2002-308

Sowohl auf eidgenössischer als auch auf kantonaler Ebene ist man sich einig, dass im Bereich Steuern der Unternehmensbesteuerung Priorität eingeräumt werden muss. Ein Steuersystem, das für die Unternehmen attraktiv ist, ist ein wichtiger Faktor für den volkswirtschaftlichen Erfolg unseres Kantons.


Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Anteilsinhabers am Kapital und Gewinn der Gesellschaft hat in unserem Steuerrecht eine doppelte Belastung zur Folge: nämlich die des investierten Kapitals und die des ausgeschütteten Gewinns. Generelle und umfassende Massnahmen zur Vermeidung der Doppelbelastung, wie sie im Ausland zur Anwendung kommen (z.B. Anrechnungsverfahren), bestehen in unserem Steuerrecht nicht.


Wir bitten den Regierungsrat zu überprüfen und zu berichten, ob und wie die wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne reduziert werden könnte. Denkbar wäre die Heranziehung der Modelle aus den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Obwalden oder Nidwalden, wo die Einkommenssteuer des Dividendenempfängers auf der Ausschüttung ab einer gewissen Beteiligungsquote nur zum halben Satz erhoben wird oder ein gespaltener Satz (für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne).



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