2002-213 (1)


1. Organisation der Kommissionsberatung

Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage anlässlich ihrer Sitzungen vom 22. November und 6. Dezember 2002 beraten. Sie wurde begleitet durch Regierungsrat Erich Straumann; Generalsekretär Rosmarie Furrer; Thomas Keller, Leiter KIGA Baselland. Zur Anhörung waren eingeladen: Landrat Urs Wüthrich, Präsident Gewerkschaftsbund Baselland; Hans-Rudolf Gysin, Direktor Wirtschaftskammer Baselland sowie Marco Fischer, Vizepräsident Handelskammer beider Basel.




2. Zielsetzung und Inhalt der Vorlage


Seit der Einführung der Kinderzulagen im Jahr 1963 erfolgten periodische Anpassungen. Diese waren jeweils vor allem teuerungsbedingt, wurden aber auch etwas über den aktuellen Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise angesetzt. Nach Möglichkeit wurden solche Anpassungen in Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt durchgeführt. Die Kinderzulagen sind nicht indexiert, das Gesetz gibt jedoch dem Landrat die Kompetenz "die Höhe der Zulagen neu festzulegen, wenn es die Verhältnisse als angezeigt erscheinen lassen". Auslöser dieser Erhöhung war die als Postulat überwiesene Motion Chappuis 2000/240. Sie verlangt:

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat, auf Vorgehensvorschlag der Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK) hin, am 4. Dezember 2001 beschlossen, eine Revision des Kinderzulagengesetzes in Angriff zu nehmen. Zudem soll mit dieser Vorlage eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen erfolgen. Beilage 2 der Vorlage zeigt eine Übersicht über die Beitragshöhe in den anderen Kantonen. Daraus ist ersichtlich, dass die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt bei den Kinderzulagen die unrühmlichen "hinteren" und bei den Ausbildungszulagen die unteren mittleren Ränge besetzen. Es muss jedoch auch daran erinnert werden, dass unser Kanton, im teilweisen Gegensatz zu einigen anderen Kantonen, noch andere Sozialmassnahmen für Familien mit Kindern kennt.

Es wird nun, in Absprache mit dem Kanton Basel-Stadt und gestützt auf einen Mehrheitsbeschluss der ZAK, beantragt, die Kinderzulagen von Fr. 150.-- auf Fr. 170.-- und die Ausbildungszulagen auf Fr. 190.-- (also erstere um Fr. 20.-- und zweitere um Fr. 10.--) zu erhöhen. Die seit der letzten Anpassung aufgelaufene Teuerung ist damit mehr als ausgeglichen, darf aber sicher - im gesamtschweizerischen Kontext gesehen - als massvoll bezeichnet werden. Diese Erhöhungen würden z.B. für die kantonale Familienausgleichskasse, laut eigenen Schätzungen, eine Anpassung des Beitragssatzes von derzeit 1,5% auf ca. 1,675% bedeuten. Dank bestehender Reserven müsste dieser Satz nicht unmittelbar erhöht werden. Bei den privaten Familienausgleichskassen, die aufgrund der Risikolage und des Sozialversicherungsumfangs stark differenzierte Beitragssätze erheben, sind diesbezügliche Aussagen jedoch schwieriger. Voll belasten wird die Erhöhung diejenigen Firmen, welche die Kinder- und Ausbildungszulagen aufgrund eines anerkannten Gesamtarbeitsvertrages direkt bezahlen. Die Kinderzulagen des Staatspersonals unterliegen, gestützt auf das Reglement zum Personalgesetz, einer eigenen Regelung. So beträgt die aktuelle Kinderzulage Fr. 169.45 und wird vermutlich mit der Indexierung ab 1.1.03 das Niveau der neuen "privaten" Kinderzulagenhöhe erreichen. Ausbildungszulagen entrichtet der Kanton jedoch keine.




3. Detailberatung


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Über die Erfordernis einer Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen zum heutigen Zeitpunkt wurde jedoch intensiv beraten. Nachfolgend eine Auflistung der ins Feld geführten Gründe pro und kontra einer Erhöhung:


Gründe für eine Anpassung

Gründe gegen eine Anpassung



4. Antrag


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission lehnt mit 8 zu 5 Stimmen das Dekret über die Kinderzulagen ab.


Muttenz, 20. Dezember 2002


Im Namen der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Die Präsidentin: Rita Bachmann-Scherer



Back to Top