2002-330
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Interpellation von Silvia Liechti: Kosten der unentgeltlichen Prozessführung im Kanton Baselland
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Autor/in:
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Silvia Liechti, SVP
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Eingereicht am:
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12. Dezember 2002
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Nr.:
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2002-330
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Die Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung verursacht jährlich hohe Kosten, welche durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unseres Kantons aufgebracht werden müssen. Ausserdem führt das Prozessieren auf Staatskosten oftmals dazu, dass allzu viele Streitigkeiten unnötigerweise durch alle Instanzen hinweg bis vor Bundesgericht geführt werden, weil die betroffenen Personen keinerlei Kostenrisiken eingehen. Dieses Phänomen ist zu bedauern, weil dadurch die Arbeitslast der Gerichte steigt und die Bereitschaft der Parteien, sich auf einen gültigen Vergleich zu einigen, zum vornherein geringer ausfällt.
In Anbetracht dieser Situation bitte ich den Regierungsrat bzw. das Kantonsgericht um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1.
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Wie hoch sind die Gerichtsgebühren und übrigen Verfahrenskosten, welche dem Kanton Baselland durch die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung jährlich verloren gehen?
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2.
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Wieviel wendet der Kanton Baselland pro Jahr insgesamt auf, um den kostenlosen Beizug eines Anwaltes bzw. einer Anwältin zu finanzieren?
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3.
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Wie hat sich der Gesamtaufwand des Kantons Baselland für die unentgeltliche Prozessführung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
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4.
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Wie wird sich der Gesamtaufwand nach Einschätzung des Regierungsrates bzw. des Kantonsgerichts in naher Zukunft entwickeln?
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5.
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Sieht der Regierungsrat bzw. das Kantonsgericht konkrete gesetzgeberische Massnahmen, um die Kosten für die unentgeltliche Prozessführung sinnvoll zu begrenzen? Wenn ja: Wie würden diese Massnahmen aussehen?
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