2002-325
Parlamentarischer Vorstoss |
Titel:
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Postulat von Robert Ziegler: Verwirkungsfrist bei der Prämienverbilligung gemäss KVG
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Autor/in:
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Robert Ziegler, SP-Fraktion
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Eingereicht am:
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11. Dezember 2002
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Nr.:
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2002-325
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Nun kommt es immer wieder v.a. bei älteren Leuten vor, dass diese Mitteilung vergessen geht oder zu spät erfolgt. Gestützt auf die Verordnung über die provisorische Regelung der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung vom 3. Okt. 1995 versteht die Sozialversicherungsanstalt die einjährige Einreichungsfrist als eine Verwirkungsfrist und stellt, wenn das erwähnte Formular nicht rechtzeitig eintrifft, die Zahlung der Prämienverbilligung ein, was Anspruchsberechtigte je nach finanzieller Situation sehr empfindlich treffen kann.
Ich bitte den Regierungsrat, zu prüfen und zu berichten,
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wie dieses administrative Verfahren dahingehend verändert werden kann, dass die versäumte Rücksendung eines Formulars nicht zum Verlust Prämienverbilligung führt,
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und ob dieses Problem möglicherweise mit der Verlängerung der Verwirkungsfrist, die nach § 9 Abs. 4 durch den Regierungsrat festgelegt wird, gelöst werden könnte.
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