2002-208
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Uwe Klein: Ausarbeitung eines Alters- und Pflegeheimgesetzes.
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Autor/in:
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Uwe Klein, CVP
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Eingereicht am:
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5. September 2002
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Nr.:
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2002-208
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Am 9. November 1999 hat der Landrat den § 12 des Alters- und Pflegeheimdekretes, welcher erst am 23. Juni 1999 geändert wurde, wieder rückgängig gemacht. Vorgesehen war eine Verdoppelung der bestehenden Vermögensfreibeträge von Fr. 50`000 für Einzelpersonen und von Fr. 100`000 auf für Ehepaare.
Die Gemeinden haben damals massiv interveniert, weil es sie zusätzlich finanziell stark belastet hätte. Dazu kommt, dass sie nicht konsultiert wurden, wie dies im Spitalgesetz § 16a vorgesehen ist.
Damals hat die Regierung dem Landrat versprochen, noch in dieser Legislatur dem Parlament ein Alters- und Pflegeheimgesetz vorzulegen. Alle Fraktionssprecherinnen waren sich einig, dass unverzüglich an die Ausarbeitung einer Gesetzgebung herangegangen werden muss.
Die Legislatur geht dem Ende entgegen. Von einem Alters- und Pflegeheimgesetz ist bisher nichts zu sehen. In der Zwischenzeit wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer für die direkten Nachkommen abgeschafft. Da das bestehende Alters- und Pflegeheimdekret nicht mehr zeitgemäss ist, werden vermutlich Vermögen viel früher den Erben übergeben als vor der Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungs-steuer. Schon deshalb wäre sinnvoll, eine gesetzliche Regelung baldmöglichst anzustreben.
Ich frage den Regierungsrat an, wann er gedenkt, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen
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