2002-207
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Elisabeth Schneider, CVP/EVP-Fraktion: strafrechtliche Verfolgung von Kinder-Pornographie im Internet
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Autor/in:
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Elisabeth Schneider, CVP/EVP-Fraktion
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Eingereicht am:
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5. September 2002
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Nr.:
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2002-207
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In mehr oder weniger regelmässigen Abständen sorgen Fälle von Kinderpornographie im Internet für Schlagzeilen. Obwohl die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet unter Strafe gestellt ist, gibt es wenig diesbezügliche Urteile. Zuständig für die Strafverfolgung sind die Kantone. Verschiedene Untersuchungen haben ergeben, dass die Strafverfolgung in den Schweizer Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird. Es gibt Kantone, in weichen bis anhin keine entsprechenden Urteile gefällt wurden, weil keine Ermittlungsaktivitäten stattfinden. Hinter den sich immer noch im Anfangsstadium befindlichen polizeilichen Internet-Ermittlungen und der niedrigen Anzeige- bzw. Aussagebereitschaft verbirgt sich aber eine nicht einschätzbare Dunkelziffer. Da die sexuelle Ausbeutung von Kindern enorme irreparable psychische Schädigungen hinterlässt, ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden diesem Thema erhöhte Priorität einräumen
Dazu stelle ich folgende Fragen:
1.
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Wie steht es in unserem Kanton mit den polizeilichen Ermittlungsbemühungen in Bezug auf Kinder-Pornographie im Internet?
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2.
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Gibt es im Kanton Basel-Landschaft entsprechende Urteile?
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3.
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Internet kennt keine Grenzen. Wie läuft die grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in diesem Bereich zwischen Kantonen, dem Bund und dem Ausland?
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