2002-194
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Motion von Agathe Schuler: Werbeverbot für Tabak und Alkoholgetränke auf Plakatwänden
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Autor/in:
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Agathe Schuler, CVP-EVP-Fraktion (Abt, Aeschlimann, Bachmann, Blatter, Bognar, Brassel, Bucher, Fuchs, Göschke, Gysin, Hilber, Hintermann, Jermann Hans, Joset, Jourdan, Klein, Küng, Laube, Maag, Mattmüller, Münger, Nussbaumer, Plattner, Portmann, Reber, Rohrbach, Rudin Karl, Rüegsegger, Schmied, Stöcklin, Wüthrich)
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Eingereicht am:
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5. September 2002
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Nr.:
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2002-194
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Die gesundheitlichen Schäden verursacht durch Tabak- und übermässigen Alkoholkonsum, die daraus resultierenden Kosten im Gesundheitswesen und in der sozialen Wohlfahrt sind bekannt.
Es ist erwiesen und wissenschaftlich belegt, dass jegliche Art von Werbung in den Medien, im Kino, auf Plakatwänden usw. einen grossen Einfluss auf unser Konsumverhalten hat. Von starken Werbeeinschränkungen weiss man aus Erfahrung, dass sie wirksam, einfach zu realisieren und kostenneutral sind. (Vergleiche u.a. Nationales Programm 2001 - 2005 zur Tabakprävention des Bundesamtes für Gesundheit)
Nach dem Bundesgerichtsurteil vom 28.03.2002 (Urteil 2P.207/2000) über eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das vom Grossen Rat des Kantons Genf im Juni 2000 erlassene Werbegesetz ist klar, dass Kantone jegliche Werbung für Tabak und scharfe Alkoholika auf öffentlichem Areal und von dort einsehbarem, privaten Grund verbieten können. Entgegen derAuffassung der Tabak- und Alkohollobby verstösst ein solches Verbot nicht gegen höherrangiges Bundesrecht.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, dem Landrat eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, die ein generelles Werbeverbot für Tabakwaren und Al koholgetränke auf Plakatwänden auf öffentlichem Areal und auf von dort einsehbarem, privatem Grund zum Ziel hat.
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