2002-213 (1)
Bericht Nr. 2002-213 an den Landrat |
Bericht der:
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Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
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vom:
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20. Dezember 2002
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Vorlage betreffend Erhöhung der gesetzlichen Kinderzulagen
(partnerschaftliches Geschäft) |
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Bemerkungen:
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1. Organisation der Kommissionsberatung
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 22. November und 6. Dezember 2002 beraten. Sie wurde begleitet durch Regierungsrat Erich Straumann; Generalsekretär Rosmarie Furrer; Thomas Keller, Leiter KIGA Baselland. Zur Anhörung waren eingeladen: Landrat Urs Wüthrich, Präsident Gewerkschaftsbund Baselland; Hans-Rudolf Gysin, Direktor Wirtschaftskammer Baselland sowie Marco Fischer, Vizepräsident Handelskammer beider Basel.
2. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage
Seit der Einführung der Kinderzulagen im Jahr 1963 erfolgten periodische Anpassungen. Diese waren jeweils vor allem teuerungsbedingt, wurden aber auch etwas über den aktuellen Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise angesetzt. Nach Möglichkeit wurden solche Anpassungen in Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt durchgeführt. Die Kinderzulagen sind nicht indexiert, das Gesetz gibt jedoch dem Landrat die Kompetenz "die Höhe der Zulagen neu festzulegen, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen". Auslöser dieser Erhöhung war die als Postulat überwiesene Motion Chappuis 2000/240. Sie verlangt:
a)
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eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um mindestens 10% per 1.1.2002
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b)
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Aufnahme des Grundsatzes "ein Kind = eine Zulage".
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Es wird nun, in Absprache mit dem Kanton Basel-Stadt und gestützt auf einen Mehrheitsbeschluss der ZAK, beantragt, die Kinderzulagen von Fr. 150.-- auf Fr. 170.-- und die Ausbildungszulagen auf Fr. 190.-- (also erstere um Fr. 20.-- und zweitere um Fr. 10.--) zu erhöhen. Die seit der letzten Anpassung aufgelaufene Teuerung ist damit mehr als ausgeglichen, darf aber sicher - im gesamtschweizerischen Kontext gesehen - als massvoll bezeichnet werden. Diese Erhöhungen würden z.B. für die kantonale Familienausgleichskasse, laut eigenen Schätzungen, eine Anpassung des Beitragssatzes von derzeit 1,5% auf ca. 1,675% bedeuten. Dank bestehender Reserven müsste dieser Satz nicht unmittelbar erhöht werden. Bei den privaten Familienausgleichskassen, die aufgrund der Risikolage und des Sozialversicherungsumfangs stark differenzierte Beitragssätze erheben, sind diesbezügliche Aussagen jedoch schwieriger. Voll belasten wird die Erhöhung diejenigen Firmen, welche die Kinder- und Ausbildungszulagen aufgrund eines anerkannten Gesamtarbeitsvertrages direkt bezahlen. Die Kinderzulagen des Staatspersonals unterliegen, gestützt auf das Reglement zum Personalgesetz, einer eigenen Regelung. So beträgt die aktuelle Kinderzulage Fr. 169.45 und wird vermutlich mit der Indexierung ab 1.1.03 das Niveau der neuen "privaten" Kinderzulagenhöhe erreichen. Ausbildungszulagen entrichtet der Kanton jedoch keine.
3. Detailberatung
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Über die Erfordernis einer Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen zum heutigen Zeitpunkt wurde jedoch intensiv beraten. Nachfolgend eine Auflistung der ins Feld geführten Gründe pro und kontra einer Erhöhung:
Gründe für eine Anpassung
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darf familien- wie standortpolitisch als angemessen erachtet werden;
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derzeitige unrühmliche Positionierung auf der eidg. Hitliste sei umso beschämender als die Wirtschaftsregion Nordwestschweiz in den vergangenen Jahren überproportional gewachsen ist;
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hohe Lebenshaltungskosten in unserer Region;
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Bedarf für verstärkte Unterstützung der Familien ist belegt, (zwischen 110'000 und 130'000 Kinder und Jugendliche leben unter dem Existenzminimum);
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materielle Ausgrenzung führt zu sozialer Ausgrenzung;
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Fr. 20.-- je Monat mehr zu erhalten, falle bei niedrigen Budgets ins Gewicht;
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besteht eine Ungleichheit zwischen Angestellten der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft. Bei Letzterer gibt es jedoch auch grosse Unterschiede, indem Betriebe bis zu Fr. 200.-- Kinderzulagen plus Fr. 120.-- Familienzulagen bezahlen, während andere nichts von einer Erhöhung des heutigen Wertes wissen wollen;
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die Reduktion des Beitrags an die Arbeitslosenversicherung um ein Prozent entlastet die Arbeitgeber stärker, als sie die Anpassung der Kinderzulage belasten würde;
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die demographische Entwicklung erfordere eine Stärkung der Familien; das Kinderkriegen müsste gefördert werden;
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Investition in die Jugend sei nicht einfach ein Aufwandposten, sondern eine Investition in die Zukunft;
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Angesichts des niedrigen Kinderzulagensatzes mache es wenig Sinn, auf ein neues Bundesgesetz zu warten (Vorlage aus dem Jahr 1998 wurde kürzlich wieder zurück an die vorberatende Kommission gewiesen).
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Wirtschaft habe mit der schwierigen konjunkturellen Situation arg zu schaffen;
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bestehende Attraktion des nordwestschweizerischen Wirtschaftsraums (Steuern, Zulagen, Abgaben) dürfe nicht leichtfertig preisgegeben werden;
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trifft lohnintensive Unternehmungen, Produktionsbetriebe der Basisindustrie, in denen viel Hilfspersonal beschäftigt ist, besonders stark;
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aktuelle Marktsituation lasse keine Preissteigerungen mehr zu;
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ständig steigende Soziallasten könnten längst nicht mehr auf die Preise abgewälzt werden;
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eine Erhöhung der Kinderzulagen würde jene Unternehmen, die keiner Familienausgleichskasse angeschlossen sind, hart treffen;
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Nachteile für die Wirtschaft würden die Vorteile, welche die Familie mit höheren Zulagen erzielen würde, überwiegen;
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Notwendigkeit für eine korrigierende Massnahme mit höheren Kinderzulagen für eine gute basellandschaftliche Familienpolitik wird bestritten;
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falsches Signal zum falschen Zeitpunkt;
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begünstige alle Familien, auch jene mit einem Einkommen von z.B. Fr. 120'000.-;
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bestehende soziale Abfederung wie z.B. Prämienverbilligung im Kanton Basel-Landschaft erfordere keine zwingende Gleichschaltung mit Basel-Stadt;
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Anliegen sei bereits auf eidgenössischer Ebene aufgegriffen.
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4. Antrag
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission lehnt mit 8 zu 5 Stimmen das Dekret über die Kinderzulagen ab.
Muttenz, 20. Dezember 2002
Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer
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