Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
Bericht Nr: | 2002-337 | |
vom: | 3. April 2003 | |
Titel des Berichts: | Hochwasserschutz Dorf und Amphibienschutz Mülitäli in Allschwil | |
Bemerkungen: | Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
betreffend Bewilligung des Verpflichtungskredites für den Hochwasserschutz Dorf und den Amphibienschutz Mühlitäli in Allschwil
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. | Der für den Hochwasserschutz Dorf und den Amphibienschutz Mühlitäli in Allschwil erforderliche Verpflichtungskredit von brutto 7'090'000 Franken zu Lasten Konto 2316.701.90-015 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 2001 werden bewilligt. |
2. | Vom vereinbarten Pauschalbeitrag der Einwohnergemeinde Allschwil von 2 Mio. Franken an die Aufwendungen für den Hochwasserschutz wird Kenntnis genommen. |
3. | Vom Bundesbeitrag von voraussichtlich 594'000 Franken an den Amphibienschutz wird Kenntnis genommen. |
4. | Soweit für die Ausführung des Bauvorhabens Areal erworben, zugeteilt oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 das Enteignungsverfahren durchzuführen. |
5. | Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gestützt auf § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung. |
Back to Top