2002-323
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Beantwortung des Postulats "Schneller zahlen ist Wirtschaftsförderung" vom 23. März 2000 von Remo Franz (2000-065)
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vom:
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9. Dezember 2002
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Nr.:
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2002-323
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Vorlage
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Remo Franz reichte am 23. März 2000 ein Postulat betreffend "Schneller zahlen ist Wirtschaftsförderung" ein (2000/065). Das Postulat hat folgenden Wortlaut:
Nach eigenem Bekenntnis will die Baselbieter Regierung den Fragen rund um den Wirtschaftsstandort Basel-Landschaft ihre besondere Aufmerksamkeit widmen, dies zur Förderung der wirtschaftlichen Stärke unseres Kantons und zum Nutzen des bereits ansässigen wie auch des ansiedlungswilligen Gewerbes. Diese Stossrichtung der Regierung ist höchst begrüssenswert und dient letztlich allen.
Der Wirtschaft unseres Kantons kann auch dadurch geholfen werden, indem die Zahlungsfristen abgekürzt werden. Je weniger die Unternehmen selber Bank spielen müssen, desto besser ergeht es ihnen - selbst bei gleichbleibendem Umsatz.
Der Gewerbeverband Basel-Stadt ist in dieser Hinsicht aktiv und führt gar Seminare durch mit dem Titel "Wie komme ich zu meinem Geld?" Und mit einer Kleberaktion "Wieder auf 30 zählen lernen" soll generell auf die Bedeutung einer kürzeren Zahlungsfrist hingewiesen werden - nicht nur beim Staat.
Der Kanton wird in vielen Bereichen als Schrittmacher angesehen. Er darf diese Rolle auch dort übernehmen, wo er sie vielleicht nicht ausdrücklich gesucht hat: bei den Zahlungsfristen.
Deshalb wird die Regierung eingeladen, zu prüfen und zu berichten, wie eine generelle Zahlunqsfrist von 30 Tagen eingehalten werden kann, und wo diese Frist allenfalls als Ausnahme auf 60 Taqe verlänqert werden muss.
1.1 Grundsätzliche Bemerkungen
Im Rahmen des Neustarts des Projekts WoV (Teilprojekt Controlling) werden Minimalstandards entwickelt, die für die gesamte Verwaltung verbindlich sein werden. Diese Konzernrichtlinien werden auch Richtlinien für Zahlungsfristen beinhalten.
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat in der Zwischenzeit für ihren Bereich eine neue Weisung in Kraft gesetzt ("Zahlungsfristen in der Bau- und Umweltschutzdirektion"). Die Neuregelung bezweckt, für Kaufverträge, Aufträge, Werkverträge und Staatsverträge bzw. staatliche Vereinbarungen die Einhaltung der Zahlungsfrist von in der Regel 30 Tagen ab Rechnungseingang sicherzustellen.
Generell kann eine Zahlungsfrist von 30 Tagen eingehalten werden. Der Regierungsrat lehnt eine explizite Ausnahmeregelung für eine verlängerte Zahlungsfrist von 60 Tagen ab. Grundsätzlich soll die Zielvorgabe von 30 Tagen eingehalten werden. Allerdings gibt es verschiedene Probleme, die zum Teil auch zukünftig, trotz aller Massnahmen, die 30-tägige Zahlungsfrist einzuhalten, zu Verzögerungen führen werden.
Problemkreise von Seite des Rechnungsstellers
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Problem Rechnungsdatum / Eingangsdatum
Bei einigen Kreditorenrechnungen musste festgestellt werden, dass die Rechnungen vom Rechnungssteller vordatiert wurden (bis 14 Tage). Dadurch kommt die kantonale Verwaltung in Verzug, auch wenn die Mitarbeitenden des internen Kontrollsystems (Baubegleiter/Planer etc.) und jene des Rechnungswesens schnell arbeiten. |
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In diesen Einzelfällen wird als Valutadatum das Datum des Eingangstempels verwendet (gemäss Weisung der BUD wird dies in jedem Fall so gemacht).
