2002-317 (1)
Bericht Nr. 2002-317 an den Landrat |
Bericht der:
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Personalkommission
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vom:
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24. Februar 2003
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Beantwortung des Postulates 2001/046 von Landrätin Esther Maag vom 22. Februar 2001 betreffend "Viel Arbeit, viel Ehr (?) - wenig Qualifikation"
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Bemerkungen:
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1. Die Vorlage im Überblick
Im Jahr der Freiwilligenarbeit wurde das Postulat "Viel Arbeit, viel Ehr(?) - wenig Qualifikation" vom Landrat an den Regierungsrat überwiesen. Folgende Fragen wurden gestellt:
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Kann eine anerkannte und standardisierte Nachweis-Dokumentation eingeführt werden, mit der sich ehrenamtliche Arbeit nachweisen und qualifizieren lässt?
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Können bei der lohnwirksamen Anrechnung von Freiwilligenarbeit Verbesserungen erzielt werden?
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Können mit Sozialarbeit Gutschriften auf bezahlte Weiterbildung erwirkt werden?
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Kann auf den Bund in dem Sinne eingewirkt werden, dass Freiwilligenarbeit auch bei Sozialversicherungen wirksam wird?
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Ist ein Steuerabzug für Aufwendungen bei der Freiwilligenarbeit oder andere Gutschriften bei den Steuern möglich?
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2. Die Beratung in der Kommission
Die Personalkommission behandelte die Vorlage anlässlich ihrer Sitzung vom 28. Januar 2003 in Anwesenheit von Christoph Bucher, Personalchef des Kantons BL und Peter Nefzger, Vorsteher der Steuerverwaltung.
In der Diskussion wird vor allem gewünscht, dass die Antwort auf Frage 5, insbesondere der Schlusssatz Damit scheidet ein Sozialabzug für Freiwilligenarbeit aus und ist nicht möglich näher erläutert wird.
Der Kommission wurde dargelegt, dass der Sozialabzug die dem Steuerrecht zugrunde liegende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sicher stellen soll. Als unterstützungswürdige Sozialabzüge sind gewisse Konstellationen wie Kinder, Familienstand, Mietkosten oder Unterstützungspflichten definiert. Die Freiwilligenarbeit kann dagegen nicht durch einen Sozialabzug berücksichtig werden, weil Freiwilligenarbeit nicht durch Geld entschädigt wird.
Auf den Hinweis, dass die Postulantin keinen Sozialabzug, sondern einen Steuerabzug verlange, wurde ausgeführt, dass das Steuerharmonisierungsgesetz die möglichen Steuerabzüge eindeutig festlege; Freiraum habe der Kanton bei gewissen benannten Sozialabzügen, die Freiwilligenarbeit gehöre aber nicht dazu.
Die Frage Wie wird erworbene Erfahrung gemessen? wurde dahingehend beantwortet, dass die Anstellungsbehörde bei Bewerbungen für eine Stelle beim Kanton überprüft, inwiefern Erfahrungen der bewerbenden Person konkret für die ausgeschriebene Stelle nutzbar sind. Der Kanton habe die lohnwirksame Anrechnung von Sozialarbeit, Hausarbeit und Kindererziehung mit der Begründung ins Lohnsystem aufgenommen, dass diese Erfahrungen auch für den Arbeitgeber Kanton von Nutzen sein können. Der Anrechnungssatz dafür beträgt 25%.
3. Antrag
Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit 8 zu 0 Stimmen, das Postulat von Esther Maag betreffend "Viel Arbeit, viel Ehr(?) - wenig Qualifikation" als erfüllt abzuschreiben.
Gelterkinden, 24. Februar 2003
Im Namen der Personalkommission
Die Präsidentin: Christine Mangold
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