Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
Titel: | Hochwasserschutz Dorf und Amphibienschutz Mülitäli in Allschwil | |
vom: | 17. Dezember 2002 | |
Nr.: | 2002-337 | |
Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Hochwasserschutz
3.1 Vorgeschichte, Begründung, Bedarf
Die Gemeinde Allschwil ist in der Vergangenheit etliche Male von Überschwemmungen heimgesucht worden. Grosse Schäden haben vor allem die Ereignisse vom 19. Mai 1994 und vom 31. Mai und 1. Juni 1995 verursacht. Die Bäche Mülibach und Lützelbach konnten die anfallenden Wassermassen nicht aufnehmen, traten über die Ufer und überfluteten grosse Teile Allschwils. Massive Überschwemmungsschäden in Millionenhöhe im Dorfzentrum waren die Folge.
Im folgenden sind die aktenkundigen Ereignisse mit Folgeschäden tabellarisch aufgelistet:
Datum | Ereignisse | Schäden |
vor 1979 | keine Aufzeichnungen | |
27. Jan. 1979 | Überschwemmungen Bachgraben rechtsufrig | Gebäude- und Landschäden |
16. Dez.1981 | Überschwemmungen Bachgraben rechtsufrig | Gebäude- und Landschäden |
25. Mai 1983 | Überlauf Dole, Überschwemmungen Bachgraben links- und rechtsufrig |
Baslerstrasse unter Wasser, grosse Gebäude- und Landschäden |
4. Sep. 1987 | Überlauf Dole, Überschwemmungen Bachgraben linksufrig |
Baslerstrasse unter Wasser, diverse Gebäudeschäden Landschäden Bachgraben linksufrig |
18./19. Mai 1994 | Überlauf beim Doleneinlauf Mülibach, Überlauf Dole, Überschwemmungen Bachgraben linksufrig |
Gebäudeschäden längs Mülibachweg Baslerstrasse unter Wasser, diverse Gebäudeschäden, Tramlinie unterbrochen Landschäden Bachgraben linksufrig |
Überlauf Lützelbach beim Doleneinlauf | grössere Gebäudeschäden (4) | |
31. Mai/1. Juni 1995 | Überlauf Dole, Überschwemmungen Bachgraben linksufrig |
Baslerstrasse unter Wasser, Landschäden Bachgraben linksufrig |
22. Feb.1999 | Überlauf Dole | Baslerstrasse unter Wasser, Wasser ergoss sich bis in Liegenschaften und Garagen Allmendstrasse und Sommergasse |
Überschwemmungen Bachgraben linksufrig | Gebäude- und Landschäden Bachgraben rechtsufrig (Allmendstrasse, Sommergasse), Landschäden Bachgraben linksufrig, Hegenheimermattweg unter Wasser |
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12. Mai 1999 | Überschwemmungen Bachgraben linksufrig | Landschaden, Hegenheimermattweg unter Wasser |
Mit Schreiben vom 25. Mai 1994 hat der Gemeinderat Allschwil dem Tiefbauamt verschiedene Fragen zur Vermeidung weiterer Hochwasserschäden gestellt. Aufgrund des Antwortkataloges und auf Initiative der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung ist der Gemeinderat anlässlich einer Informationsveranstaltung am 22. Februar 1995 umfassend über die Hochwasserproblematik und derer Lösungsmöglichkeiten orientiert worden. Mit Schreiben vom 31. März 1995 an die Bau- und Umweltschutzdirektion und an die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung spricht sich der Gemeinderat für eine unverzügliche Bearbeitung der weiteren Planung aus.
Besprechungen mit dem Bundesamt für Wasser und Geologie (damals Bundesamt für Wasserwirtschaft) als Oberaufsichtsbehörde für Wasserbau haben die Berechtigung dieses Begehrens ergeben. Auch der Regierungsrat anerkennt die Notwendigkeit von Schutzmassnahmen und hat mit den Beschlüssen Nr. 1841 vom 4. Juli 1995 und Nr. 3097 vom 5. Dezember 1995 die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorprojektstudie für den Hochwasserschutz Allschwil der Ingenieurgemeinschaft Gruner AG / C. Burger + Partner AG / AWS übertragen.