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Problem Fälligkeit korrigierter Rechnungen
Bei nicht zu vernachlässigenden Mengen von Rechnungen wurde festgestellt, dass die bestellte, geleistete und fakturierte Arbeit nicht übereinstimmt. Bei der Prüfung werden Leistungen beanstandet und müssen korrigiert werden. Bisher wurde häufig von den Unternehmern das ursprüngliche Rechnungsdatum stehen gelassen. |
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Kleinere Korrekturen von Rechnungen können u.U. intern selbst vorgenommen werden; dies muss allerdings mit Vermerk, Datum und Unterschrift festgehalten werden.
Bei grösseren Korrekturen an Rechnungen werden diese nach Rücksprache den Rechnungsstellern zur Korrektur bzw. Neuausstellung zurückgesandt. Für die Zahlung ist das Datum der korrigierten Rechnung relevant. |
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Problem materiell nicht korrekter Rechnungsbetrag
Es ist generell mit Verzögerungen zu rechnen, wenn der Inhalt einer Rechnung materiell nicht korrekt oder wenn eine Mängelbehebung vor Schlusszahlung ausstehend ist. (1) |
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Problem Fälligkeit ab Prüfungsvermerk Bauleitung nach SIA
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Gemäss einschlägigen SIA-Ordnungen sind die Zahlungen für Akontorechnung innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen. In dieser Frist hat die Bauleitung die Prüfung der Rechnungsstellung vorzunehmen. Für die Schlussabrechnung ist nach SIA eine entsprechende Prüfungszeit von 90 Tagen eingeräumt. Rechnungssteller übersehen häufig diese branchenübliche Usanz, die auch vorgängig vertraglich vereinbart wurde.
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Problemkreise von Seite Verwaltung
Gewisse Verzögerungen ergeben sich durch verwaltungsinterne Probleme. Dies sind unter anderem:
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Verzögerung im Arbeitsablauf
Die Rechnungen bleiben im Prüfverfahren zu lange an einer Stelle hängen bzw. die internen Abläufe sind mangelhaft. Die Ursachen reichen von zusätzlichem Abklärungsbedarf bis zu Ferienabsenzen der zuständigen Personen. |
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Die internen Abläufe werden überprüft und die nötigen Anpassungen vorgenommen. Wie bereits erwähnt, werden Konzernrichtlinien mit Minimalstandards erarbeitet. Zudem ist seit 1. Dezember 2002 die Weisung der Bau- und Umweltschutzdirektion in Kraft betreffend Zahlungsfristen in der Bau- und Umweltschutzdirektion.
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Verzögerung bei der Erfassung oder Freigabe der Buchung
Diese Verzögerungen sind hauptsächlich Folge von Abwesenheit von Mitarbeitenden bzw. fehlende Stellvertretungsregelung. |
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Fehlererfassung
Bei der Erfassung der Belege kann es zu Erfassungsfehlern kommen. |
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Beim Buchen werden logische Kontrollen vorgenommen.
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Technische Verzögerungen
Beim zentralen Regulierungslauf der Abteilung Rechnungswesen kann es aufgrund technischer Gründe (Bsp. Regulierungslauf muss bei fehlerhaften Daten abgebrochen werden) zu Verzögerungen kommen. (2) |
Antrag
://: Das Postulat ist als erfüllt abzuschreiben.
Liestal, 9. Dezember 2002
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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Fussnoten:
1 Es gibt Rechnungen, die materiell nicht akzeptiert werden können. Die verantwortliche Dienststelle wird zuerst versuchen mit dem Rechnungssteller eine gütliche Einigung zu finden. Misslingt dies, wird versucht den Gang zum Gericht zu verhindern, indem ein Gutachten eines neutralen Dritten erstellt wird. Bis dieses vorliegt, kann viel Zeit vergehen. Es hat Schlussrechnungen gegeben, deren durch neutrale Gutachter korrigierter Betrag gerade einmal zehn Prozent der in Rechnung gestellten Summe betragen hat. Dabei handelt es sich um den Rest, der nicht bereits über Akonto-Zahlungen geleistet ist. Dass in derartigen Situationen mit der Ausrichtung der Zahlung zugewartet wird, bis die Situation geklärt ist, wird als Teil des Amtsauftrages zu wirtschaftlichem Handeln gemäss Finanzhaushaltsgesetz aufgefasst.
2 Technische Gründe können zu Verzögerungen von einem bis zu drei Tagen führen. Dies kommt jedoch sehr selten vor (bisher in sieben Jahren erst zwei oder drei Mal).