2002-219
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Karl Rudin: Budgetierung der Gemeinden im Hinblick auf das neue Bildungsgesetz
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Autor/in:
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Karl Rudin, SP
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Eingereicht am:
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12. September 2002
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Nr.:
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2002-219
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Wird das Bildungsgesetz wie erwartet angenommen und auf den Schulbeginn 2003/04 in Kraft gesetzt, so hat das Auswirkungen auf die Budgetierung in den Gemeinden. Diese sind mitten in der Budgetphase. Vorallem bei den Standortgemeinden herrscht Unsicherheit und Unklarheit, wie sie sich verhalten sollen. Einzelne Gemeinden haben sich auch schon beim Kanton erkundigt, wie sie vorgehen sollen. Meines Erachtens macht es Sinn, wenn der Regierungsrat heute mit klaren Antworten den Gemeinden den Weg zur Budgetierung erleichtert. Er erleichtert damit gleichzeitig auch seine Arbeit, indem er nicht allen Gemeinden separat Auskunft geben muss.
Ich bitte darum den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
1.
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Zahlt der Kanton den Gemeinden für die Realschulräumlichkeiten ab 1. August 2003 einen Mietzins ?
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2.
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Wenn ja, wie wird der Mietzins festgelegt oder mit anderen Worten, mit welchen Einnahmen können die Standortgemeinden rechnen ?
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3.
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Müssen die Gemeinden keine ReallehrerInnenlöhne und kein Schulmaterial für die Realschulen mehr budgetieren ab August?
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4.
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Gelten für die Primarlehrkräfte die alten Subventionssätze oder die vorgeschla-genen im noch nicht genehmigten neuen Finanzausgleich ?
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5.
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Sind die Gemeinden ab August 03 vollumfänglich für die Jugendmusikschulen zuständig ?
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6.
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Unsere Gemeinde bekam die Auskunft, dass wir wie immer budgetieren sollen. Der Regierungsrat plant mit dem neuen Finanzausgleich ein Nullsummenspiel. Erwartet der Regierungsrat, dass der Landrat diese Vorgaben ohne Aenderungen übernehmen wird ?
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