2002-319
Vorlage an den Landrat |
Titel:
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Postulat 1999/100: Förderung bodenschonender Anbausysteme im Kanton Basel-Landschaft; Abschreibung
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vom:
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3. Dezember 2002
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Nr.:
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2002-319
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Bemerkungen:
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Vorlage
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1. Postulat 1999/100 "Förderung bodenschonender Anbausysteme im Kanton Basel-Landschaft" von Max Ritter/SVP und Gregor Gschwind/CVP
1. 1 Postulattext
"Die Landwirte der Nachbarkantone Aargau, Bern, und Solothurn, die in besonders nitrat-, verdichtungs- oder erosionsgefährdeten Gebieten Boden bewirtschaften, können für neue Anbautechniken wie Mulch- und Direktsaat Umstellungsverträge abschliessen. Im Bernischen Landwirtschaftsgesetz ist die Förderung von bodenschonenden Anbausystemen festgehalten.
Gemäss dem neuen Landwirtschafts- und Umweltschutzgesetz unseres Kantons bitten wir den Regierungsrat abzuklären und zu prüfen, ob auch bei uns Betrieben, deren Grundstücke im Einzugsgebiet von Grundwasser-Schutzzonen liegen, Umstellungsbeiträge für die Sicherstellung der Bodenfunktion und Wasserqualität entrichtet werden könnten."
Am 11. November 1999 überwies der Landrat das Postulat an den Regierungsrat.
1.2 Seinerzeitige Stellungnahme des Regierungsrats
Der Regierungsrat wies in der seinerzeitigen Stellungnahme darauf hin, dass für den Kanton hinsichtlich der Entrichtung von Umstellungsbeiträgen für die Sicherstellung der Grundwasserqualität kein Handlungsbedarf bestehe. Hingegen anerkenne er den Nutzen bodenschonender Anbausysteme zur Erhaltung gesunder Böden, speziell bei erosions- und verdichtungsgefährdeten Böden. Bodenschonende Anbausysteme sind jedoch in der Anwendung anspruchsvoll, benötigen nicht unbedeutende Investitionen in den Maschinenpark und die volle Ertragsfähigkeit und -sicherheit ist nicht von Beginn an gegeben. Der Regierungsrat erklärte sich deshalb bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
2. Was sind bodenschonende Anbausysteme?
Es gibt in der Landwirtschaft die verschiedensten Verfahren zur Bodenbearbeitung. Sie haben alle zum Ziel, langfristig gute und sichere Erträge zu ermöglichen. In der konventionellen Bodenbearbeitung wird der Pflug eingesetzt, bevor das Saatbeet zubereitet und die Saat ausgebracht wird. Eine speziell konservierende Bodenbearbeitung verzichtet auf den Pflug und setzt schonendere Geräte für die tiefere Bodenlockerung ein. Ernterückstände bleiben auf der Oberfläche und schützen so den Boden. Darauf können Mulchsaaten erfolgen. Beim Direktsaatverfahren schliesslich wird ganz auf die Bodenbearbeitung verzichtet und die Saat wird in die Stoppel der Vorfrucht ausgebracht.
Das Direktsaatverfahren ist die Zielvariante des bodenschonenden Anbaus. Sie gewährt optimalen Erosionsschutz und lässt eine stabile Bodenstruktur und ein reiches Bodenleben entstehen. Mit ihm lassen sich grundsätzlich ökonomische (verringerter Arbeitsaufwand, zumeist kaum Minderertrag) und ökologische Vorteile (langfristige Förderung gesunder Böden) erzielen. Allerdings ist ihre Anwendung ein Lernprozess. Die Anwendung von Direktsaatverfahren braucht nebst Investitionen in einen speziellen Maschinenpark beträchtliche Erfahrung.
Direktsaatverfahren haben einen Schwachpunkt, der besondere Aufmerksamkeit erfordert. Bei der reinen Direktsaat wird auf eine Unkrautbekämpfung durch Bodenbearbeitung vor der Saat verzichtet. Es muss oft ein nicht selektives Herbizid (Glyphosphat) vor der Saat gespritzt werden. Biobetriebe können deshalb in der Regel noch keine Direktsaat anwenden. Es gibt aber erste Pioniere, die Direktsaat für den Biolandbau entwickeln und zur Praxisreife bringen wollen.
Der Erfolg bodenschonender Anbausysteme ist nicht nur eine Frage der Erfahrung des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin. Der Boden muss sich auch an die neue Bearbeitung anpassen. Dies dauert drei bis sechs Jahre.
