2002-205
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation der FDP Fraktion: Akkreditierung der Medizinischen Fakultät der Universität Basel
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Autor/in:
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FDP Fraktion
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Eingereicht am:
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5. September 2002
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Nr.:
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2002-205
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Ein erster Schritt ist getan: das Projekt der Regionalen Spitalplanung wurde in Angriff genommen. Die Vorlage an den Landrat ( 2002/136 ), die einen Zwischenbericht zum Projekt Regionale Spitalplanung enthält, ist seit Ende Mai 2002 bei den Parlamenten.
Aus dem Zwischenbericht ist ersichtlich, dass einer der Eckwerte (S. 43 der Vorlage), weiche der Planung zu Grunde liegen, die Erhaltung der medizinischen Fakultät und deren Akkreditierung sind.
Im Teilprojekt 1 (S. 44), das sich mit der medizinischen Fakultät befasst, wird ausgeführt, dass die "unabdingbaren Voraussetzungen für eine Akkreditierung der Medizinischen Fakultät erfüllt werden müssen". Was die Akkreditierung bedeutet, insbes. auch mit Blick auf die Erhaltung der Universität, und was denn die "unabdingbaren Voraussetzungen" sind, wird jedoch nirgendwo gesagt.
Wir bitten daher den Regierungsrat, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
1.
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Wie ist der Begriff "Akkreditierung" zu definieren?
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2.
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Welche Bedeutung hat die Akkreditierung für die Erhaltung der Medizinischen Fakultät?
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3.
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Was beinhalten die "unabdingbaren Voraussetzungen"?
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