2002-328
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Thomi Jourdan: Rückvergütung von Steuergeldern aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich
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Autor/in:
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Thomi Jourdan, CVP/EVP-Fraktion (Bachmann, Baumann, Jermann Hans, Klein, Schneider, Schuler, Tanner, Zoller und Zwick)
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Eingereicht am:
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12. Dezember 2002
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Nr.:
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2002-328
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Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes beantragt der Regierungsrat dem Landrat die Abschreibung der Postulate von Eva Rüetschi und Max Kamber ( 1988/202 bzw. 1988/207 ). Beide Postulate fordern, dass der Kanton sich um eine einvernehmliche Lösung hinsichtlich der Verteilung der aus dem Grenzgängerabkommen mit Frankreich zufliessenden Steuergeldern kümmern soll. Bei diesen Steuerbeträgen handelt es sich um die Rückvergütung von 4,5% des Bruttoeinkommens, welche Frankreich für jene Arbeitnehmer an die Schweiz rückvergütet, die in der Schweiz arbeiten, in Frankreich wohnen und entsprechend grundsätzlich an ihrem französischen Wohnort besteuert werden. Gemäss Staatsrechnung respektive Budget handelt es sich bei diesen Rückvergütungen um Beiträge für den Kanton aus Paris via Bern von jährlich 30 und 40 Mio. Franken (Konto 400.8).
Es ist nicht verständlich, warum die Regierung bis heute der Auffassung ist, dass diese Steuern einzig und alleine dem Kanton zur Verfügung stehen sollen. Unter dem Gesichtspunkt, dass Steuern als Entgelt für eine erbrachte Leistung betrachtet werden und in Anbetracht dessen, dass diese Leistung sehr wohl auch von den Gemeinden erbracht wird (Infrastruktur, Emissionen etc.), ist nicht erklärbar, warum das Entgelt für diese Leistung einzig und alleine dem Kanton zufallen soll. Die diesbezüglich anzubringenden Argumente haben sich in den vergangenen 14 Jahren nicht verändert und können in den Postulaten von Eva Rüetschi und Max Kamber nachgelesen werden.
Für die Erarbeitung des neuen Finanzausgleichsgesetzes wurde die Vorgabe gesetzt, "dass die finanziellen Auswirkungen zwischen Kanton und Gemeinden neutral sein sollen, d.h. es soll aus der Revision keiner Ebene Mehrkosten entstehen" (Finanzausgleichgesetz, Vorlage an den Landrat, Seite 13). Bei genauerem Hinsehen auf den nun vorgeschlagenen Gesetzestext zeigt sich, dass in demselben eine Regelung für die Steuergelder aus dem Grenzgängerabkommen in keiner Art und Weise eingeflochten wurde. Die mittlerweile 14-jährigen Postulate sind demnach als nicht erfüllt zu betrachten. Im Gegenteil: Die Rückvergütungsbeiträge von damals 5 Mio. Franken (1986) sind mittlerweile auf das sechs- bis siebenfache angestiegen. Dennoch sieht sich der Regierungsrat offensichtlich nicht dazu veranlasst, diese Tatsache mit plausiblen Argumenten gemeinsam mit den Gemeinden zu diskutieren und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Die einseitige Vereinnahmung dieser Steuergelder war vor der Ausarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes nicht plausibel begründbar und sie wurde es offensichtlich auch nicht mit der Revision desselben Gesetzes. Offensichtlich soll das Problem nun stillschweigend durch die Abschreibung der beiden Postulate aus dem Weg geschafft werden.
Eine solche Haltung des Kantons gegenüber den Gemeinden erscheint ungerechtfertigt. Wir sind in diesem Sinne der Meinung, dass die Forderungen der beiden Postulate weiterhin aufrecht zu erhalten sind und fordern den Regierungsrat auf mit den Gemeinden eine entsprechend einvernehmliche Lösung bzgl. dem Aufteilungsmodus zwischen Kanton und den entsprechenden Gemeinden für die Steuereinnahmen aus dem Grenzgängerabkommen zu suchen und diese dem Landrat im Hinblick auf das Budget 2004 vorzuschlagen.
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