2002-213 (2)


1. Nachdem der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt der von den Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft beantragten Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen am 22. Januar 2003 zugestimmt hatte (Änderung des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmer), stimmte auch der Landrat dieser Erhöhung - entgegen dem Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission - am 6. Februar 2003 zu (Dekret über die Kinderzulagen).

Im Gegensatz zum Grossen Rat beschloss der Landrat die ursprünglich von beiden Regierungen vorgesehene Inkraftsetzung der Erhöhung auf 1. Januar 2003. Der Grosse Rat hatte die Inkraftsetzung am 21. Januar 2003 aber an den Regierungsrat delegiert, um eine allfällig unzulässige Rückwirkung zu vermeiden.


Mit der unterschiedlichen Regelung der Inkraftsetzung der inhaltlich identischen Beschlüsse wurde eine zumindest formale Differenz zum Beschluss des Grossen Rates geschaffen.


2. Gemäss § 66 Absatz1 bis der Geschäftsordnung des Landrates werden partnerschaftliche Vorlagen zweimal beraten, wenn der Landrat zu einem vorhergehenden Beschluss des Grossen Rates oder der Grosse Rat zu einem vorhergehenden Beschluss des Landrates eine Differenz schafft. Dies bedeutet zum einen, dass weder der Beschluss des Grossen Rates vom 22. Januar 2003 noch der Beschluss des Landrates vom 6. Februar 2003 rechtskräftig sind, zum andern dass das Differenzbereinigungsverfahren durchgeführt werden muss. Auf Initiative der beiden zuständigen Kommissionspräsidien ist dieses Differenzbereinigungsverfahren in Zusammenarbeit mit den beiden Regierungen kurzfristig aufgenommen und in kürzester Zeit erfolgreich abgeschlossen worden.


3. Es wurde vereinbart, dass dem Landrat beantragt werden soll, § 2 Absatz 1 des Dekretes über die Kinderzulagen abzuändern und dem Regierungsrat, analog zum baselstädtischen Beschluss, die Kompetenz zur Inkraftsetzung zu erteilen. Die beiden Regierungen sehen vor, die beschlossene Erhöhung der Kinderzulagen auf den 1. Juli 2003 in Kraft zu setzen bzw. wirksam werden zu lassen.


4. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat, gemäss beiliegendem Dekretsentwurf zu beschliessen.


Muttenz, 14. Februar 2003


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
die Präsidentin: Rita Bachmann - Scherer



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