2002-323


Remo Franz reichte am 23. März 2000 ein Postulat betreffend "Schneller zahlen ist Wirtschaftsförderung" ein (2000/065). Das Postulat hat folgenden Wortlaut:

Nach eigenem Bekenntnis will die Baselbieter Regierung den Fragen rund um den Wirtschaftsstandort Basel-Landschaft ihre besondere Aufmerksamkeit widmen, dies zur Förderung der wirtschaftlichen Stärke unseres Kantons und zum Nutzen des bereits ansässigen wie auch des ansiedlungswilligen Gewerbes. Diese Stossrichtung der Regierung ist höchst begrüssenswert und dient letztlich allen.


Der Wirtschaft unseres Kantons kann auch dadurch geholfen werden, indem die Zahlungsfristen abgekürzt werden. Je weniger die Unternehmen selber Bank spielen müssen, desto besser ergeht es ihnen - selbst bei gleichbleibendem Umsatz.


Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist in dieser Hinsicht aktiv und führt gar Seminare durch mit dem Titel "Wie komme ich zu meinem Geld?" Und mit einer Kleberaktion "Wieder auf 30 zählen lernen" soll generell auf die Bedeutung einer kürzeren Zahlungsfrist hingewiesen werden - nicht nur beim Staat.


Der Kanton wird in vielen Bereichen als Schrittmacher angesehen. Er darf diese Rolle auch dort übernehmen, wo er sie vielleicht nicht ausdrücklich gesucht hat: bei den Zahlungsfristen.


Deshalb wird die Regierung eingeladen, zu prüfen und zu berichten, wie eine generelle Zahlunqsfrist von 30 Tagen eingehalten werden kann, und wo diese Frist allenfalls als Ausnahme auf 60 Taqe verlänqert werden muss.




1.1 Grundsätzliche Bemerkungen


Im Rahmen des Neustarts des Projekts WoV (Teilprojekt Controlling) werden Minimalstandards entwickelt, die für die gesamte Verwaltung verbindlich sein werden. Diese Konzernrichtlinien werden auch Richtlinien für Zahlungsfristen beinhalten.


Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat in der Zwischenzeit für ihren Bereich eine neue Weisung in Kraft gesetzt ("Zahlungsfristen in der Bau- und Umweltschutzdirektion"). Die Neuregelung bezweckt, für Kaufverträge, Aufträge, Werkverträge und Staatsverträge bzw. staatliche Vereinbarungen die Einhaltung der Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen ab Rechnungseingang sicherzustellen.


Generell kann eine Zahlungsfrist von 30 Tagen eingehalten werden. Der Regierungsrat lehnt eine explizite Ausnahmeregelung für eine verlängerte Zahlungsfrist von 60 Tagen ab. Grundsätzlich soll die Zielvorgabe von 30 Tagen eingehalten werden. Allerdings gibt es verschiedene Probleme, die zum Teil auch zukünftig, trotz aller Massnahmen, die 30-tägige Zahlungsfrist einzuhalten, zu Verzögerungen führen werden.




Problemkreise von Seite des Rechnungsstellers




Problemkreise von Seite Verwaltung


Gewisse Verzögerungen ergeben sich durch verwaltungsinterne Probleme. Dies sind unter anderem:




Antrag


://: Das Postulat ist als erfüllt abzuschreiben.


Liestal, 9. Dezember 2002


IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin



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Fussnoten:


1 Es gibt Rechnungen, die materiell nicht akzeptiert werden können. Die verantwortliche Dienststelle wird zuerst versuchen mit dem Rechnungssteller eine gütliche Einigung zu finden. Misslingt dies, wird versucht den Gang zum Gericht zu verhindern, indem ein Gutachten eines neutralen Dritten erstellt wird. Bis dieses vorliegt, kann viel Zeit vergehen. Es hat Schlussrechnungen gegeben, deren durch neutrale Gutachter korrigierter Betrag gerade einmal zehn Prozent der in Rechnung gestellten Summe betragen hat. Dabei handelt es sich um den Rest, der nicht bereits über Akonto-Zahlungen geleistet ist. Dass in derartigen Situationen mit der Ausrichtung der Zahlung zugewartet wird, bis die Situation geklärt ist, wird als Teil des Amtsauftrages zu wirtschaftlichem Handeln gemäss Finanzhaushaltsgesetz aufgefasst.


2 Technische Gründe können zu Verzögerungen von einem bis zu drei Tagen führen. Dies kommt jedoch sehr selten vor (bisher in sieben Jahren erst zwei oder drei Mal).