2002-216 (1)
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Budgetantrag von Urs Wüthrich: Konto XY - Faire Abgeltung der Unterhaltskosten für die Sekundarschulbauten an die Gemeinden
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Autor/in:
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Urs Wüthrich, SP Fraktion (Fuchs, Halder, Hilber, Hintermann, Münger, Plattner, Rudin Christoph, Rudin Karl, Schmied, Wüthrich, Ziegler)
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Eingereicht am:
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17. Oktober 2002
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Nr.:
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2002-216
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Gestützt auf den Grundsatz "Schulträger gleich Eigentümer der Schulanlagen" sollen die Sekundarschulbauten nach dem Inkrafttreten des neuen Bildungsgesetzes auf den Kanton übertragen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der entsprechende Eigentumsübergang auch für die Realschulbauten vorgesehen. Die vom Regierungsrat unterbreitete Vorlage hat sowohl in der Bau- und Planungskommission als auch in der Finanzkommission kontroverse Diskussionen über die Konsequenzen dieses Vorhabens ausgelöst. Die Klärung der aufgeworfenen Fragen und insbesondere das von den beiden Kommissionen beantragte Vernehmlassungsverfahren bei den Gemeinden dürfe zu einer Verzögerung des Projekts führen.
Die seit Beginn der Diskussionen über die Uebertragung der Sekundar- und Realschulbauten bei den Gemeinden entstandene Verunsicherung über den genauen Zeitplan und die Modalitäten und die nach übereinstimmenden Aussagen von Kanton und Gemeinden nicht kostendeckenden Abgeltungspauschalen für den Unterhalt haben dazu geführt, dass verschiedene Anlagen nicht mehr ordnungsgemäss unterhalten und Erneuerungen auf die lange Bank geschoben werden. In einzelnen Gemeinden wird offen über das "verlottern lassen" der Anlagen gesprochen.
Nachdem offensichtlich Konsens über die angemessene Abgeltung der Unterhaltskosten herrscht (der Ansatz von CHF 80.--pro m2, wird den Berechnungen in der Vorlage zu Grunde gelegt) und im Interesse der Vermeidung kostspieliger Schäden als Folge mangelhaften Unterhalts ist im Voranschlag des Kantons folgendes vorzusehen:
Der Budgetposten XY "Unterhalt Sekundarschulbauten - Abgeltung an die Gemeinden" wird um den erforderlichen Betrag erhöht, damit die Pauschalabgeltung von aktuell CHF 43.--pro m2 auf neu CHF 80.--festgesetzt werden kann
In entsprechenden Vereinbarungen mit den Gemeinden ist die bestimmungsgemässe Verwendung dieser Abgeltungen fest zu legen.
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