Gemäss Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21. Juni 1991 ist der Hochwasserschutz Aufgabe der Kantone. Abschlussorgane (Dämme) für Hochwasserrückhaltebecken unterliegen der Talsperrenverordnung, was bedeutet, dass strenge Sicherheitsvorschriften bezüglich der Hochwasserentlastungsanlagen einzuhalten sind.
Das kantonale Gesetz über den Wasserbau und die Nutzung der Gewässer vom 2. September 1974 bestimmt in Absatz 1 von § 14, dass der Wasserbau durch den Kanton erfolgt. Absatz 2 regelt den Kostenteiler. Gestützt auf Absatz 3 kann der Regierungsrat den Kantonsanteil entsprechend Interessenlage der Anstösser herabzusetzen oder wegfallen lassen.
3.3 Schicksal der Vorlage Nr. 97/143 vom 24. Juni 1997
Im Juni 1997 hat der Regierungsrat die Vorlage Nr. 97/143 "Hochwasserschutz Dorf in der Gemeinde Allschwil" genehmigt und an den Landrat weitergeleitet. Sie wurde zur Beratung an die Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) überwiesen. Da der Antrag in Absprache mit dem Gemeinderat Allschwil eine Kostenbeteiligung der Gemeinde vorsah, wurde im Einwohnerrat Allschwil eine analoge Vorlage des Gemeinderates beraten. Im Januar 1998 stimmte der Einwohnerrat Allschwil dem Kostenanteil zu. Gegen den Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Zwischenzeitlich beschloss der Landrat im Mai 1999 das Projekt und den Kredit nach Antrag der Regierung und der UEK. Im Juni 1999 lehnte der Souverän von Allschwil den Kostenanteil von Allschwil ab. Der Abstimmungskampf zeigte, dass sich die Ablehnung weniger gegen den kommunalen Kostenanteil, als gegen den Standort des Rückhaltebeckens bei der "Plumpi" richtete.
3.4 Projektgruppe Accordo (runder Tisch)
Der Gemeinderat Allschwil und die Bau- und Umweltschutzdirektion waren sich einig, dass das Projekt in der vorliegenden Form nicht zu realisieren sei. In der Folge haben sie unter der Leitung der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung eine Projektgruppe mit Namen "Accordo" gebildet. Diese setzte sich aus Delegierten aller Interessengruppierungen zusammen. Von der kritisierenden Seite waren Mitglieder des seinerzeitigen Referendumskomitees und diesem nahestehenden Personen vertreten. Die befürwortende Seite delegierte Vertreter von Bund, Kanton und Gemeinde. Beide Seiten haben zusätzlich einen Experten beigezogen.
Gemeinsam wurden ein Kriterienkatalog erstellt und 9 Varianten ausgearbeitet. Nach intensiven Diskussionen hat sich die Projektgruppe auf eine allseits anerkannte Lösung einigen können und ist einhellig zum Schluss gekommen, dass ein Ausbau des vorhandenen Abflusssystems im Baugebiet aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage komme. Die Hochwasserfluten müssen vor dem Dorf zurückgehalten werden. Als beste Lösung (gemäss Kriterienkatalog) befunden wurde wieder ein Rückhaltebecken mit einem Erddamm. Der neue Standort für das Hochwasserrückhaltebecken Mülibach muss den Anforderungen an den Landschaftsschutz und den Hochwasserschutz gerecht werden. Ein Damm aus natürlichen Erdmaterial im Bereich des "Isige Brüggli" erfüllt diese Forderungen. Dort ist das Mülitäli linksufrig durch eine Waldzunge optisch unterbrochen. Diese Unterbrechung wird für den Dammbau genutzt, sodass sich dieser möglichst natürlich in die heutige Umgebung einbindet. Rechtsufrig endet der Damm am natürlich vorhandenen Geländesporn. Der Erddamm wird das Wasser, welches in den Bachdolen im Dorf keinen Platz findet, zurückhalten. Das Naherholungsgebiet "Plumpi" wird somit freigehalten. Der am intensivsten genutzte Teil des Naherholungsgebietes Mülitäli bleibt von störenden Eingriffen verschont. Mit dem Einbau eines Geschiebesammlers soll das Gebiet der ehemaligen "Plumpi" wiederhergestellt bzw. aufgewertet werden. Der neue Damm für den Wasserrückhalt liegt beim Beginn des Waldes oberhalb des Hofes "Kuttlersboden".
