2002-320 (1)


1. Ausgangslage

1.1 Inhalt


1.1.1 Mit Beschluss vom 12. Dezember 2002 überwies das Büro des Landrates den Bericht und Antrag 2002/320 des Regierungsrates vom 3. Dezember 2002 zur formulierten Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" der Finanzkommission zur Vorberatung. Mit Vorlage 2002/244 vom 15. Oktober 2002 hat der Regierungsrat dem Landrat die Gültigerklärung dieser Verfassungsinitiative beantragt. Diesem Antrag ist der Landrat gefolgt.


1.1.2 Mit der Initiative (für Einzelheiten vergleiche den in der Vorlage enthaltenen Initiativtext) wird

1.1.3 Der Regierungsrat gelangt gestützt auf seine Würdigung der formulierten Verfassungsinitiative zum Schluss, dass diese abzulehnen sei. Im Wesentlichen begründet er seinen Entscheid und damit den dem Landrat unterbreiteten Antrag mit folgenden drei stichwortartig wiedergegebenen Argumentationslinien (vgl. Quintessenz S. 8f Vorlage):

I. Finanzpolitische / volkswirtschaftliche Sicht:

II. Staatspolitische Sicht:
III. Betriebswirtschaftliche Sicht:
Der Regierungsrat setzt bei der Weiterentwicklung der interkantonalen Kooperation vielmehr insbesondere auf folgende Instrumente:



1.2 Formelle Bemerkungen


1.2.1 Die Verfassungskonformität der formulierten Initiative wurde vom Landrat bereits festgestellt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um eine Volksabstimmung durchzuführen.


Die Finanzkommission hat sich bei der Beratung des Geschäftes auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob seitens des Landrates eine Koordination der hängigen Geschäfte, welche mit Fragen der Partnerschaft zu tun haben, vorzunehmen sei. Neben der vorliegenden Initiative stehen die im Dezember vergangenen Jahres eingereichten Jubiläumsinitiativen sowie eine vom Regierungsrat angekündigte Vorlage zum Thema Partnerschaft an. Die Finanzkommission überlässt, gestützt auf die entsprechende Sensibilisierung, die zweckmässige Koordination dieser Geschäfte der Kompetenz des Regierungsrates.


1.2.2 Die Initiative sieht eine zusätzliche Verfassungsbestimmung in § 1 Stellung des Kantons , einen Ersatz von Absatz 2 und 3 in § 3 Interkantonale und regionale Zusammenarbeit sowie einen zusätzlichen Absatz 2bis vor. Zudem ist eine Übergangsbestimmung in § 156 Abgeltungen und Beiträge an den Kanton Basel-Stadt konzipiert (vgl. dazu die Synopse auf s. 10 Vorlage).


1.2.3 Verbunden mit seiner eigenen Entscheidfindung hat der Landrat dem Stimmvolk einen Antrag auf Annahme oder Ablehnung der formulierten Verfassungsinitiative zu unterbreiten. Im Falle einer Annahme der Initiative bedarf diese der Gewährleistung durch die Bundesversammlung und soll die neue Verfassungsregelung am ersten Tag des auf die Volksabstimmung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.




2. Kommissionsberatung


2.1 Beratung und Grundsätzliches


Die Finanzkommission behandelte die Vorlage an ihrer Sitzung vom 12. Februar 2003 in Anwesenheit von Herrn Regierungsrat Adrian Ballmer, Frau Yvonne Reichlin, Finanzverwalterin und Roland Winkler, Leiter Finanzkontrolle.


Der Beratung vorangestellt wurde im Sinne eines umfassenden politischen Gehörsanspruchs ein Hearing einer Delegation des Initiativkomitees. Die Delegation bestand aus den Herren Dr. D. Völlmin und Karl Willimann.




2.2 Zusammenfassung Hearing


Nach Auffassung der Vertreter des Initiativkomitees wäre die Initiative wohl nicht notwendig geworden, wenn im Rahmen partnerschaftlicher Geschäfte in den letzten Jahren gemäss den in der Vorlage enthaltenen Überlegungen gehandelt worden wäre. Die Initiative verfolge die Stossrichtung, die in Partnerschaftsfragen übliche Fokussierung auf den Kanton Basel-Stadt zu durchbrechen und gegenüber anderen Kantonen eine Öffnung zu bewirken. Zudem soll die Zusammenarbeit auch für den Kanton Basel-Landschaft Vorteile eintragen und bei den Abgeltungen und Beiträgen seien Richtwerte und Grenzen festzulegen.


Während der Regierungsrat die beiden erstgenannten Ziele teile, befürchte er bei den vorgeschlagenen Begrenzungen eine gewisse Starrheit und einen Mangel an Flexibilität, was sich letztlich gegen den Kanton Basel-Landschaft auswirken könne. Das Initiativkomitee hat sich im Bewusstsein um die Problematik von Grenzen und Quoten trotzdem für solche entschieden, weil es konkrete Änderungen herbeiführen möchte. Am Beispiel des Kulturprozentes zeige sich, dass ein erheblicher Abfluss der bereitgestellten Mittel nach Basel erfolge.


Mit der gezielten Wahl des Begriffs "Richtwerte für Höchstgrenze" wollte das Komitee sodann zum Ausdruck bringen, dass eine allfällige Überschreitung geduldet werden könne.


Anhand vergleichender Eckwerte wird sodann dargelegt, dass der Kanton Basel-Stadt bei niedrigerer Einwohnerzahl mehr Staatspersonal führe, eine erheblich höhere Staatsverschuldung aber auch markant höhere Einnahmen sowie ein erheblich höheres Volkseinkommen und bspw. eine doppelt so hohe Ärztedichte ausweise als der Kanton Basel-Landschaft. Sodann wird betont, dass das Baselbiet zu seinen Finanzen bisher Sorge getragen habe und dies auch weiterhin tun soll.


Für das Komitee stehe mit den Jubiläumsinitiativen nun ein Grundsatzentscheid in Bezug auf die Partnerschaft an. Diese zielten gewissermassen in die der SVP-Initiative entgegengesetzten Richtung. Zudem hat der Regierungsrat zur Partnerschaft eine Vorlage angekündigt.




2.3 Eintreten


Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und wurde einstimmig beschlossen.




2.4 Detailberatung


In der Detailberatung wurden insbesondere folgende Argumente gegen eine Zustimmung zur Initiative angebracht:

Zusammenfassend gelangt die Finanzkommission zu folgendem




3. Antrag


Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 8:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die formulierte Verfassungsinitiative "Für eine faire Partnerschaft" abzulehnen und die Initiative den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung zu unterbreiten.


Namens der Finanzkommission
Der Präsident: Roland Plattner-Steinmann


Reigoldswil, 10. März 2003



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Fussnote:


1 Vervollständigung der versehentlich fehlenden Textpassage auf Seite 8 unten der Vorlage: "Die NFA sieht eine Verpflichtung der Kantone zur Zusammenarbeit in definierten Aufgabenbereichen vor. Die Forderungen der Initiative kollidieren somit mit den Forderungen der NFA."