2002-307

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft betonen immer wieder, wie wichtig die Partnerschaft zum Nachbarkanton sei. Ein Beispiel ist dem aktuellen Politikplan Basel-Stadt zu entnehmen: "So drängen sich gerade für den Stadtkanton Basel-Stadt Kooperationen und Partnerschaften auf, etwa in den Bereichen Verkehr, Raumordnung, Umweltschutz, Gesundheitswesen oder Bildung und Kultur. Unter den verschiedenen grenzüberschreitenden Beziehungen, die Basel-Stadt pflegt, ist diejenige zum Kanton Basel-Landschaft besonders wichtig ". Und im Regierungsprogramm 1999-2003 des Kantons Basel-Landschaft heisst es unmissverständlich, dass "die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Basel-Stadt, aber auch mit dem weiteren regionalen Umfeld … nach wie vor einen hohen Stellenwert" einnimmt. Die Baselbieter Verfassung hat in §3, Absatz 2 die besondere Zusammenarbeit der beiden Basel fest verankert und hält in Absatz 3 zudem fest, dass für die wirksame Zusammenarbeit zwischen den Behörden der beiden Kantone Regeln aufzustellen sind.

Mangels solcher Regeln werden im politischen Alltag jedoch die Möglichkeiten der partnerschaftlichen Durchführung oft vergessen. Oder die Verwaltung bezieht ein überkantonales Vorgehen, allenfalls auch die Adaption einer Regelung des Nachbarkantons, erst spät in die Überlegungen ein. Insbesondere bei neuen Vorhaben oder bei der Umsetzung von Bundesgesetzen könnten durch eine gemeinsame Regelung in den beiden Basel bestimmt Synergien freigesetzt werden.


Es sollte daher sichergestellt werden, dass der Partnerschaftsaspekt bei jedem Geschäft ganz automatisch und frühzeitig einbezogen wird.


Wir bitten die Regierung zu prüfen und zu berichten,

Ein analoger Vorstoss wird im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt eingereicht.



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