Im weiteren hat die Projektgruppe festgelegt, dass auch der Hochwasserschutz für den Lützelbach auf ein 100-jährliches Ereignis ausgelegt werden soll. Mit relativ kleinen Anpassungen des Projektes des Hochwasserrückhaltebeckens Lützelbach kann die Sicherheit auf eine Wiederkehrperiode von 100 Jahren erhöht werden.
Die grundsätzlichen Überlegungen zur neuen Vorlage haben gegenüber der ersten Vorlage nicht geändert. Die Gruppe Accordo hat alle vorgesehenen Massnahmen für gut befunden; einzig der ursprünglich vorgesehene Dammstandort im Müliitäli wurde kritisiert. Die folgenden Darlegungen unterscheiden sich daher für die übrigen Massnahmen im Grundsatz nicht vom Inhalt der ersten Vorlage.
3.5.1 Möglichkeiten eines Hochwasserschutzes
Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten zur Behebung von Abflussengpässen bei Hochwasserereignissen:
3.5.1.1 Unterirdischer Entlastungskanal
Diese Variante wäre aufgrund der bestehenden Gefällsverhältnisse und aus hydraulischer Sicht möglich. Die praktische Ausführung erfordert die Anwendung des unterirdischen Pressvortriebverfahrens. Die Baukosten für die 2,0 km lange Strecke werden auf ca. 12 Mio. Franken geschätzt. Da die Kosten unverhältnismässig hoch sind, wird diese Variante nicht weiterverfolgt.
3.5.1.2 Gewässerausbau
Das Ableiten des Hochwassers im Mülibach würde bedeuten, dass die Dorfbachdole, der Düker und der offene Bachgraben auf einen Gesamtabfluss von rund 20 m3/s ausgelegt werden müssten. Dieser Wert entspricht einem 100-jährlichen Hochwasser. Um diese Wassermenge abzuleiten, sind die heutigen Abflussquerschnitte auf das 5 bis 6-fache zu vergrössern, was einen kompletten Neubau des Gerinnes und der unterirdischen Kanäle erfordert. Dazu kommen die Erschwernisse durch die dichte Besiedlung in Allschwil, so dass die Ausführung praktisch nicht möglich ist. Diese Variante wird deshalb nicht weiterverfolgt.
3.5.1.3 Rückhaltebecken
Als letztes Konzeptmodell verbleibt die Variante mit Rückhaltebecken. Die Schaffung von Retentionsvolumen, sowohl beim Lützelbach als auch beim Mülibach zielt darauf ab, die ankommenden Wassermassen in einem Hochwasserrückhaltebecken zu speichern und dosiert (gedrosselt) durch einen Grundablass weiterzuleiten. Diese Abflussmenge soll zusammen mit dem Oberflächenzufluss unterhalb der Becken das zulässige Mass für einen schadenfreien Abfluss nicht überschreiten.
3.5.2 Die gewählte Lösung
Die Untersuchungen haben gezeigt, dass mit der Realisierung von je einem Hochwasserrückhaltebecken am Lützelbach und am Mülibach ein effizienter Hochwasserschutz gewährleistet werden kann. Zu diesem Schluss ist auch einhellig die interdisziplinäre Projektgruppe Accordo gekommen. Allerdings soll der Standort für das Becken Mülibach von der "Plumpi" unterhalb des Schiessstandes bachaufwärts zum "Isige Brüggli" verschoben werden. Damit bleibt der am intensivsten genutzte Teil des Naherholungsgebietes Mülibach von störenden Eingriffen verschont. Am ursprünglichen Projekt für den Lützelbach und an den flankierenden Massnahmen ändert, mit Ausnahme der Verbesserung des Risikos für den Hochwasserrückhalt am Lützelbach, nichts.
