2002-211
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Thomas Friedli: Sparmassnahmen im Gesundheitsbereich
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Autor/in:
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Thomas Friedli, SD
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Eingereicht am:
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5. September 2002
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Nr.:
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2002-211
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In zwei parlamentarischen SD-Vorstößen (Postulat 1992/218, Rudolf Keller und Postulat 1997/119 , Peter Brunner) forderten wir Schweizer Demokraten bereits vor Jahren die Einführung einer kantonalen Bedürfnisklausel für freipraktizierende Ärzte im Baselbiet. Dies aufgrund der jährlich massiv ansteigenden Krankenkassenprämien, da jede neueröffnete Arztpraxis Kosten von rund 1 Million Franken pro Jahr nach sich zieht. Von Regierungsseite wurden damals gegen beide Postulate opponiert, da sie die Handels- und Gewerbefreiheit einschränkten, andererseits die Preise für ärztliche Dienstleistungen aufgrund von Angebot und Nachfrage sinke, was aber bis heute nicht der Fall war.
Mit den nun vom Bundesrat verordneten Zulassungsstopp soll die höchstzulässige Zahl von Ärzten und weiteren Leistungserbringern im Gesundheitswesen (zeitlich) begrenzt werden. Gleichzeitig will man aber auch umfassendere Sparmassnahmen wie zum Beispiel das Thema Vertragszwang für Krankenkassen und weitere Einsparungen im Spital- und dem Medikamentenbereich angehen.
Ich bitte daher den Regierungsrat um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.) Durch welche substanzielle Sparmassnahmen gedenkt der Regierungsrat die Kostenexplosion an den Baselbieter Kantons- und Universitätsspitälern zu begrenzen und mit welchen Sparpotentialen kann dabei gerechnet werden?
2.) Welche Meinung vertritt der Regierungsrat bezüglich der Aufhebung des Kontrahierungszwangs? Sind davon auch die Baselbieter Kantons- und Universitätsspitäler bzw. deren Chefärzte betroffen und wenn ja, mit welchen finanziellen Folgen für den Kanton?
3.) In welchen medizinischen Disziplinen / Leistungsangeboten bestehen heute im Baselbiet noch allfällige Unterversorgungen? Besteht hier eine kantonale oder regionale Bedarfsplanung?
4.) Mit welchen allfälligen Massnahmen (sofern der Kassenzwang aufgehoben wird), kann die ärztliche Grundversorgung in den Randregionen des Baselbiets garantiert werden, zumal heute schon die regionale Verteilung innerhalb des Kantons sehr schlecht ist?
5.) In welchen medizinischen Disziplinen und für welche Region des Baselbiets sind entsprechende Praxisgesuche noch pendent und mit welcher aktuellen Zunahme und allfälligen Folgekosten muss insgesamt noch gerechnet werden?
6.) Welche Meinung vertritt der Regierungsrat bezüglich der Alterslimite für praktizierende Ärzte im Pensionsalter und um wie viele Personen / Arztpraxen im Baselbiet handelt es sich?
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