Vorlage an den Landrat


1. Übersicht

Seit 1954 leistet der Kanton Basel-Landschaft der Klinik Sonnenhalde in Basel Beiträge an die Kosten, welche durch die Behandlung der im Baselbiet wohnhaften, allgemein krankenversicherten Patientinnen und Patienten entstehen.


Mit dem neuen Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) wurden die Kantone verpflichtet, ab 1998 die stationären Kapazitäten zu planen und mittels einer Spitalliste zu fixieren. Die Klinik Sonnenhalde übernimmt einen Teil der Grundversorgung der baselbieter Bevölkerung und wurde daher auf die Spitalliste BL aufgenommen.


Für 2001 und 2002 wurde ein Vertrag mit der Klinik Sonnenhalde abgeschlossen, der eine generell beschränkte Kostenübernahme für eine reduzierte Maximalanzahl von Pflegetagen grundversicherter Personen kennt, der aber zulässt, dass Zusatzversicherte allgemeine Abteilung ganze Schweiz überhaupt keiner Zulassungs-, respektive Abrechnungsbeschränkung unterliegen.


Dieser Vertrag soll nun für die Jahre 2003 und 2004 erneuert werden. Der Kanton hat gemäss § 3 für die nächsten zwei Jahre insgesamt rund Fr. 1'500'000.-- zu leisten. Diese Landratsvorlage dient dazu, den entsprechenden Verpflichtungskredit durch den Landrat beschliessen zu lassen. Im Budget 2003 ist der Betrag eingesetzt.




2. Einige Zahlen


In den letzten sieben Jahren zeigt sich das folgende Zahlenbild:

Der Rückgang der Pflegetage widerspiegelt die generelle Verkürzung der Aufenthaltsdauer sowie die ab 2001 geltende, neue vertragliche Beschränkung. Für den Abschluss des Vertrages 2001 bis 2002 mussten Annahmen hinsichtlich des Patientenanteils mit einer Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz und hinsichtlich des Anteils an Kurzaufenthaltern getroffen werden. Diese Annahmen sind wesentlich, da sich der Kantonsbeitrag aus den anrechenbaren Kosten minus den Leistungen der Krankenversicherer ergibt. Für die Jahre 2002 und 2003 leisten die Kassen Fr. 265.- vom 1. bis 60. Tag und Fr. 176.- ab dem 61. Tag eines Aufenthaltes. Die mittlerweile vorliegenden Erfahrungswerte zeigen, dass der Anteil an Kurzaufenthaltern kleiner ist, als die Zahlen, welche dem bestehenden Vertrag zugrunde gelegt wurden. Daher hat die Klinik Sonnenhalde im Jahr 2001 aufgrund der geleisteten Pflegetage und aufgrund des vereinbarten Kalkulationsmodells für rund 40'000 Franken mehr Leistungen erbracht hat, als angesichts des Kostendachs von Fr. 680'000 Franken verrechnet werden konnten. Für das Jahr 2002 lassen die Hochrechnungen einen noch grösseren Fehlbetrag von über 60'000 Franken erwarten. Aufgrund des bestehenden Vertrages können diese Fehlbeträge nicht nachfinanziert werden, allerdings sollen die Erfahrungen in den neuen Vertrag 2003 - 2004 einfliessen.




3. Der neue Vertrag


Die Struktur des Vertrages für die Jahre 2001 und 2002 hat sich im Grundsatz bewährt. Deshalb wurden nur geringe Modifikationen vorgenommen, welche im Folgenden beschrieben werden.


§ 3: In diesem Paragraphen wird eine neue, tiefere Anzahl abzugeltender Pflegetage definiert und damit an die in den Jahren 2001 und 2002 effektiv erbrachte Anzahl Pflegetage angeglichen. Damit wird durch den Kanton Basel-Landschaft gezielt eine Anzahl Pflegetage zur Ergänzung des innerkantonalen Angebots eingekauft, was angesichts der derzeitigen Auslastung der Kantonalen Psychiatrischen Klinik von über 108% im Akutbereich durchaus als angezeigt erscheint. Auch nach der Eröffnung der fünften Akutstation an der KPK im Dezember 2003 ist vor diesem Hintergrund nicht mit Überkapazitäten zu rechnen. Der Jahreshöchstbetrag wurde angesichts der in den Vorjahren ungedeckten Kosten entsprechend der oben angeführten Argumentation auf 750'000.- erhöht und entspricht ungefähr den erwarteten effektiven Kosten des laufenden Jahres 2002 in der Höhe von Fr. 744'000.-.


Absatz 3 war im Vertrag 2001 bis 2002 in Anbetracht der unsicheren Ausgangssituation bezüglich des Anteils von Patientinnen und Patienten mit einer Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz und des Anteils an Kurzaufenthaltern aufgenommen worden. Da jetzt Erfahrungswerte vorliegen und die Vertragsdauer auch nur wieder zwei Jahre beträgt, wurde dieser Absatz gestrichen und der Vertrag somit vereinfacht.


§ 6: Im KVG sind derzeit verschiedene Neuerungen hängig, insbesondere die Teilrevision betreffend die Spitalfinanzierung. Diesem Umstand wird durch die Ausgestaltung dieses Paragraphen Rechnung getragen: es wird wiederum eine zweijährige Verpflichtung gemäss Vertrag fixiert, oder quasi eine Verpflichtung zur weiteren Zusammenarbeit in Berücksichtigung kommender Veränderungen.


Anhang: Die anrechenbaren Kosten wurden neu von Fr. 420.- (Basis 1999) auf Fr. 455.- (Basis 2001) festgelegt. Diese Erhöhung ist vor allem auf die Eröffnung einer Tagesklinik Ende 2000 zurückzuführen. Damit die systematische Logik gewahrt bleibt, werden neu die teilstationären Erträge im Kalkulationsschema berücksichtigt und analog den ambulanten Erträgen von den anrechenbaren Kosten in Abzug gebracht.




4. Rechtliches


Der Sonnenhalde-Vertrag ist vom Regierungsrat endgültig abzuschliessen. Es handelt sich nicht um einen Staatsvertrag sondern schlicht um eine Verwaltungsvereinbarung mit einem privaten Partner. Der Landrat muss somit den Vertrag nicht genehmigen. Er hat jedoch die finanziellen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu beschliessen. Vorbehalten bleibt das fakultative Finanzreferendum gegen den vom Landrat beschlossenen Verpflichtungskredit.




5. Der Verpflichtungskredit


Der Vertrag wird auf zwei Jahre abgeschlossen. Mit dem Jahreshöchstbetrag in § 3 Abs. 1 ergibt das die Summe von Fr. 1'500'000.--, die vom Landrat als Verpflichtungskredit beschlossen werden muss. Dieser ist budgetiert. Der Neue Finanzausgleich Bund/Kantone (NFA) und dieser Verpflichtungskredit sind ohne gegenseitige Auswirkung.




6. Beziehung zum Jahresprogramm 2002 des Regierungsrates


Die Bereinigung des Vertrages wurde in Ziffer 3.01.15 angekündigt.




7. Parlamentarischer Auftrag


Es liegt kein parlamentarischer Auftrag vor.




8. Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat gemäss beigelegtem Entwurf eines Landratsbeschlusses betreffend Verpflichtungskredit für die Jahre 2003 und 2004 aus dem Sonnenhalde-Vertrag zu beschliessen.




Liestal, 17. Dezember 2002


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der 2. Landschreiber: Achermann



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