3.6.1 Grundlagen und Randbedingungen
Zur hydrologischen Berechnung, d.h. zur Bestimmung des Oberflächenabflusses aus den Einzugsgebieten Müli- und Lützelbach, bilden die Regendaten eine wesentliche Komponente. Der Berechnungsregen wird als Ganglinie der Regenintensitäten in Funktion der Regendauer in Form eines Modell- oder Naturregens (historischer Regen) definiert. Für die vorliegende Berechnung wird der Typ des Naturregens verwendet. Die Messdaten stammen von der A-Netzstation der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt (SMA) in Binningen. Die Rohdaten wurden verifiziert und für die Simulationsberechnung aufbereitet. Die Abflusswerte sind u.a. von den geologischen Eigenschaften der Einzugsgebiete sowie vom Verlauf und der Dauer des Regens abhängig. Aufgrund der geologischen Karte kann festgestellt werden, dass der Boden generell lehmig und deshalb relativ undurchlässig ist. Aus der Darstellung des Verlaufs des Starkregens vom Mai/Juni 1995 kann zudem abgeleitet werden, dass der Oberflächenabfluss beim erwähnten Regenereignis verhältnismässig ausgeprägt war. Die angenommenen Berechnungsparameter wurden anhand von fotografischen Aufnahmen verifiziert.
3.6.2 Systemschema Wassermengen
3.6.3 Projektbeschrieb Mülibach
Das neu beim "Isige Brüggli" geplante Hochwasserrückhaltebecken muss den 100-jährlichen Abfluss von 16 m 3 /s auf 1,5 m 3 /s drosseln können. Zur Erfüllung dieser Forderung muss das Rückhaltevolumen 200'000 m 3 betragen. Der Grund, weshalb das neue Becken 55'000 m 3 mehr Volumen als das alte aufweist liegt im Umstand, dass das Einzugsgebiet zwischen dem neuem Dammstandort und dem Einlauf in den Geschiebesammler bei der Mühle grösser geworden ist. Von dieser Fläche fliessen ungedrosselt 2,2 m 3 /s zu. Im Siedlungsgebiet werden dann vom Mülibach 3,7 m 3 /s ankommen.
Auch der neue Standort muss neben den Anforderungen an den Hochwasserschutz auch denjenigen an den Landschaftsschutz gerecht werden. Ein Damm aus natürlichem Erdmaterial erfüllt diese Anforderungen.
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Linksufrig (Westseite) ist das Gelände durch eine Waldzunge optisch unterbrochen. Diese Unterbrechung kann für den Dammbau optimal genutzt werden, sodass sich dieser natürlich in die heutige Umgebung einbettet. Rechtsufrig (Ostseite) endet der Damm am natürlich vorhandenen Geländesporn. |
Sollte die Projektwassermenge von 16 m 3 /s überschritten werden, was theoretisch alle 100 Jahre eintrifft, wird das Becken überflutet. Bei diesem Vorgang darf der Damm unter keinen Umständen geschädigt werden. Ein Hochwasserentlastungsbauwerk muss dies verhindern. Für das Hochwasserrückhaltebecken Mülibach hat sich eine Entlastung über den Damm als beste Lösung herausgestellt. Auf einer Breite von ca. 40 m wird eine Rinne mit baulichen Massnahmen so gesichert, dass ein Überfluten keinen Schaden anrichtet.
3.6.4 Projektbeschrieb Lützelbach
Auch am Lützelbach ist die Erstellung eines Rückhaltebeckens notwendig. Als Standort bietet sich die im Gebiet Mooshagweg / Leimgrubenweg liegende natürliche Geländemulde an. Der 100-jährliche Abfluss beträgt 4,4 m 3 /s. Er muss auf 0,65 m 3 /s gedrosselt werden. Dies erfordert ein Beckenvolumen von 17'000 m3. Der Damm beginnt an der steilen Flanke des Leimgrubenweges und verläuft tangential entlang des ansteigenden Mooshagweges parallel zum Lützelbach. An der Engstelle der steilen Flanke im Nordosten ist er als Querdamm ca. 15 m lang und über dem Lützelbach ca. 5 m hoch. Danach verläuft er als ca. 160 m langer Längsdamm ebenerdig aus. Die Dammkrone liegt auf 321,50 m ü.M.. Bei einem Ereignis alle 100 und mehr Jahre erfolgt die Hochwasserentlastung seitlich über den Damm. Die dabei überströmte Oberfläche wird entsprechend gegen Erosion geschützt. Die übrige Dammoberfläche besteht aus Erdmaterial und lässt sich deshalb relativ gut in die Landschaft einfügen. Entsprechend den Vorgaben aus der Vernehmlassung werden Neupflanzungen als gestalterisches Element und als Ersatzmassnahmen ausgeführt. Das Entlastungswasser verläuft über den Mooshagweg wieder zurück in den Lützelbach. Dem Mooshagweg muss das entsprechende Quergefälle verpasst werden. Zur Sicherung des unterhalb liegenden Gebäudes ist ein Objektschutz erforderlich.
