Vorlage an den Landrat


10. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens LRV

Die betroffenen Verwaltungsstellen sind mit Schreiben der Bau- und Umweltschutzdirektion vom 14. März 2002 um Stellungnahme zum Entwurf der Vorlage an den Landrat gebeten worden.
Die Finanz- und Kirchendirektion kann angesichts der momentanen und mittelfristigen Finanzlage das Vorhaben aus finanzpolitischer Sicht zum heutigen Zeitpunkt nicht unterstützen. Sie verlangt, dass die Folgekosten nicht nur verbal umschrieben werden. Diese Forderung ist berücksichtigt.
Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion erachtet es als sinnvoll, einen Weiher der örtlichen Fischerei zur Verfügung zu stellen. Begründet wird dieser Wunsch mit der Erhöhung der Fischartenvielfalt und der Aufwertung des Gewässers in fischereilicher Hinsicht. Hier stehen lokale Fischerei-Interessen den nationalen Schutzinteressen gegenüber. Bei den vorgesehenen Naturschutzmassnahmen handelt es sich um den Ersatz für das Amphibienlaichgebiet "Ziegelei Allschwil" von nationaler Bedeutung und nicht einfach um Weiheranlagen. Der Fischbesatz eines Weihers steht klar in Widerspruch zum Amphibienschutz. Daher verstösst der Fischbesatz eindeutig gegen Bundesrecht (Art. 6 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG, Art. 14 und 20 Verordnung über den Natur- und Heimatschutz NHV, Art. 6 und 7 Amphibienlaichgebiete-Verordnung AlgV). Leider ist es nicht möglich, diesem Begehren zu entsprechen.
Der Gemeinderat Allschwil und die Dienststellen der Bau- und Umweltschutzdirektion unterstützen das Vorhaben. Der Text ist entsprechend den diversen Vorschlägen zur Änderung und Ergänzung angepasst worden. Einige Anregungen zur Detailgestaltung können erst im Rahmen der Ausarbeitung der Bauprojekte geprüft werden.




11. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 17. Dezember


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der 2. Landschreiber: Achermann



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