2002-219 (1)
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Interpellation von Karl Rudin: Budgetierung der Gemeinden im Hinblick auf das neue Bildungsgesetz
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vom:
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17. September 2002
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Nr.:
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2002-219
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Am 12. September 2002 hat Landrat Karl Rudin eine Interpellation betr. Budgetierung der Gemeinden im Hinblick auf das neue Bildungsgesetz eingereicht.
Der Text der Interpellation lautet:
«Wird das Bildungsgesetz wie erwartet angenommen und auf den Schulbeginn 2003/04 in Kraft gesetzt, so hat das Auswirkungen auf die Budgetierung in den Gemeinden. Diese sind mitten in der Budgetphase. Vor allem bei den Standortgemeinden herrscht Unsicherheit und Unklarheit, wie sie sich verhalten sollen. Einzelne Gemeinden haben sich auch schon beim Kanton erkundigt, wie sie vorgehen sollen. Meines Erachtens macht es Sinn, wenn der Regierungsrat heute mit klaren Antworten den Gemeinden den Weg zur Budgetierung erleichtert. Er erleichtert damit gleichzeitig auch seine Arbeit, indem er nicht allen Gemeinden separat Auskunft geben muss.
Ich bitte darum den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:»
Vorbemerkung des Regierungsrates:
Zwischen einer Delegation des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und Vertreterinnen und Vertretern der Finanz- und Kirchendirektion finden periodisch Treffen statt. An der letzten Sitzung in diesem Rahmen vom 5. September 2002 ist die Frage der Budgetierung durch die Gemeinden intensiv diskutiert worden. Dabei ist abgesprochen worden, dass die Finanzdirektion den Gemeinden die Empfehlung abgibt, die Budgetierung 2003 basierend auf der für 2002 geltenden gesetzlichen Grundlage vorzunehmen; diese Mitteilung ist mit Schreiben vom 9. September 2002 erfolgt.
Die Auswirkungen des neuen Bildungsgesetzes sollen somit in der Budgetierung der Gemeinden noch nicht berücksichtigt werden, weil einzelne Elemente im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich noch nicht geregelt sind.
Der Regierungsrat wird die Gemeinden sofort nach Annahme des neuen Finanzausgleichsgesetzes über alle Änderungen, die die Gemeindefinanzen betreffen, informieren und Vorgaben auf dem neusten Stand abgeben.
Frage 1:
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«Zahlt der Kanton den Gemeinden für die Realschulräumlichkeiten ab 1. August 2003 einen Mietzins?»
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Antwort des Regierungsrates:
Ja, sofern der Souverän am 22. September 2002 das Bildungsgesetz annimmt. |
Frage 2:
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«Wenn ja, wie wird der Mietzins festgelegt oder mit anderen Worten, mit welchen Einnahmen können die Standortgemeinden rechnen?»
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Antwort des Regierungsrates:
Anlässlich der Verhandlungen mit den Standortgemeinden zur Festlegung des Restwerts der Sekundarschulbauten sowie der konkreten Vertragsverhandlungen werden auch die Flächenbedürfnisse der Realschulen sowie die finanziellen Auswirkungen festgelegt werden. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich ab Februar 2003 bis Ende 2003 stattfinden. Zum heutigen Zeitpunkt kann somit keine verlässliche Aussage über den künftigen Flächenbedarf für die Realschulen und deren konkrete finanziellen Auswirkungen (Mietzins, Nebenkosten) gemacht werden. Es ist vorgesehen, den geschuldeten Mietzins (deren Höhe noch auszuhandeln ist) für die Periode 01.08.2003 bis 31.12.2003 erst im Jahr 2004 rückwirkend den betroffenen Gemeinden auszuzahlen. Für das Budget 2003 der betroffenen Gemeinden bedeutet dies, dass vom Status Quo ausgegangen werden muss. Erst ab 2004 können die Einnahmen ordentlich budgetiert werden. |
Frage 3:
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«Müssen die Gemeinden keine ReallehrerInnenlöhne und kein Schulmaterial für die Realschulen mehr budgetieren ab August?»
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Antwort des Regierungsrates:
Das am 22. September 2002 zur Abstimmung gelangende Bildungsgesetz enthält folgende Bestimmungen:
«B. Trägerschaft der öffentlichen Schulen
§ 14 Kanton
§ 15 Aufgaben der Trägerschaft
Obwohl dies - mit anderen Worten - bedeutet, dass die Gemeinden ab August 2003 die Kosten für ReallehrerInnenlöhne und Schulmaterial für die Realschulen nicht mehr zu tragen haben werden, so ist bei der Budgetierung - da noch nicht sämtliche Auswirkungen absehbar sind - auf die aktuelle rechtliche Situation abzustellen (vgl. oben Vorbemerkung des Regierungsrats). |
Frage 4:
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«Gelten für die Primarlehrkräfte die alten Subventionssätze oder die vorgeschlagenen im noch nicht genehmigten neuen Finanzausgleich?»
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Antwort des Regierungsrates:
Entsprechend dem in der Vorbemerkung Gesagten sind die Subventionssätze 2003, die mit der Verfügung des Finanzausgleichs 2002 mitgeteilt worden sind, im Budget 2003 einzusetzen. |
Frage 5:
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«Sind die Gemeinden ab August 03 vollumfänglich für die Jugendmusikschulen zuständig?»
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Antwort des Regierungsrates:
Unter Hinweis auf die in der Antwort 3 aufgeführten Gesetzesbestimmungen (§ 13) sind ab August 2003 die Einwohnergemeinden für die Jugendmusikschulen zuständig. Auch in diesem Fall ist jedoch bei der Budgetierung - da noch nicht sämtliche Auswirkungen absehbar sind - auf die aktuelle rechtliche Situation abzustellen (vgl. oben Vorbemerkung des Regierungsrats und Antwort 3). |
Frage 6:
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Unsere Gemeinde bekam die Auskunft, dass wir wie immer budgetieren sollen. Der Regierungsrat plant mit dem neuen Finanzausgleich ein Nullsummenspiel. Erwartet der Regierungsrat, dass der Landrat diese Vorgaben ohne Änderungen übernehmen wird ?
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Antwort des Regierungsrates:
Siehe Antwort 4. Die Gemeinden haben am neuen Finanzausgleichsgesetz intensiv mitgearbeitet und sich im Rahmen der Vernehmlassung überwiegend positiv geäussert. Es wird Aufgabe des Landrats sein, dieses Ergebnis in seinen Entscheid einfliessen zu lassen. |
Liestal, 17. September 2002
Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin
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