Als Grundablass wird die bestehende Dole O 80 cm verwendet. Zusätzlich ist lediglich ein Kontrollschacht mit Drosselschieber, eine Belüftung und eine geeignete Geschwemmselabweisung wie z.B. ein Holzpfahlrost erforderlich. Am Anfang des Rückhaltebeckens wird leicht zugänglich eine natürliche Mulde als Geschiebesammler in das Gelände eingebunden.
Aus dem Zwischeneinzugsgebiet fliessen noch 0,15 m 3 /s zu. In den Mülibach münden dann insgesamt 0,8 m 3 /s.
Bei der Detailplanung und Realisierung der Hochwasserschutzmassnahmen wird der ehemaligen Deponie 'Lützelbach/Kirchacker", die am Rand des Rückhaltebeckens liegt, Rechnung getragen.
3.6.5 Projektbeschrieb flankierende Massnahmen
Die total abzuführende Wassermenge beträgt beim Zusammenfluss des Lützelbaches in den Mülibach 4,5 m 3 /s (3,7 m 3 /s vom Mülibach und 0,8 m 3 /s vom Lützelbach). Der unterhalb liegende Bachquerschnitt muss daher diese Kapazität aufweisen. Diese Bedingung wird durch begleitende Massnahmen am bestehenden Gerinne gewährleistet. Dabei geht es vor allem um ein teilweises "Durchforsten" der Uferbestockung des Bachgrabens und einen regelmässigen Unterhalt der Dole; im speziellen des Dükers.
Mit den drei Massnahmen HWRB Mülibach, HWRB Lützelbach und flankierende Massnahmen am Bachgraben können wesentlich kostspieligere Massnahmen zur Vergrösserung des Schluckvermögens der Dolenbauwerke im Siedlungsgebiet von Allschwil vermieden werden.
3.7 Ökologische Ersatzmassnahmen
Der Standort "Isigs Brüggli" für den Hochwasserschutzdamm befindet sich in der neu geschaffenen Naturschutzzone "Mülitäli". In Kenntnis dieses Sachverhaltes wurde das kommunale Reglement mit einer neuen rechtlichen Bestimmung ergänzt, die ausdrücklich Massnahmen für den Bau und Unterhalt des Hochwasserschutzes Allschwil Dorf in diesem Gebiet zulässt. Trotzdem ist nach Naturschutzgesetzgebung von Bund und Kanton ökologischer Ersatz zu leisten.
Im weiteren kommt der Hochwasserschutzdamm mehrheitlich auf Waldareal zu liegen. Das heisst, dass zur Realisierung eine Rodungsbewilligung gemäss Bundesgesetz über den Wald notwendig ist und Rodungsersatz erbracht werden muss. Der ökologische Ersatz Hochwasserschutzdamm und der Rodungsersatz sind je nachfolgend erläutert.
3.7.1 Ökologischer Ersatz Hochwasserschutzdamm
Die Massnahmen des ökologischen Ersatzes erfolgen im Gebiet zwischen "Plumpi" und dem Siedlungsrand auf der Höhe des Strengigartenweges. Dabei soll die ursprüngliche Kulturlandschaft des Sundgaus mit Feuchtwiesen, Gehölzen, kleinen Stehgewässern und periodisch vernässenden Flächen wiederhergestellt werden. Die nachfolgenden drei Massnahmentypen für den ökologischen Ersatz Hochwasserschutzdamm stehen im Einklang mit den Ersatzmassnahmen für die Überbauung des Ziegeleiareals Allschwil.
