2002-195
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion der SVP Fraktion: Standesinitiative "Bankgeheimnis"
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Autor/in:
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SVP Fraktion (Fritschi, Gerber, Haas, Holinger, Krähenbühl, Ritter, Rudin René, Ryser, Schäfli, Schäublin, Wullschleger)
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Eingereicht am:
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5. September 2002
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Nr.:
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2002-195
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Die Achtung der Privatsphäre und des Privateigentums der Bürger ist ein zentraler Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates. Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung, ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten (Art. 13 BV). Dazu gehört auch, dass der Staat und Private nicht jederzeit auf die finanziellen Verhältnisse und Verhaltensweisen der einzelnen Bürger Zugriff haben. Das Bankgeheimnis schützt die Privatsphäre des Bankkunden - ein für die schweizerische Demokratie selbstverständliches Rechtsgut.
Diskretion bedeutet jedoch nicht Anonymität: Die Schweiz hat mit dem Geldwäschereigesetz eine der fortschrittlichsten Gesetzgebungen der Welt. Zur Ahndung von Steuerbetrug, Geldwäscherei und anderen kriminellen Handlungen stehen griffige Mittel bereit. Das Bankgeheimnis schützt also weder Gelder von Kriminellen noch von Terroristen. Ebenso wenig bietet es zweifelhaften Potentatengeldern oder Steuerbetrügern Schutz. Das Bankgeheimnis schützt den Bankkunden, den einzelnen Bürger, und nicht die Bank.
Die Gewährung von Diskretion und Privatsphäre ist ein wesentlicher Standortvorteil für die Schweiz. Die traditionellen Stärken der Schweiz wie etwa die wirtschaftliche und politische Stabilität, das professionelle Know-how und die Integrität der Banken kommen besonders bei der Vermögensverwaltung zum Tragen. Obwohl sich der Wettbewerb um Finanzdienstleistungen in den vergangenen Jahren weltweit stark intensiviert hat, nimmt der Bankensektor in der Schweiz nach wie vor eine überragende Stellung ein.
Der Druck auf das schweizerische Bankgeheimnis zielt mitunter darauf ab, eine generelle Einsichts- und Kontrollmöglichkeit des Staates gegenüber privaten Vermögensanlagen durchzusetzen. Damit ginge die Privatsphäre bezüglich Vermögensanlagen verloren - auch für den unbescholtenen Bürger. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern: Die Bewahrung des Bankgeheimnisses ist ein zentrales Anliegen für einen wettbewerbsfähigen Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz. Durch die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung würde dieses wichtige Institut der schweizerischen Rechtsordnung massiv gestärkt.
Der Regierungsrat wird aufgefordert, bei den eidgenössischen Räten eine Standesinitiative mit folgendem Wortlaut einzureichen:
Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ergänzen:
Art. 13 Abs. 3 (neu): "Das Bankgeheimnis ist gewährleistet."
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