionen plus Lehrmittel, Drucksachen). Andererseits ist der Bedarf an Subventionen für die Kindergärten (neu) und Primarschulen inkl. Kleinklassen im neuen Finanzausgleich geringer als bisher. Diese beiden Posten ändern sich für die Jahre 2001 und 2002 nur geringfügig.


Die Steueranteile fallen neu an den Kanton. Für das Jahr 2002 sind 41 Mio. Fr. an Steueranteilen für die Gemeinden budgetiert. Aufgrund einer Hochrechnung, basierend auf den eingegangenen Erträgen des ersten Halbjahres 2002, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Betrag realistisch ist.


Die Beiträge der Gemeinden an die AHV haben allein von 2000 bis 2002 um über 20% zugenommen. Die Beiträge an die IV sind gar innert zweier Jahre von 18,9 Mio. auf 25,5 Mio. Fr. (+35%) angewachsen. Die Ergänzungsleistungen haben von 1999 auf 2000 um 5 Mio. Fr. zugenommen. In den letzten beiden Jahren sind sie für die Gemeinden bei rund 33,5 Mio. Fr. konstant geblieben.


Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der von der Revision betroffenen Aufwand- und Ertragspositionen. Die Gemeinden würden demnach im Jahre 2002 nach der Revision eine Entlastung von knapp 24 Mio. Fr. erzielen, während die Entlastung für die Jahre 1998 bis 2000 bei lediglich zwischen 4 und 8 Mio. Fr. lag. Da davon ausgegangen wird, dass weder der Kanton noch die Gemeinden aus der Revision eine Mehrbelastung tragen müssen, also die ganze Revison kostenneutral ist, ist eine Anpassung des Schlüssel für die Ergänzungsleistungen notwendig. Wie die Berechnung des EL-Schlüssels in der untenstehenden Tabelle zeigt, schwankt er von Jahr zu Jahr, je nach der Veränderung der AHV-, IV- oder der EL-Beiträge. Eine entsprechende Anpassung ist deshalb gerechtfertigt. Der Anteil der Gemeinden an den Ergänzungsleistungen wird deshalb von bisher 56% auf neu 88% erhöht. Der Vernehmlassungsentwurf sah noch eine Anpassung auf 68% vor.


Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs in Mio. Fr. 1998 - 2002

1) 1998-2001 gemäss Staatsrechnung, 2002 gemäss Staatsbudget.



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