3. Kein breit angelegtes Förderprogramm
Aufgrund des Postulats entwarf das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain zusammen mit dem Amt für Umweltschutz und Energie einen ersten Fördervorschlag. Dieser lehnte sich an bestehende Modelle in den Kantonen Aargau, Bern und vor allem Solothurn an. Als Ziel wurde angestrebt, dass rund 1'000 ha Ackerfläche im Kanton pfluglos bewirtschaftet werden (ca. 15 % der gesamten offenen Ackerfläche). Die Gesamtkosten hätten sich für die vorgesehene Programmdauer von acht Jahren auf ca. 1, 5 Mio. Franken belaufen.
Dieser Vorschlag stiess bei Vertretern aus der Landwirtschaft, die mit diesen Anbauverfahren vertraut sind (u.a. Lohnunternehmer) auf ein verhaltenes Echo. Bodenschonende Anbausysteme wurden zwar als grundsätzlich wichtig und gut beurteilt, es wurde aber namentlich geltend gemacht:
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Ordnungspolitische Gründe sprechen eigentlich gegen die vorgesehene Förderung.
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Biobetriebe können die Direktsaat wegen des oft notwendigen Einsatzes von Totalherbiziden vorderhand nicht oder nur sehr beschränkt einsetzen.
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Akzeptanzproblem in der Öffentlichkeit wegen des Einsatzes von Totalherbiziden.
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Das Interesse an bodenschonenden Anbauverfahren könnte nur solange anhalten, als die Bewirtschaftungsvereinbarung gültig ist.
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Als Alternative entwarfen die beiden Amtsstellen in der Folge ein Projekt zur gezielten Förderung ausgewählter Pilotbetriebe.
4. Gezielte Förderung von Pilotbetrieben
Ausgewählte Pilotbetriebe sollen bodenschonende Anbausysteme erproben und systematisch einer breiteren landwirtschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich machen. Das bringt folgende Vorteile:
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Die Förderung ausgewählter Einzelbetriebe hat Pilotcharakter und ermöglicht mit beschränktem Aufwand und Risiko das Sammeln von Erfahrungen mit diesen Anbausystemen unter den Baselbieter Boden- und Niederschlagsverhältnissen.
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Durch die Konzentration auf Pilotbetriebe sind eine enge Begleitung und ein intensiver Austausch von Erfahrungen möglich. Dies ermöglicht eine gute Öffentlichkeitsarbeit in der Landwirtschaft.
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Mit deutlich weniger Mitteleinsatz kann vermutlich eine annähernd gleiche Breitenwirkung wie mit einem Förderprogramm erreicht werden.
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Bei Bewährung der bodenschonenden Anbauverfahren müssen sich diese längerfristig ohne weitere Förderung durchsetzen.
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Es sollen drei bis fünf geeignete Pilotbetriebe, repräsentativ über den Kanton verteilt, ausgewählt werden. Diese schliessen mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain die Bewirtschaftungsvereinbarung "Bodenschonende Anbausysteme" ab. Sie verpflichten sich darin,
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mindestens einen Drittel ihrer Ackerbaufläche ununterbrochen während fünf Jahren mit bodenschonenden Anbauverfahren zu bewirtschaften und
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ihre Erfahrungen mit diesen Anbausystemen zusammen mit dem Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain systematisch zu erfassen und bei deren Verbreitung mitzuhelfen.
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Es sollen ausdrücklich auch geeignete Biobetriebe als Pilotbetriebe gewonnen werden, dies im Bewusstsein des derzeitigen Pioniercharakters von Direktsaaten im Biolandbau.
Das Vorhaben soll durch das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain geleitet und eng begleitet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die gewonnenen Erfahrungen erhalten bleiben. Das Amt für Umweltschutz und Energie wird unterstützende Mitarbeit leisten.
Den Betrieben werden die in der Einführungsphase erhöhten Aufwändungen, das erhöhte Ertragsrisiko sowie der Verzicht auf die Intensivierung in Form eines jährlichen Bewirtschaftungsbeitrags gemäss Vereinbarung abgegolten.
5. Finanzen
Die gezielte, befristete Förderung von Pilotbetrieben für bodenschonende Anbauverfahren kostet jährlich rund Fr. 25'000.--. Dadurch entstehen bei der Projektdauer von insgesamt sechs Jahren (inklusive ein Reservejahr) Totalkosten von Fr. 125'000.--. Die Mittel werden jährlich budgetiert. Für Projektleitung und -begleitung muss das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain das Pensum des Projektleiters befristet auf die Projektdauer um 10 % aufstocken.
Die benötigten Mittel liegen in der Finanzkompetenz der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion. Es ist vorgesehen, das Vorhaben im Jahre 2004 zu starten.
6. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Förderung bodenschonender Anbauverfahren sind das Landwirtschaftsgesetz Basel-Landschaft vom 08.01.98, § 8 und 9 (SGS 510) sowie die Verordnung über den Pflanzenbau vom 09.07.98, § 3 (SGS 516.13).
7. Antrag
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 1999/100 als erfüllt abzuschreiben.
Liestal, 3. Dezember 2002
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin
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