2002-182 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Inhalt


Mit der Zustimmung zur Vorlage 2002/182 bewilligt der Landrat für die Jahre 2003 bis 2006 einen Maximal-beitrag von CHF 330'000 zu Lasten Konto 2995.361.30 als Beitrag an die REGIO BASILIENSIS. Gleichzeitig nimmt er den Leistungsauftrag der mit diesem Beitrag bedachten Institution zur Kenntnis. Der Beschluss in diesem partnerschaftlichen Geschäft steht unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Stadt für die nämliche Subventionsperiode den gleich hohen Betrag bewilligt. Die Beitragsbewilligung untersteht zudem gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.




1.2 Rechtliche Grundlagen und Verhältnis zum Regierungsprogramm 1999 - 2003


1.2.1 Gemäss kantonalem Verfassungsrecht arbeiten die Behörden zur Erfüllung von Aufgaben, die im gemeinsamen Interesse liegen, mit anderen Kantonen und dem benachbarten Ausland zusammen (§ 3 Abs. 1 KV). Das finanzielle Engagement gemäss regierungsrätlicher Vorlage bewegt sich innerhalb der Grenzen der aussenpolitischen Rechts- bzw. Handlungsfähigkeit des Kantons gemäss Art. 51 Bundesverfassung. Beschlüsse des Landrates über neue einmalige Ausgaben von mehr als CHF 500'000 bzw. über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als CHF 50'000 unterstehen gemäss § 31 KV dem fakultativen Finanzreferendum.


1.2.2 Das vom Landrat genehmigte Regierungsprogramm 1999-2003 bekräftigt unter dem Titel 1.2 Weitere Schwerpunkte der Regierungstätigkeit in Ziffer 1.2.1 Grenzüberschreitende Beziehungen den Willen, den interkantonalen, interregionalen und internationalen grenzüberschreitenden Beziehungen einen noch höheren Stellenwert einzuräumen sowie die dies-bezüglichen Aktivitäten auszubauen und zu vertiefen.


Im Jahresprogramm 2003 wird unter Ziffer 1.2.1 der Wille zur Aufrechterhaltung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bekräftigt.


Das Geschäft ist somit solide und stimmig in unser kantonales Regierungsprogramm eingebettet.




1.3 Stand des Geschäftes im Kanton Basel-Stadt und bei weiteren Finanzierungspartnern


Mit Beschluss des Grossen Rates im Oktober 2002 ist die Beitragsbewilligung im Kanton Basel-Stadt bereits erfolgt. Mit dem Präsidenten der vorberatenden Regio-Kommission haben zwecks Abstimmung des vor-liegenden Geschäftes im Vorfeld der Kommissionsberatung partnerschaftliche Kontakte stattgefunden.


Über weitere Zusagen für Beiträge wird im Zeitpunkt der Behandlung im Ratsplenum rapportiert.




2. Kommissionsberatung


2.1 Eintreten


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2002 in Anwesenheit von Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle.


Auf zusätzliche Erläuterungen zur Vorlage konnte verzichtet werden. Das Eintreten war unbestritten und wurde einstimmig beschlossen.


Dabei wurden unter anderem als positive Punkte ausdrücklich festgehalten, dass




2.2 Detailberatung


Im Rahmen der Detailberatung wurden keine weiter-gehenden Punkte aufgegriffen.


Die Finanzkommission unterbreitet dem Ratsplenum den folgenden




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat ein-stimmig,


3.1. der Erneuerung der Bewilligung des Staatsbeitrages an die REGIO BASILIENSIS für die Jahre 2003 bis 2006 gemäss Beschlussesentwurf auf Seite 20 der regierungsrätlichen Vorlage die Zustimmung zu erteilen und


3.2. den dazugehörigen Leistungsauftrag zur Kenntnis zu nehmen.


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann


Reigoldswil, 29. Oktober 2002



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