- Reaktivierung des Kanals im Gebiet zwischen "Plumpi" und Siedlungsrand
Diese Massnahme, welche von der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaft des Amtes für Raumplanung verlangt und von der kantonalen Natur- und Landschaftsschutzkommission bestätigt wurde, führt zu neuem Fliessgewässerlebensraum für zahlreiche im Kanton Basel-Landschaft gefährdete Pflanzen- und Tierarten wie beispielsweise Erd- und Geburtshelferkröte, Bergmolch, Grasfrosch oder Gelbbauchunke. Infolge der Reaktivierung entsteht auf Parzelle C-401 zwischen Waldrand und Mülibach eine periodisch vernässte Wiese (Nasswiese/Wässermatte), welche von grosser Bedeutung für den Aufbau und Erhalt von Amphibienpopulationen ist.
- Anlegen einer Bachbetterweiterung im Gebiet "Plumpi" und Amphibienbiotope
Einerseits übernimmt die Bachbetterweiterung die Funktion des vom Hochwasserschutzprojekt geforderten Geschiebesammlers. Andererseits stellt die Massnahme eine Aufwertung des Mülibaches und seiner Ufer dar. Bachbetterweiterungen fördern die Entstehung von Bachauen, die ein Lebensraum zahlreicher gefährdeter Tier- und Pflanzenarten darstellen. Im weiteren ist die Anlegung von zwei Amphibienweihern auf der Wiese unterhalb des Geschiebesammlers geplant.
- Auslichten der Bachgehölze und Waldränder
Das Ziel der Massnahme sind stufig aufgebaute, struktur- und artenreiche Wälder und Bachgehölze. Die lichtbedürftigen Sträucher und Bäume werden zugunsten von standortfremden Arten gefördert. Die ökologisch wertvollen Waldränder bieten Nahrung, Verstecke, Nist- und Brutplätze für viele Kleintiere, Insekten und Vögel. Als weiterer Vorteil ist der verringerte Schattenwurf auf die angrenzenden Wiesen zu erwähnen. Die Eingriffe werden zeitlich gestaffelt ablaufen.
Die Kosten "Ökologischer Ersatz Hochwasserschutzdamm" belaufen sich auf total 138'000 Franken.
3.7.2 Rodungsersatz
Es ist zwischen temporären und permanenten Rodungsflächen zu unterscheiden. Die temporären Flächen werden nach dem Bau an Ort und Stelle wieder aufgeforstet. Es handelt sich in erster Linie um Flächen am Dammfuss, die für einen reibungslosen Bauablauf beansprucht werden. Eine permanente Rodung stellt das Dammbauwerk selbst dar, weil seine Oberfläche aus technischen Gründen nicht wiederbestockt werden darf. Das Bundesgesetz über den Wald verlangt, dass in erster Priorität mit standortgerechten Gehölzarten Realersatz in derselben Gegend zu leisten ist. Es ist jedoch in begründeten Fällen möglich, vom Realersatz abzuweichen.
In Allschwil sind Realersatz und Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes im Mülitäli und am Lützelbach vorgesehen. Auf der Parzelle C-100 wird ein Saum aus halbhohen Bäumen und Sträuchern angelegt, welcher den Dammkörper kaschieren wird. Auf den Parzellen C-407 beim "Isige Brüggli" und B-1004 am Lützelbach wird der Waldrand ausgelichtet und je ein Strauch- und Krautsaum angelegt. Diese Massnahmen gelten als Realersatz in derselben, resp. einer anderen Gegend. Auf den Parzellen B-1015 und B-1016 werden die Gehölze ausgelichtet, um lichtbedürftige und standortheimische Arten zu fördern. Als vierte Massnahme wird ein Teil der ehemaligen Deponie "Ziegelhofhag" auf Parzelle C-405 abgetragen und das Deponiematerial sachgerecht entsorgt.
Der vorgesehene Rodungsersatz ist in Zusammenarbeit mit dem Forstamt beider Basel und dem Amt für Raumplanung, Fachstelle für Natur- und Landschaft erarbeitet worden. Die vom Ersatz betroffenen Flächen sind weitgehend bereits im Eigentum des Kantons Basel-Landschaft.
Die Kosten Rodungsersatz Hochwasserschutzdamm belaufen sich auf ca. 90'000 Franken.
Fortsetzung >>>
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